Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
AllgemeinEingereichte Frage
0 Ansichten

Welche Pflege- und Sozialversicherungsbeiträge steigen 2026?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 10. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Welche Beiträge steigen 2026?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung soll 2026 bei einem jährlichen Bruttoeinkommen 69.750 Euro liegen. Wer gut verdient, zahlt 2026 höhere Beiträge für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 3 Std.

TITEL: Welche Sozialbeiträge steigen 2026 für Gutverdiener? ANTWORT: Bei der Pflegeversicherung selbst bleibt der Beitragssatz 2026 stabil bei 3,6 Prozent (Kinderlose ab 23: 4,2 Prozent). Was steigt, ist die Beitragsbemessungsgrenze — also die Einkommensschwelle, bis zu der überhaupt Beiträge fällig werden. Konkret für 2026: - Kranken- und Pflegeversicherung: 69.750 Euro Jahresbrutto (5.812,50 Euro/Monat) - Rentenversicherung: bundeseinheitlich 8.450 Euro/Monat - Versicherungspflichtgrenze GKV (Wechsel in PKV möglich): 77.400 Euro/Jahr Praktische Auswirkung: Wer über diesen Grenzen verdient, zahlt automatisch höhere absolute Beiträge, weil ein größerer Einkommensanteil beitragspflichtig wird. In der Pflegeversicherung sind das bei voller Ausschöpfung der neuen BBG rund 5 bis 6 Euro Arbeitnehmer-Mehrbelastung im Monat, Kinderlose entsprechend etwas mehr. Der Eltern-Bonus nach dem PUEG gilt unverändert weiter — ab dem zweiten Kind 0,25 Prozentpunkte Abschlag, gestaffelt bis 1,00 Prozentpunkt bei fünf Kindern, jeweils bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kindes. Eine separate Anhebung des Pflegebeitragssatzes für 2026 ist Stand jetzt nicht beschlossen, wird politisch aber diskutiert, weil der Finanzbedarf der Pflegekassen weiter steigt. Sollte nachgesteuert werden, käme das frühestens unterjährig per Verordnung. Für individuelle Berechnungen — etwa bei PKV-Wechselüberlegungen oder bei Selbständigen — lohnt sich ein Blick in den letzten Sozialversicherungsausweis oder ein Anruf bei der eigenen Krankenkasse.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.