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Pflegekompass
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Können verschenkte Immobilien vom Sozialamt zurückgefordert werden?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 25. Juli 2026 um 04:15

Danke für die gute Aufklärung, was das Einkommen angeht. Wie sieht es denn mit verschenkten Immobilien aus, die vor zwei Jahren verschenkt worden sind? Können die zurückgefordert werden in der Regel?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Std.

Ja, das ist möglich — hier greift § 528 BGB (Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers). Wenn der Schenker seinen Lebensunterhalt oder die Pflegekosten nicht mehr aus eigenen Mitteln bestreiten kann, kann das Sozialamt den Anspruch auf sich überleiten und die Schenkung vom Beschenkten zurückfordern. Zwei wichtige Fristen: - 10-Jahres-Frist: Rückforderung nur möglich, wenn die Schenkung weniger als 10 Jahre zurückliegt (§ 529 Abs. 1 BGB). Bei vor zwei Jahren erfolgter Übertragung ist das Zeitfenster also weit offen. - Die Frist beginnt mit der Grundbucheintragung, nicht mit dem Notartermin. Was oft übersehen wird: - Der Beschenkte muss nicht zwingend die Immobilie zurückgeben. Er kann auch den entsprechenden Geldbetrag zahlen, meist in Höhe der laufenden ungedeckten Pflegekosten. - Nießbrauch- oder Wohnrechtsvorbehalte im Übergabevertrag ändern nichts am Rückforderungsanspruch, mindern aber den Wert der Schenkung. - Verbrauchte Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB): Wenn der Beschenkte den Wert nachweislich nicht mehr hat, kann sich die Rückzahlung reduzieren — bei einer Immobilie greift das aber selten. - Bei Ehegatten und "unbenannten Zuwendungen" gelten Sonderregeln. Das ist ein klassischer Fall, bei dem sich Sozialrecht und Erbrecht überschneiden. Für die konkrete Bewertung — auch mit Blick auf Elternunterhalt (Angehörigen-Entlastungsgesetz, Grenze 100.000 € Bruttoeinkommen pro Kind) — würde ich das mit Tobias aus unserer Pflegerecht-Rubrik durchsprechen. Er kann den Übergabevertrag anschauen und einschätzen, wie hoch das Risiko konkret ist.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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