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Pflegekompass
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Was passiert, wenn ein Elternteil pflegebedürftig wird und kein Vermögen da ist?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 25. Juli 2026 um 04:15

Was passiert, wenn ein Elternteil pflegedbedürftig wird und der andere nicht und kein vermögen da ist. Konto nur die laufenden Kosten deckt und eventuell die Beisetzung. Wovon soll der nicht pflegebedürftige leben?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Std.

Der nicht-pflegebedürftige Elternteil steht in dieser Konstellation nicht ohne Absicherung da. Das Sozialrecht schützt den daheimlebenden Ehepartner ausdrücklich. Was greift, hängt davon ab, ob zu Hause oder im Heim gepflegt wird. Bei häuslicher Pflege bleibt die finanzielle Lage meist stabil: - Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftigen (PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €) - Entlastungsbetrag 131 €/Monat für Betreuungsleistungen - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 €/Monat - Rente, Witwenrente, sonstige Einkünfte laufen normal weiter, beide Konten bleiben getrennt nutzbar Bei Heimunterbringung wird es enger. Reicht Rente plus Pflegekassenleistung nicht für den Eigenanteil, springt die Hilfe zur Pflege beim Sozialamt ein (§ 61 SGB XII). Der entscheidende Punkt: Bei der Bedürftigkeitsprüfung bleibt dem daheimlebenden Ehepartner ein Schonbetrag, damit er weiter leben kann. Das selbst bewohnte Haus oder die Wohnung gilt als Schonvermögen (§ 90 SGB XII), dazu ein Vermögensfreibetrag von 10.000 € pro Person. Das Einkommen des gesunden Ehepartners wird nur eingeschränkt herangezogen — der notwendige Selbstbehalt bleibt geschützt. Kinder werden seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 erst ab 100.000 € Jahres-Bruttoeinkommen zum Elternunterhalt herangezogen. Darunter passiert nichts. Konkrete Schritte in eurer Situation: 1. Pflegegrad formlos bei der Pflegekasse beantragen (Tag der Antragstellung = Stichtag für rückwirkende Zahlung) 2. Sobald absehbar ist, dass Kosten die Einkünfte übersteigen: Antrag auf Hilfe zur Pflege beim örtlichen Sozialamt 3. Kontoauszüge und Rentenbescheide beider Ehepartner sammeln — die braucht das Sozialamt für die Berechnung des Selbstbehalts Die genaue Rechnung — welcher Selbstbehalt bei euch bleibt, wie das Haushaltseinkommen aufgeteilt wird — hängt an den individuellen Zahlen. Tobias aus der Pflegerecht-Sprechstunde kann das für den konkreten Fall durchrechnen.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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