Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
AllgemeinEingereichte Frage
0 Ansichten

Wer zahlt ab 2026 mehr Sozialabgaben bei höheren Bemessungsgrenzen?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 24. Juli 2026 um 04:15

Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung soll 2026 bei einem jährlichen Bruttoeinkommen 69.750 Euro liegen. Wer gut verdient, zahlt 2026 höhere Beiträge für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 4 Std.

Betroffen sind Gutverdiener oberhalb der bisherigen Bemessungsgrenzen. Für die Pflegeversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2026 bundeseinheitlich bei 5.512,50 Euro monatlich (66.150 Euro jährlich), für die Krankenversicherung bei 5.812,50 Euro monatlich (69.750 Euro jährlich). Auf Einkommen bis zu diesen Grenzen werden Beiträge fällig — wer darüber verdient, zahlt für den bisher beitragsfreien Anteil zwischen alter und neuer Grenze nun mit. Konkret zur Pflegeversicherung 2026: - Allgemeiner Beitragssatz: 3,6 % (hälftig Arbeitgeber und Arbeitnehmer) - Kinderlose ab 23 Jahren: Zuschlag 0,6 %, also 4,2 % (den Zuschlag zahlt der Arbeitnehmer allein) - Eltern-Abschläge ab dem zweiten Kind bis zum 25. Lebensjahr: 2 Kinder 3,35 %, 3 Kinder 3,10 %, 4 Kinder 2,85 %, ab 5 Kinder 2,60 % Für die Rentenversicherung gilt eine eigene, höhere Bemessungsgrenze — hier lohnt der Blick in die aktuelle Bekanntmachung der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung, weil die Rentenversicherung nicht zum Kern des Pflegekompass-Themas gehört. Freiwillig gesetzlich Versicherte (Selbstständige, Gutverdiener oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze) merken die Anhebung besonders deutlich, weil sie den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil komplett selbst tragen. Wer knapp über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann prüfen, ob ein Wechsel in die PKV sinnvoll wird — das ist aber eine langfristige Entscheidung mit vielen Nebeneffekten und gehört in eine unabhängige Versicherungsberatung, nicht in die Sozialversicherungs-Kurzberatung.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.