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Pflegekompass
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Kann ich Verhinderungspflege aus 2026 noch später abrechnen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 23. Juli 2026 um 04:15

Kann ich die verhinterungspflege noch für 2026 abrechnen?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 5 Std.

Ja, aber die Frist ist seit 01.01.2026 deutlich kürzer als früher. Belege für Verhinderungspflege müssen jetzt bis zum Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse eingereicht werden. Für Leistungen aus 2026 heißt das konkret: Einreichfrist bis 31.12.2027. Danach verfällt der Anspruch ersatzlos. Die alte 4-Jahres-Regel gilt nicht mehr — deshalb sind übrigens auch VP-Ansprüche aus 2022, 2023 und 2024 seit dem Jahreswechsel verfallen. Wer noch Belege aus diesen Jahren in der Schublade hat, sollte das nicht mehr versuchen. Praktisch beim Einreichen brauchst du: - Rechnung oder Quittung der Ersatzpflegeperson mit Datum, Stundenumfang und unterschriebener Bestätigung - Bei Angehörigen bis 2. Grad: formlose Aufstellung reicht, aber das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes bleibt die Obergrenze (plus nachweisbare Fahrtkosten/Verdienstausfall extra) - Bei fremden Ersatzpersonen oder Pflegediensten: reguläre Rechnung, Ausschöpfung bis 3.539 € gemeinsames Budget mit Kurzzeitpflege möglich Tipp: Nicht sammeln bis kurz vor Fristablauf. Pflegekassen bearbeiten VP-Anträge oft mit mehreren Wochen Vorlauf, und Rückfragen zu unklaren Belegen kosten Zeit. Am besten quartalsweise einreichen — dann fällt auch früher auf, wenn etwas fehlt. Wenn dein Fall komplizierter ist (mehrere Ersatzpersonen, Kombination mit Kurzzeitpflege, Verdienstausfall-Nachweise), kann Tobias aus der Pflegerecht-Rubrik das im Detail einordnen.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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