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Was ist der ambulante Wohngruppenzuschlag und wie hoch ist er 2026?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 15. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Was ist der ambulante Wohngruppenzuschlag?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Der Wohngruppenzuschlag beträgt unabhängig vom Pflegegrad EUR 214,00 im Monat. Dieses Geld ist Ihr Anteil, um gemeinschaftlich eine Alltagsbegleiterin oder einen Alltagsbegleiter zu beauftragen.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 10 Std.

TITEL: Was ist der ambulante Wohngruppenzuschlag und wer bekommt ihn? ANTWORT: Der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI ist eine zusätzliche Leistung der Pflegekasse für Menschen, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben. Er beträgt 224 € pro Monat und Bewohner — unabhängig vom Pflegegrad, ab Pflegegrad 1. Der Zweck: Die Bewohner einer WG sollen gemeinschaftlich eine Präsenz- oder Alltagsbegleitungskraft beauftragen können, die organisatorische, verwaltende oder hauswirtschaftliche Aufgaben übernimmt. Das ist keine Pflegekraft im engeren Sinn, sondern eine Person, die den Alltag der WG strukturiert — Einkäufe koordinieren, Termine organisieren, gemeinsame Mahlzeiten begleiten. Voraussetzungen, damit die Kasse zahlt: - Mindestens 3, höchstens 12 pflegebedürftige Personen leben gemeinsam in einer Wohnung. - Die Bewohner (oder Angehörige) haben die Präsenzkraft gemeinschaftlich beauftragt — schriftlich, mit klarer Aufgabenbeschreibung. - Mindestens 2 Bewohner müssen einen Pflegegrad haben (in der Praxis meist alle). - Es handelt sich nicht um eine stationäre Einrichtung — die WG muss selbstorganisiert sein, die Bewohner haben einen eigenen Mietvertrag. Beantragt wird der Zuschlag formlos bei der jeweiligen Pflegekasse jedes Bewohners. Üblicherweise legt man den Mietvertrag, den Vertrag über die Präsenzkraft und eine kurze Erklärung zur Wohnform bei. Zur Abgrenzung: Der Wohngruppenzuschlag von 224 € läuft zusätzlich zum Pflegegeld, zur Pflegesachleistung, zum Entlastungsbetrag (131 €) und zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (42 €). Diese Leistungen werden nicht verrechnet. Daneben gibt es bei baulichen Anpassungen den Wohnumfeld-Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI — pro Maßnahme bis 4.180 € pro Person, in der WG-Konstellation gebündelt bis 16.720 € pro Maßnahme, wenn mehrere Berechtigte zusammen umbauen lassen. Wichtig: Antrag immer vor Auftragsvergabe. Mein Tipp aus der Praxis: Wenn ihr eine WG plant oder neu gegründet habt, lasst euch frühzeitig vom Pflegestützpunkt oder einem ambulanten Pflegedienst mit WG-Erfahrung beraten. Die Verträge mit der Präsenzkraft sind der häufigste Stolperstein — ohne saubere schriftliche Beauftragung lehnt die Kasse den Zuschlag ab.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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