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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Verhinderungspflege schon im Januar beantragen — ist das üblich?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 15. Juni 2026 um 04:15

Ist es üblich,dass ein Pflegedienst die Verhinderungspflege schon im Januar beantragt,für den Fall,dass die pflegende Angehörige mal krank werden kann?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 10 Std.

Ja, das ist sogar ein gängiges und sinnvolles Vorgehen. Pflegedienste reichen den Antrag auf Verhinderungspflege oft prophylaktisch zu Jahresbeginn ein — nicht um sofort abzurechnen, sondern damit das Budget für den Notfall freigeschaltet ist und nicht erst beantragt werden muss, wenn die pflegende Angehörige tatsächlich krank wird. So funktioniert das in der Praxis: - Der Antrag löst keine Zahlung aus. Abgerechnet wird erst, wenn die Verhinderungspflege wirklich stattfindet und der Pflegedienst entsprechende Einsätze nachweist. - Das Jahresbudget bleibt unangetastet, bis es genutzt wird. Für 2026 stehen weiterhin 3.539 € pro Jahr gemeinsam mit der Kurzzeitpflege zur Verfügung (§ 39 SGB XI in Verbindung mit § 42a SGB XI). - Der Vorteil: Wird die Hauptpflegeperson plötzlich krank, kann der Dienst sofort einspringen und stundenweise oder tageweise abrechnen — ohne dass die Pflegekasse erst einen Antrag bearbeiten muss. Was du prüfen solltest: - Lass dir vom Pflegedienst genau erklären, was beantragt wurde — meist wird parallel ein Abtretungsformular unterschrieben, mit dem der Dienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Das ist üblich, aber du solltest wissen, was du unterschreibst. - Achte darauf, dass das Verhinderungspflege-Budget nicht still und heimlich für reguläre Einsätze verwendet wird, die eigentlich über die Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) abzurechnen wären. Das passiert in der Praxis gelegentlich. - Lass dir am Jahresende einen Überblick geben, wie viel vom Budget tatsächlich verbraucht wurde. Seit 01.01.2026 müssen Belege bis Ende des Folgejahres eingereicht sein, sonst verfällt das Geld. Stundenweise Verhinderungspflege unter 8 Stunden am Tag lässt das Pflegegeld übrigens unberührt — erst bei ganztägigen Einsätzen über 8 Stunden wird das Pflegegeld für diesen Tag halbiert. Der Vorab-Antrag ist also Routine und für dich eher von Vorteil. Wichtig ist nur, dass du jederzeit den Überblick behältst, was wann abgerechnet wird — am besten einmal pro Quartal eine kurze Aufstellung beim Pflegedienst anfordern.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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