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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Ist die deutsche Pflegeversicherung im internationalen Vergleich gut?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 15. Juni 2026 um 04:15

Früher mußte die Familie pflegen oder der Freundeskreis. Nun gibt es zum Glück die Pflegeversicherung. Das ist nicht selbstverständlich. Wäre diese gleich von Beginn an "teurer" gewesen, hätten alle gemeckert. Würde die Prämie jetzt erhöht, würde gemeckert werden. Da es wohl mehr und mehr Pflegebedürftige gibt, reicht das Geld nicht aus, deshalb müssen die Leistungen gekürzt werden. Was geschieht? Na, klar. Es wird gemeckert. Die Kfz-Versicherung erhöht die Beiträge regelmäßig, windet sich, wo es nur geht, zu begleichen etc. Hat es hier je einen großen Aufschrei gegeben? Gleiches gilt für andere sog. private Abschlüsse. All das nehmen wir wie selbstverständlich hin. Kommt es jedoch vom Staat.....!!! Man hätte sich auch zusätzlich noch privat versichern können. Warum hat das kaum jemand getan? Ja! Im Meckern und Fordern sind wir in Deutschland ganz großartig. Und auf die anderen, die Zugereisten zu verweisen, die doch noch gar nicht so lange hier seien und denen es doch gar nicht zustehe (siehe ein Beitrag zu diesem Video)... Auch darin sind wir meisterhaft und völlig blind gegenüber der Tatsache, dass es bei der Pflegeversicherung gar nicht um Einzahlungsjahre geht. Ich rate allen, sich einmal in anderen Ländern umzusehen. Was uns hier in Deutschland geboten wird, findet man woanders nur sehr, sehr selten. Wenn überhaupt.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 10 Std.

Du sprichst einen Punkt an, der in der täglichen Beratung oft untergeht: Die soziale Pflegeversicherung nach SGB XI gibt es erst seit 1995. Davor war Pflege fast vollständig Privatsache der Familie — oder die Sozialhilfe ist eingesprungen, mit Rückgriff auf Kinder und Enkel. Das ist ein wichtiger historischer Kontext. Ein paar Zahlen zur Einordnung: - Der Beitragssatz liegt 2026 bei 3,6 % (Kinderlose ab 23: 4,2 %). Bei mehreren Kindern sinkt er gestaffelt bis auf 2,6 % ab fünf Kindern. - Pflegegeld reicht von 347 € (PG 2) bis 990 € (PG 5) monatlich, dazu kommen Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Wohnumfeld-Zuschuss bis 4.180 € und Pflegehilfsmittel. - Die Pflegeversicherung ist als Teilkasko-System angelegt — sie war nie als Vollabsicherung konzipiert. Das wird in der öffentlichen Debatte oft vergessen. Dein Hinweis auf die private Zusatzabsicherung ist berechtigt. Es gibt mehrere Modelle: - Pflege-Bahr nach § 127 SGB XI mit staatlicher Förderung von 60 €/Jahr, garantierte Annahme ohne Gesundheitsprüfung, aber 5 Jahre Wartezeit und eher schwache Leistungen. - Pflege-Tagegeldversicherung, klassisch privat, frei verwendbares Tagegeld, dafür Gesundheitsprüfung — je früher abgeschlossen, desto günstiger. - Pflege-Kostenversicherung, die nur tatsächliche Kosten gegen Beleg erstattet. Warum die wenigsten eine Zusatzversicherung haben, ist eine Mischung aus Verdrängung („mich trifft das schon nicht"), Unkenntnis und schlicht knappem Budget. Das ist menschlich nachvollziehbar, ändert aber nichts daran, dass die Lücke zwischen Pflegekosten und gesetzlicher Leistung im Heimfall schnell vierstellig wird — der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Pflegeheim-Jahr lag zuletzt bei rund 3.200 € im Monat. Zur Frage „nehmen Zugereiste etwas weg": Das ist beitragsrechtlich falsch. Wer in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeitet, zahlt vom ersten Euro in die Pflegeversicherung ein. Leistungen erhält, wer pflegebedürftig wird — unabhängig von Einzahlungsdauer, das war politisch so gewollt, um Altersarmut und Pflegebedürftigkeit zu trennen. Im internationalen Vergleich steht das deutsche System tatsächlich solide da — universell zugänglich, kombinierbar zwischen Geld- und Sachleistung, mit eigenständigen Modulen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Perfekt ist es nicht. Aber die Diskussion gewinnt, wenn sie nüchtern geführt wird statt empört.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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