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Pflegekompass
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Verhinderungspflege ab 2027 — nur noch über Pflegedienst statt Urenkel?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 15. Juni 2026 um 04:15

Also kann ich ab 27 nicht mehr Verhinderungspflege beantragen wenn ich als Pflegekraft verhindert bin. Bis jetzt macht das der Urenkel er darf dann nicht mehr abgerechnet werden sondern es muss ein professioneller Pflegedienst kommen?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 10 Std.

Nein, da liegt ein Missverständnis vor. Auch nach 2026 darf Verhinderungspflege weiterhin durch Angehörige wie den Urenkel geleistet und abgerechnet werden. Es muss kein professioneller Pflegedienst übernehmen. Was sich seit 01.01.2026 geändert hat, ist etwas anderes: das gemeinsame Jahresbudget von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege liegt jetzt bei 3.539 € (§ 42a SGB XI), und die Frist zum Einreichen der Belege wurde verkürzt. Belege müssen bis Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse sein. Belege aus 2022, 2023 und 2024 sind seit 01.01.2026 verfallen. Für die Abrechnung mit dem Urenkel gilt unverändert die Sonderregel des § 39 Abs. 3 SGB XI: Verwandte bis zum zweiten Grad bekommen Verhinderungspflege nur bis zum 1,5-fachen des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr erstattet. Der Urenkel ist rechtlich aber Verwandter 3. Grades (Eltern-Kind = 1. Grad, Großeltern-Enkel = 2. Grad, Urgroßeltern-Urenkel = 3. Grad) und damit nicht von dieser Begrenzung erfasst. Die 1,5-fach-Grenze greift bei ihm nur, wenn er mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft lebt. Lebt der Urenkel nicht im selben Haushalt, kann er bis zur Höhe des Jahresbudgets von 3.539 € abrechnen wie eine externe Ersatzpflegekraft — vorausgesetzt, die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig (also nicht als regulärer Beruf). Konkret heißt das für euch: - Urenkel bleibt als Ersatzpflegekraft weiter zulässig - die abrechenbare Summe hängt davon ab, ob er im Haushalt lebt - zusätzlich erstattbar sind nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall - Belege immer im laufenden oder spätestens im Folgejahr einreichen Wenn unklar ist, in welche Kategorie der Urenkel bei eurer Pflegekasse eingeordnet wird, frag dort vor dem nächsten Einsatz schriftlich nach und lass dir die Einstufung bestätigen. Das vermeidet Streit bei der späteren Abrechnung. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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