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Pflegekompass
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Verhinderungspflege rückwirkend für 2024 beantragen — geht das noch?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 03. Juli 2026 um 04:15

Hallo Zusammen, ich habe Pflegestufe 2 meine Ehefrau ist meine Pflegeperson sie war im Sommer 2024 im Urlaub für drei Wochen, die Pflege hat mein Neffe für 4 Stunden übernommen, kann ich Rückwirkend einen Antrag stellen und wo bekomme ich diesen Antrag auf Verhinderungspflege? Danke Euch!

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 8 Std.

TITEL: Verhinderungspflege für 2024 rückwirkend beantragen — geht das noch? ANTWORT: Für Verhinderungspflege aus Sommer 2024 wird es knapp. Seit dem 01.01.2026 gilt eine verkürzte Einreichungsfrist: Belege müssen bis Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse sein. Für Leistungen aus 2024 wäre das der 31.12.2025 gewesen — der Anspruch ist damit formal verfallen. Trotzdem lohnt sich der Antrag. Einige Pflegekassen entscheiden bei Altfällen im Übergang kulant, wenn die Verhinderung nachweislich stattgefunden hat. Rechtsanspruch besteht darauf nicht, aber ein Versuch kostet nichts. Zur Praxis: - Antragsformular gibt es direkt bei deiner Pflegekasse — als PDF auf der Website oder telefonisch anfordern. Der Vordruck heißt meist "Antrag auf Verhinderungspflege" oder "Erstattung Verhinderungspflege". - Dein Neffe ist als Verwandter 3. Grades kein naher Angehöriger im Sinne des § 39 Abs. 3 SGB XI. Die Deckelung auf das 1,5-fache Pflegegeld (bei PG 2: 520,50 €/Jahr) greift also nicht — abgerechnet werden kann bis zum vollen Jahresbudget von 3.539 € (gemeinsam mit Kurzzeitpflege). - Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter 8 Stunden am Tag bleibt dein Pflegegeld für diese Tage unverändert. Bei 4 Stunden täglich ist das gegeben. - Als Nachweis reicht eine formlose Aufstellung: Datum, Uhrzeit von/bis, Tätigkeiten, gezahlter Betrag, Unterschrift des Neffen. Kontoauszüge bzw. Überweisungsbelege helfen. Zur Größenordnung: 3 Wochen × 4 Stunden ergeben rund 84 Stunden. Bei z. B. 15 €/Stunde wären das etwa 1.260 € — deutlich innerhalb des Budgets. Vorgehen: Ruf bei deiner Pflegekasse an, schildere den Sachverhalt und frag konkret, ob eine Einreichung für 2024 im Kulanzweg noch möglich ist. Parallel den schriftlichen Antrag mit Belegen abschicken — damit ist die Sache offiziell aktenkundig, und die Kasse muss eine Entscheidung treffen. Falls sie ablehnt, hast du einen förmlichen Bescheid, gegen den du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen kannst (§ 84 SGG). Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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