Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

Familienpflegezeit bei zwei pflegebedürftigen Kindern — kann ich auf 48 Monate verlängern?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 03. Juli 2026 um 04:15

Ich habe leider 2 Kinder die einen Pflegegrad haben gehe jetzt 4 Tage arbeiten 24 Monate wegen Familienpflegezeit kann ich das auf 48 Monate erhöhen weil ja beide was haben? Was sich raus gestellt hat . Bitte um Hilfe.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 8 Std.

Nein, das geht leider nicht. Die Familienpflegezeit ist nach § 2 FPflegeZG auf insgesamt 24 Monate gedeckelt — und zwar personenbezogen auf dich als pflegende Person, nicht pro pflegebedürftigem Angehörigen. Auch wenn du zwei Kinder mit Pflegegrad pflegst, bleibt es bei diesem Gesamtrahmen von 24 Monaten. Der Gedanke ist nachvollziehbar, weil die Regelungen anderswo (z. B. Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Abs. 3 SGB XI) tatsächlich pro pflegebedürftigem Angehörigen gelten. Bei der Pflegezeit und der Familienpflegezeit ist der Gesetzgeber aber ausdrücklich einen anderen Weg gegangen: Der Höchstrahmen gilt für dich als Beschäftigte insgesamt. Was du kombinieren kannst, um mehr Zeit zu bekommen: - Pflegezeit nach § 3 PflegeZG: bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung - Familienpflegezeit nach § 2 FPflegeZG: bis zu 24 Monate Reduzierung auf mindestens 15 Stunden/Woche - Beide Modelle sind kombinierbar, aber die Gesamthöchstdauer bleibt bei 24 Monaten. Wenn du deine 24 Monate Familienpflegezeit ausgeschöpft hast, bleiben dir realistisch diese Wege: 1. Einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitgeber — eine freiwillige Verlängerung der Teilzeit ist außerhalb des FPflegeZG jederzeit möglich, wenn dein Arbeitgeber mitgeht. 2. Reguläre Teilzeit nach § 8 TzBfG (Brückenteilzeit § 9a TzBfG), wenn dein Betrieb die Größenvoraussetzungen erfüllt. 3. Zinsloses BAFzA-Darlehen — falls du während der laufenden 24 Monate finanziell aufstocken musst. Ein Punkt noch, weil du zwei Kinder erwähnst: Wenn beide Kinder unter 25 sind, prüfe unbedingt den Eltern-Bonus beim Pflegeversicherungsbeitrag (§ 55 SGB XI). Bei zwei Kindern zahlst du 3,35 % statt 3,6 %, das läuft automatisch über die Krankenkasse, wenn ihr die Kinder gemeldet habt. Für die konkrete Ausgestaltung deiner Restlaufzeit und die Frage, ob dein Arbeitgeber freiwillig verlängert, lohnt sich ein Gespräch mit einem Pflegestützpunkt oder direkt der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI — die kennen auch die üblichen Formulierungen für den Antrag. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.