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Verhinderungspflege durch Sohn — welches Budget bei naher Verwandtschaft?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 03. Juli 2026 um 04:15

Hey zusammen, ich habe jetzt erst dieses Video gesehen. Sehr interessant. Ich komme demnächst in die Pflicht, Urlaub zu nehmen, weil mein Bruder, Rentner, selbst eine OP durchführen muss. Nun hab ich gelesen, dass man pro Std. zw 25€/30€ abrechnen kann. Unser heißt, die Verhinderungspflege könne man bis zu 8 Wochen im Jahr in Anspruch nehmen. Wenn ich das hochrechne, ist das Budget nach 3 Wochen aufgebraucht. Oder liege ich falsch? Hintergrund: meine Mum ist Dement und mein Bruder kümmert sich um sie. Beide 1. Grad der Verwandtschaft. Danke

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 8 Std.

Du liegst gleich bei mehreren Punkten daneben — nicht schlimm, das wird oft verwechselt. Erstens: Verhinderungspflege gibt es bis zu 6 Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr, nicht 8 (§ 39 SGB XI). Das gemeinsame Jahresbudget mit der Kurzzeitpflege liegt bei 3.539 € (§ 42a SGB XI). Zweitens — und das ist für dich entscheidend: Als Sohn deiner Mutter bist du naher Angehöriger 1. Grades. Wenn du die Pflege übernimmst, gilt nicht das volle Budget, sondern die Deckelung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes deiner Mutter (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Das sind je nach Pflegegrad: - PG 2: 520,50 €/Jahr - PG 3: 898,50 €/Jahr - PG 4: 1.200 €/Jahr - PG 5: 1.485 €/Jahr Das ist der Grundbetrag, den die Pflegekasse dir als Ersatzpflegeperson auszahlen kann. Drittens: Die 25–30 €/Std., von denen du gelesen hast, sind kein gesetzlicher Satz, sondern ein Erfahrungswert für fremde Ersatzpflegekräfte. Bei nahen Angehörigen zahlt die Kasse gar nicht "pro Stunde", sondern erstattet bis zu diesem 1,5-fach-Limit — häufig in einer Summe für den Einsatzzeitraum. Zusätzlich zum 1,5-fach-Limit kannst du nachgewiesenen Verdienstausfall und Fahrtkosten geltend machen — die zählen extra, bis zum Gesamtbudget von 3.539 €. Wenn du deinen Urlaub aus dem regulären Arbeitsverhältnis nimmst, hast du allerdings keinen echten Verdienstausfall (Urlaubsentgelt läuft weiter). Ohne Verdienstausfall bleibt es beim 1,5-fach-Grundbetrag plus ggf. Fahrtkosten. Noch ein Praxishinweis: Das Pflegegeld deiner Mutter läuft an den Tagen der Verhinderungspflege weiter, solange du an einem Tag nicht mehr als 8 Stunden Ersatzpflege leistest. Bei ganztägiger Übernahme über 8 Stunden wird das Pflegegeld für diese Tage um die Hälfte gekürzt — erster und letzter Tag zählen voll. Antrag stellst du formlos bei der Pflegekasse deiner Mutter, gern schon vor dem Einsatz, damit die Abrechnung glatt läuft. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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