Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
AllgemeinEingereichte Frage
0 Ansichten

Schonvermögen Pflegeheim — wieviel Geld darf ich behalten?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 24. Juni 2026 um 04:15

Wie viel Geld darf ich besitzen, wenn ich ins Pflegeheim muss? Das Schonvermögen. Pflegebedürftige dürfen einen Teil ihres Vermögens behalten – das Schonvermögen. Sie haben das Recht auf einen so genannten Schonbetrag von 10.000 Euro für Alleinstehende, für Ehepaare und Lebenspartner ein Gesamtschonbetrag von 20.000 Euro.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 6 Std.

Hallo, die 10.000 € stimmen — sie greifen aber erst, wenn die Pflegekasse plus deine Rente plus dein Vermögen den Heimplatz nicht mehr stemmen und das Sozialamt einspringt. Das nennt sich "Hilfe zur Pflege" nach SGB XII. Solange du den Eigenanteil selbst zahlen kannst, fragt niemand nach deinem Konto. Die wichtigsten Eckpunkte: - Schonvermögen: 10.000 € pro Person, bei Ehepaaren/Lebenspartnern 20.000 € gemeinsam (§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII in Verbindung mit der zugehörigen Verordnung, seit 01.01.2023 angehoben). - Selbstgenutzte Immobilie: in angemessener Größe geschützt (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII), solange der Ehepartner noch dort wohnt. Geht der Pflegebedürftige dauerhaft ins Heim und steht das Haus leer, wird es schwieriger — das Sozialamt prüft den Einzelfall. - Hausrat, angemessenes Auto, Bestattungsvorsorge in realistischer Höhe: bleiben ebenfalls unangetastet. - Lebensversicherungen, Sparbücher, Tagesgeld, Aktien: zählen zum verwertbaren Vermögen, sobald die Schongrenze überschritten ist. Wichtig zu wissen: Verschenken im letzten Moment funktioniert nicht. Schenkungen der letzten 10 Jahre an Kinder oder Dritte kann das Sozialamt zurückfordern (§ 528 BGB, "Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers"). Das ist ein Klassiker, an dem Familien regelmäßig scheitern. Zum Thema Kinder: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 werden Kinder nur noch herangezogen, wenn ihr Jahres-Bruttoeinkommen über 100.000 € liegt. Für die meisten Familien ist Elternunterhalt damit kein Thema mehr. Mein Tipp aus der Praxis: Bevor du Vermögen umschichtest oder verschenkst, lass dich beraten. Den juristisch sauberen Weg prüft Tobias am besten — oder du wendest dich an die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Die rechnen mit dir konkret durch, ab wann tatsächlich Sozialhilfe greifen würde und ob sich Maßnahmen lohnen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall, gerade weil hier Pflege-, Sozial- und Erbrecht ineinandergreifen.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.