Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
AllgemeinEingereichte Frage
0 Ansichten

Pflegeheim und Schonvermögen — wie viel Geld darf auf dem Konto bleiben?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 23. Juni 2026 um 04:15

Wie viel Geld dürfen Rentner auf dem Konto haben, wenn sie ins Pflegeheim kommen? Bei Barvermögen gibt es für Pflegebedürftige einen Freibetrag von 10.000 Euro (seit 01.01.2023).

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Tag

Hallo, die 10.000 € stimmen, aber sie greifen nur in einem ganz bestimmten Fall: wenn das Sozialamt mit „Hilfe zur Pflege" nach SGB XII einspringen muss, weil Rente, Pflegekassen-Leistung und eigene Mittel den Heimplatz nicht mehr decken. Solange jemand seinen Eigenanteil selbst zahlen kann — aus Rente, Pflegegeld-/Sachleistung der Pflegekasse und vorhandenem Vermögen — fragt niemand nach dem Kontostand. Da gibt es keine Obergrenze, das Heim und die Pflegekasse interessieren sich nicht für den Sparstand. Erst wenn das Vermögen aufgebraucht ist und Hilfe zur Pflege beantragt wird, kommt das Schonvermögen ins Spiel (§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII in Verbindung mit der Verordnung dazu): - 10.000 € für die pflegebedürftige Person selbst (seit 01.01.2023) - Zusätzlich 10.000 € für den nicht getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartner — gemeinsam also 20.000 € - Selbst genutzte Immobilie gilt unter bestimmten Bedingungen als Schonvermögen - Bestattungsvorsorgevertrag in angemessener Höhe bleibt unangetastet Was darüber liegt, muss vor Bewilligung der Sozialhilfe verbraucht werden — und das Sozialamt schaut beim Antrag rückwirkend auf Schenkungen der letzten 10 Jahre (Stichwort Elternunterhalt fällt seit Angehörigen-Entlastungsgesetz erst bei Brutto-Jahreseinkommen über 100.000 € der Kinder). Konkret in der Praxis: Viele Familien planen den Heimeinzug so, dass kurz vorher noch sinnvolle Anschaffungen erledigt werden (neue Brille, Zahnersatz, Hörgerät-Aufzahlung, Bestattungsvorsorge). Pauschal "Geld verstecken" oder kurzfristig verschenken funktioniert wegen der 10-Jahres-Prüfung nicht und kann später richtig teuer werden. Den juristischen Detail-Aspekt — gerade wenn es um Schenkungen, Immobilien oder Ehepartner-Konstellationen geht — prüft Tobias am besten oder direkt der Pflegestützpunkt, der zu Hilfe zur Pflege kostenlos berät. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.