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Ist die Beschäftigung polnischer Pflegekräfte illegal?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Ist die Beschäftigung polnischer Pflegekräfte illegal?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): In diesem Fall handelt es sich klar um eine „Scheinselbständigkeit“. Die Strafen sind die gleichen wie bei der Schwarzarbeit. Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigt das Urteil des Amtsgerichts München: Die Beschäftigung "selbständiger" polnischer Pflegekräfte ist illegal.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 10 Std.

Nein, pauschal illegal ist die Beschäftigung polnischer Betreuungskräfte nicht — es kommt entscheidend auf das Modell an. Problematisch und tatsächlich strafbar wird es dann, wenn eine angeblich "selbständige" Kraft in Wahrheit weisungsgebunden im Haushalt arbeitet (Scheinselbständigkeit). Drei rechtskonforme Wege gibt es: 1. Entsendung über ein polnisches Unternehmen mit A1-Bescheinigung. Die Kraft bleibt in Polen sozialversichert, das Entsendeunternehmen rechnet ab. Wichtig: Auch hier gilt der deutsche Mindestlohn von 12,82 €/Stunde (2026), und seit dem BAG-Urteil vom 24.06.2021 (Az. 5 AZR 505/20) zählen auch Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit. 2. Echte Selbständigkeit mit deutschem Gewerbeschein, eigener Steuernummer, mehreren Auftraggebern und freier Zeiteinteilung. Das ist in der 24-Stunden-Betreuung praktisch kaum sauber darstellbar, weshalb dieses Modell meist genau die von Ihnen zitierte Scheinselbständigkeit produziert. 3. Direktanstellung im Privathaushalt — die Familie wird selbst Arbeitgeber, meldet bei der Minijob-Zentrale bzw. regulär an, zahlt Sozialabgaben. Realistische Kosten für seriöse Vermittlung: 2.500–3.500 € pro Monat. Das Pflegegeld (z. B. 599 € bei PG 3) deckt davon nur einen Bruchteil. Das von Ihnen angesprochene OLG-Bamberg-Urteil betrifft den ersten Fall: Vermittlungsagentur und Familie hatten formal Selbständigkeit behauptet, die Kraft war faktisch eingegliedert. Das Risiko trifft Vermittler und Auftraggeber — Nachzahlung von Sozialabgaben, Bußgelder, im Extremfall Strafverfahren wegen § 266a StGB. Bei Vertragsgestaltung lohnt sich eine arbeitsrechtliche Prüfung — dafür ist Tobias aus der Pflegerecht-Sparte ansprechbar.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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