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Pflegekompass
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Höherstufung Pflegegrad — muss ich den MD-Fragebogen ausfüllen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 01. Juli 2026 um 04:15

Hallo zusammen, wir (meine Großmutter und ich) haben nun einen Höherstufungsantrag gestellt. Jetzt kam vom Medizinischen Dienst ein Fragebogen. Muss dieser immer ausgefüllt werden? Wir bestehen eigentlich auf einen häuslichen Besuch mit Beurteilung. (So wie ich das rausgehört habe, ist dieser immer besser für eine Beurteilung, richtig? )

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 5 Std.

Den Fragebogen müsst ihr nicht zwingend ausfüllen — es gibt aber einen Haken. Der Medizinische Dienst darf die Begutachtung seit der Pandemie auch nach Aktenlage durchführen (§ 18 Abs. 2a SGB XI), wenn die Datenlage ausreicht. Genau dafür ist der Fragebogen oft gedacht: Er soll dem MD ermöglichen, ohne Hausbesuch zu entscheiden. Wenn ihr den Bogen leer zurückschickt, riskiert ihr zwei Dinge: Entweder entscheidet der MD trotzdem nach Aktenlage — auf Basis der alten Unterlagen, was bei einer Höherstufung eher ungünstig ist. Oder die Bearbeitung verzögert sich. Mein Vorschlag: - Füllt den Fragebogen aus, aber haltet euch dabei kurz und verweist auf den gewünschten Hausbesuch. - Schreibt explizit dazu: "Wir bitten um eine Begutachtung im häuslichen Umfeld nach § 18 SGB XI, da der Hilfebedarf im Alltag anhand eines Fragebogens nicht ausreichend dargestellt werden kann." - Begründet kurz, warum ein Hausbesuch nötig ist: nächtlicher Hilfebedarf, Mobilitätseinschränkungen, kognitive Auffälligkeiten, die sich nur in der gewohnten Umgebung zeigen. Ja, dein Eindruck stimmt: Ein persönlicher Hausbesuch ist für eine Höherstufung in der Regel die bessere Grundlage. Der Gutachter sieht die Wohnsituation, kann nachfragen, beobachtet Bewegungsabläufe — Dinge, die in einem Fragebogen schlicht untergehen. Bereitet euch parallel auf den möglichen Termin vor: - Pflegetagebuch über 1–2 Wochen führen (Hilfebedarf nach Uhrzeit und Modul) - Aktuelle Arztbriefe, Medikamentenplan, Diagnosen bereitlegen - Wenn möglich, bei der Begutachtung dabei sein und ergänzen, was die Großmutter selbst eventuell herunterspielt (das passiert sehr häufig) Wenn der MD trotz eures schriftlichen Wunsches nach Aktenlage entscheidet und der Bescheid abgelehnt oder zu niedrig ausfällt, könnt ihr innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG) und dort erneut auf einen Hausbesuch bestehen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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