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Pflegekompass
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Aktien an Tochter vererben — wie regle ich Vollmacht und Nachfolge richtig?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 28. Juni 2026 um 04:15

Wie mache ich Vollmacht für Aktien die ich besitze und nach meinem sterben meine Tochter die Besitzerin der Aktie sein soll?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 5 Std.

Das sind zwei verschiedene Dinge, die du sauber trennen solltest — und das Thema liegt eigentlich außerhalb des Pflegerechts. Trotzdem die Grundzüge, damit du weißt, an wen du dich wenden musst: 1. Vollmacht zu Lebzeiten (Vertretung gegenüber der Bank) Solange du lebst, brauchst du eine Bankvollmacht oder eine Vorsorgevollmacht, damit deine Tochter dein Depot verwalten kann, falls du es selbst nicht mehr kannst (z. B. Krankheit, Demenz). Banken akzeptieren in der Regel nur ihre eigenen Formulare — frag direkt bei deiner Depotbank nach dem Vordruck "Konto-/Depotvollmacht". Wichtig: Lass die Vollmacht ausdrücklich "über den Tod hinaus" gelten, dann kann deine Tochter nach deinem Tod auch ohne Erbschein sofort handeln. Zusätzlich sinnvoll: eine notarielle Vorsorgevollmacht, die über die reine Bank hinaus auch Gesundheit, Aufenthalt und sonstige Vermögensangelegenheiten abdeckt. 2. Übergang der Aktien nach dem Tod (Erbrecht) Eine Vollmacht regelt nicht, wem die Aktien gehören sollen — sie regelt nur, wer handeln darf. Für die Eigentumsfrage brauchst du eine erbrechtliche Lösung: - Testament (eigenhändig oder notariell): Deine Tochter wird als Erbin oder Vermächtnisnehmerin für das Depot eingesetzt. - Erbvertrag beim Notar - Schenkung zu Lebzeiten: Du überträgst die Aktien jetzt schon ins Depot deiner Tochter. Steuerlicher Freibetrag Kind: 400.000 € alle 10 Jahre (§ 16 ErbStG). - "Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall" mit der Bank — bei manchen Banken für Depots möglich, eher selten. Welche Lösung steuerlich und rechtlich am besten passt, hängt vom Depotwert, von weiteren Erben (Pflichtteil!) und von deiner Lebenssituation ab. Mein konkreter Rat: Geh zu einem Notar oder einem Fachanwalt für Erbrecht. Eine Erstberatung kostet überschaubar (etwa 190–250 € netto gedeckelt nach RVG), und du bekommst beide Bausteine — Vollmacht und Nachfolgeregelung — sauber aufeinander abgestimmt. Falsch oder lückenhaft formulierte Vollmachten lehnen Banken im Ernstfall ab, und ein selbst geschriebenes Testament kann Pflichtteilsansprüche anderer Angehöriger auslösen, die du nicht bedacht hast. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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