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Wohnumfeldverbesserung — welche Maßnahmen zahlt die Pflegekasse?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 28. Juni 2026 um 04:15

Was gehört alles zur Wohnumfeldverbesserung?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 5 Std.

Hallo, der Zuschuss zur wohnumfeldverbessernden Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI liegt bei bis zu 4.180 € pro Maßnahme, ab Pflegegrad 1. Voraussetzung: Die Maßnahme erleichtert die häusliche Pflege, ermöglicht das selbstständigere Leben oder beugt einer Überforderung der Pflegeperson vor. Das sind die Klassiker, die in der Praxis regelmäßig bewilligt werden: - Bodengleiche Dusche statt Badewanne, inklusive Fliesenarbeiten und rutschhemmender Beläge - Treppenlift (gerade oder kurvig) oder Plattformlift im Außenbereich - Türverbreiterungen für Rollstuhl/Rollator, Entfernen von Türschwellen - Rampen am Hauseingang, Außenhandläufe - Haltegriffe in Bad und WC, Toilettensitzerhöhung als Festeinbau - Anpassung der Küche (unterfahrbare Arbeitsplatten, abgesenkte Hängeschränke) - Umbau zu einem ebenerdigen Schlafzimmer, wenn die bisherige Etage nicht mehr erreichbar ist - Verlegen elektrischer Rollläden, wenn der Pflegebedürftige diese sonst nicht bedienen kann Was wichtig ist: 1. Antrag immer VOR Auftragsvergabe stellen. Wer den Handwerker schon beauftragt hat, bekommt im Zweifel nichts. Die Kasse will den Kostenvoranschlag vorher sehen. 2. Bei mehreren Berechtigten in einer Wohngruppe sind bis zu 16.720 € pro Maßnahme drin (§ 38a SGB XI Konstellation). 3. "Pro Maßnahme" heißt: Bei wesentlicher Veränderung der Pflegesituation — etwa Rollstuhlpflicht nach vorher mobiler Versorgung — kann erneut beantragt werden. Nicht "einmal im Leben". 4. Mehrere Einzelmaßnahmen, die zeitlich und sachlich zusammenhängen (z. B. Badumbau komplett), gelten als EINE Maßnahme — nicht stückeln. Reine Schönheits- oder Modernisierungsarbeiten zahlt die Kasse nicht. Es muss ein nachvollziehbarer Pflegebezug erkennbar sein. Wenn unklar ist, ob etwas durchgeht, lohnt sich ein Anruf beim Pflegestützpunkt oder der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI vor dem Antrag. Mein Tipp aus der Praxis: Bei größeren Umbauten zwei bis drei Kostenvoranschläge einholen und die Pflegebegründung im Antrag konkret formulieren — also nicht "Bad soll schöner werden", sondern "bodengleiche Dusche, weil Einsteigen in die Wanne wegen Sturzgefahr und eingeschränkter Mobilität (PG 3) nicht mehr möglich ist". Das beschleunigt die Bewilligung deutlich.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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