Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

Bekomme ich bei Pflegegrad 2 während Krankenhausaufenthalt weiter Pflegegeld?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 01. Juli 2026 um 04:15

Ganz herzlichen Dank für ihr Viedo angucken und zuhören ich hätte eine große bitte eine Gutachterin war bei mir mit noch einer Dame....... Die Gutachterin.hat. sehr viele Informationen über mein Leben bekommen was leider nicht vorkommt Frage 2 ich muss nun wegen darmkrebsuntersuchung machen lassen und an endlich die knieoperation machen... Frage..3??? Habe die Pflegestufe 2 wenn ich im Krankenhaus bin bekomme ich kein Geld mehr von der pflegekasse ist das nochmal???? bitte sehr gerne um. Eine Antwort von ihnen ihr Video ist einfach weltklasse mit ganz freundlichen Grüßen Herr Wolfgang schnakenberg aus Düsseldorf Rath die Notunterkunft ist ein absoluter Albtraum hier leben zu e

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 5 Std.

Hallo Wolfgang, zu deiner Hauptfrage: Ja, das Pflegegeld läuft bei einem Krankenhausaufenthalt weiter — allerdings nur für eine begrenzte Zeit. Die Regel nach § 37 Abs. 2 SGB XI: - Die ersten vier Wochen Krankenhaus- oder stationärer Reha-Aufenthalt: Pflegegeld wird in voller Höhe weitergezahlt (bei Pflegegrad 2 also die 347 € monatlich). - Ab dem 29. Tag im Krankenhaus: Die Zahlung wird ausgesetzt, solange du stationär bist. - Sobald du entlassen bist und wieder zu Hause: Das Pflegegeld läuft ab dem Entlassungstag wieder normal weiter. Bei einer geplanten Knieoperation oder einer Darmkrebsuntersuchung mit kurzem Klinikaufenthalt bist du also normalerweise klar innerhalb der vier Wochen — das Pflegegeld kommt durchgehend. Zur Begutachtung: Wenn du das Gefühl hast, dass die Gutachterin wichtige Dinge aus deinem Alltag nicht im Bericht festgehalten hat, kannst du das prüfen, sobald der Bescheid da ist. Du hast das Recht, das Gutachten anzufordern (formloser Antrag bei der Pflegekasse). Wenn der Bescheid dann nicht passt, läuft ab Zugang eine Widerspruchsfrist von einem Monat (§ 84 SGG). Im Widerspruch kannst du dann genau benennen, was im Gutachten fehlt — etwa Dinge, die im Modul Mobilität, Selbstversorgung oder krankheitsbedingte Anforderungen nicht erfasst wurden. Zur Wohnsituation in der Notunterkunft: Das ist kein klassisches Pflegekassen-Thema, sondern Sache des Sozialamts und der Wohnungslosenhilfe der Stadt Düsseldorf. Hier kann dir der Pflegestützpunkt Düsseldorf oder die Diakonie weiterhelfen — die kennen die Wege, gerade in Kombination mit einer bestehenden Pflegebedürftigkeit, oft besser als die Pflegekasse selbst. Für den Krankenhausaufenthalt selbst noch ein praktischer Hinweis: Wenn du nach der Knie-OP eine Anschlussversorgung zu Hause brauchst und niemand da ist, der dich pflegen kann, gibt es die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) — bis zu 3.539 € im Jahr, gemeinsames Budget mit der Verhinderungspflege. Das ist eine stationäre Versorgung in einem Pflegeheim für die Übergangszeit nach der OP. Lass dir das von der Klinik beim Entlassmanagement direkt mitorganisieren. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.