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Pflegeunterstützungsgeld — wie viel Geld bekomme ich in der Pflegezeit?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 30. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie viel Geld bekomme ich in der Pflegezeit?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts bzw. 100 Prozent bei Einmalzahlungen in den letzten zwölf Kalendermonaten. Träger der Leistung ist die gesetzliche Pflegeversicherung des oder der Angehörigen.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Std.

Du musst zwei Leistungen sauber trennen, weil sie oft verwechselt werden. Bei der kurzfristigen Arbeitsverhinderung (bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr und pflegebedürftigem nahen Angehörigen, § 2 PflegeZG) zahlt die Pflegekasse des Angehörigen das Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Abs. 3 SGB XI. Das sind rund 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei Einmalzahlungen in den letzten zwölf Monaten bis zu 100 Prozent. Gedeckelt ist es analog zum Krankengeld. Antrag bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen, zusammen mit ärztlicher Bescheinigung über die akute Pflegesituation. Bei der echten Pflegezeit (vollständige oder teilweise Freistellung bis zu 6 Monaten, § 3 PflegeZG) sieht es anders aus: Hier gibt es kein Lohnersatz. Die Zeit ist unbezahlt. Du bleibst aber sozialversichert — die Pflegekasse zahlt Beiträge zur Rentenversicherung, wenn du mindestens Pflegegrad 2 pflegst und nicht erwerbsmäßig (mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage). Zur Überbrückung des Einkommensausfalls in der Pflegezeit gibt es das zinslose Darlehen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Es deckt bis zu 50 Prozent des entgangenen Nettogehalts und wird nach Ende der Pflegezeit in Raten zurückgezahlt. Antrag direkt online beim BAFzA. Dasselbe Modell gilt für die Familienpflegezeit (Reduzierung auf mindestens 15 Stunden pro Woche, bis zu 24 Monate, § 2 FPflegeZG): kein Lohnersatz durch die Pflegekasse, aber BAFzA-Darlehen möglich. Kurz die typische Reihenfolge in der Praxis: - akute Situation (z. B. Klinikentlassung organisieren): 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld - längerfristige Übernahme der Pflege: Pflegezeit oder Familienpflegezeit beim Arbeitgeber ankündigen, parallel BAFzA-Darlehen prüfen - begleitend: Pflegegeld an den Pflegebedürftigen läuft unabhängig davon weiter Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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