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Ratgeber Hilfs­mittel

Was kostet ein Pflege­bett? Was Sie zahlen und was die Kasse trägt

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Mit Pflegegrad kostet ein Pflegebett Sie wenig: Die Pflegekasse überlässt es meist leihweise samt Matratze, Lieferung und Wartung. Es gilt auch bei Leihe die Zuzahlungsregel der Krankenkasse: höchstens 10 Euro, in der Regel einmal für die gesamte Versorgung; einige Kassen verlangen bei Leihbetten nichts. Mehr zahlen Sie nur für Wunschausstattung oder wenn Sie ohne Pflegegrad selbst kaufen (Stand 18.10.2026).

Die Frage "Was kostet ein Pflegebett?" hat zwei Antworten: was das Bett am Markt kostet, und was davon bei Ihnen hängen bleibt. Für die Marktpreise gibt es keine amtliche Übersicht, deshalb nennen wir hier keine Beträge. Entscheidend für Sie ist ohnehin die zweite Antwort. Dieser Ratgeber gehört zum Thema Hilfsmittel; wie Sie das Bett beantragen, steht im Ratgeber Pflegebett.

Was zahle ich, wenn die Pflegekasse das Bett stellt?

Höchstens die Zuzahlung. Technische Pflegehilfsmittel wie das Pflegebett soll die Pflegekasse vorrangig leihweise überlassen (§ 40 Abs. 3 SGB XI). Ein Pflegebett zählt aber zu den Hilfsmitteln, die sowohl der Kranken- als auch der Pflegeversicherung zugeordnet sind. Deshalb gilt für die Zuzahlung die Regel der Krankenkasse, auch wenn Sie das Bett leihweise erhalten (§ 40 Abs. 5 Satz 7 SGB XI, § 33 Abs. 8 SGB V). Bei einer Versorgungspauschale zahlen Sie in der Regel einmal für den gesamten Versorgungszeitraum. Einige Kassen verlangen bei Leihbetten keine Zuzahlung; fragen Sie Ihre Kasse vor der Lieferung. Sind Sie von Zuzahlungen befreit, zahlen Sie nichts (§ 62 SGB V). Die Zuzahlungsfreiheit bei Leihe nach dem Gemeinsamen Rundschreiben der Pflegekassen (Ziffer 1.3 zu § 40 SGB XI) gilt für reine technische Pflegehilfsmittel wie den Hausnotruf.

Kauft die Kasse ausnahmsweise, fällt die Zuzahlung in jedem Fall an. Pflegebetten zählen nach der Richtlinie des GKV-Spitzenverbands zu den doppelfunktionalen Hilfsmitteln; für sie richtet sich die Zuzahlung nach den Regeln der Krankenkasse: 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr als das Bett kostet; ab 01.01.2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro (§ 40 Abs. 5 Satz 7 SGB XI, § 61 SGB V, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Die Obergrenze von 25 Euro für andere technische Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI) gilt für das Pflegebett nicht.

Welche Kosten gehören zu einem Pflegebett?

Ein Pflegebett ist mehr als das Gestell. Die Tabelle zeigt, welche Posten anfallen und wer sie bei einer Leihgabe der Pflegekasse trägt.

PostenBei Leihgabe der PflegekasseBeim Kauf auf eigene Rechnung
Bett mit Motoren und HandschalterPflegekasseSie
Matratze, wenn die eigene nicht passtPflegekasse, ohne eigenen AnteilSie
Notwendiges Zubehör (Bettaufrichter, Seitenteile)Pflegekasse, wenn beantragt und nötigSie
Lieferung, Aufbau, elektrische Prüfung, EinweisungTeil der Leistung des Sanitätshausesje nach Händler
Wartung und ReparaturTeil der Leistung (§ 40 Abs. 3 SGB XI)Sie
Abholung nach GebrauchLieferantSie
Wunschausstattung über das Notwendige hinausSie (Mehrkosten)Sie
Matratze gegen DruckgeschwüreKrankenkasse auf Verordnung, nicht PflegekasseKrankenkasse auf Verordnung möglich

Quelle: § 40 SGB XI; GKV-Spitzenverband, Pflegehilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 50 (03.12.2024), Definition und Abschnitt VII; Gemeinsames Rundschreiben SGB XI (02.04.2026), Ziffern 1.2 und 1.3. Stand: 18.10.2026.

Das Verzeichnis sagt ausdrücklich: Die Matratze ist Bestandteil des Pflegebetts, wenn die vorhandene nicht genutzt werden kann, und es ist kein gesonderter Eigenanteil zu zahlen. Eine Matratze zur Vorbeugung von Druckgeschwüren gehört dagegen nicht zur Leistung der Pflegekasse, sondern zur Krankenkasse; mehr im Ratgeber Antidekubitusmatratze.

Wann entstehen Mehrkosten?

Mehrkosten entstehen, wenn Sie sich für eine Ausstattung entscheiden, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht. Diese Mehrkosten und die dadurch bedingten Folgekosten tragen Sie selbst (§ 40 Abs. 1 SGB XI). Typisch sind eine Optik, die zum Wohnzimmer passt, oder Funktionen, die für die Pflege nicht nötig sind.

Bevor es so weit kommt, muss das Sanitätshaus Sie beraten und Ihnen eine hinreichende Auswahl an Betten ohne Mehrkosten anbieten. Wählen Sie trotzdem ein teureres Modell, dokumentiert es, welchen Mehrnutzen das Bett hat. Über die Höhe der Mehrkosten muss es Sie vorher informieren (§ 127 Abs. 5 SGB V). Lassen Sie sich den Betrag schriftlich geben, bevor Sie unterschreiben.

Wer ein Pflegebett ohne zwingenden Grund nicht leihen, sondern unbedingt neu haben möchte, zahlt laut Gesetz das ganze Bett selbst (§ 40 Abs. 3 SGB XI). Ein Wunsch nach einem neuen statt einem aufbereiteten Bett ist meist kein zwingender Grund.

Rechenbeispiel: drei Wege, drei Ergebnisse

Die folgenden Konstellationen zeigen, was bei Ihnen hängen bleibt. Beträge für das Bett selbst nennen wir nicht, weil sie je nach Vertrag und Händler verschieden sind.

  1. Leihgabe ohne Sonderwünsche: Ein Mann mit Pflegegrad 2 bekommt ein Standard-Pflegebett mit Matratze und Bettaufrichter als Leihgabe. Er zahlt 0 Euro; Lieferung, Einweisung und spätere Reparaturen übernimmt das Sanitätshaus im Auftrag der Kasse.
  2. Leihgabe mit Wunschausstattung: Eine Frau mit Pflegegrad 3 möchte statt des angebotenen Modells ein Bett mit Holzverkleidung. Das Sanitätshaus nennt ihr den Mehrpreis schriftlich. Sie zahlt nur diesen Mehrpreis; die Grundversorgung bleibt Leistung der Kasse.
  3. Kauf ohne Pflegegrad: Ein Paar kauft ein Pflegebett selbst, weil noch kein Pflegegrad besteht. Es trägt den vollen Preis. Eine spätere Erstattung durch die Pflegekasse ist nicht vorgesehen: Leistungen gibt es erst ab dem Antrag (§ 33 Abs. 1 SGB XI), und eine Kostenerstattung sieht § 40 SGB XI nur für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch vor (§ 40 Abs. 2 Satz 2).

Wer die Zuzahlungsgrenze der Krankenkasse erreicht, ist auch bei der Pflegekasse befreit: 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken 1 Prozent (§ 62 SGB V, § 40 Abs. 3 SGB XI); mehr im Ratgeber Zuzahlungsbefreiung.

Was, wenn noch kein Pflegegrad besteht?

Dann zahlt die Pflegekasse nicht. Die Krankenkasse kann ein behindertengerechtes Bett übernehmen, wenn das eigene Bett wegen einer Behinderung nicht nutzbar ist, etwa wegen des Höhenunterschieds zum Rollstuhl; dafür braucht es eine ärztliche Verordnung. Die Abgrenzung zeigt die Übersicht Pflegekasse und Krankenkasse.

Oft ist der bessere Weg, zuerst den Pflegegrad zu beantragen und das Bett danach über die Pflegekasse zu bekommen. Eine erste Einschätzung gibt der Pflegegrad-Rechner, den Ablauf erklärt Pflegegrad beantragen.

Kaufen Sie trotzdem selbst, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer zählen (§ 33 EStG). Das Finanzamt verlangt als Nachweis eine ärztliche Verordnung (§ 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStDV); lassen Sie sie vor dem Kauf ausstellen; berücksichtigt wird nur der Teil über Ihrer zumutbaren Belastung. Eine Orientierung gibt der Pflege-Steuer-Rechner.

Lohnt sich ein gebrauchtes oder privat gekauftes Bett?

Das hängt davon ab, ob Sie einen Pflegegrad haben. Mit Pflegegrad ist die Leihgabe der Kasse fast immer günstiger, weil Lieferung, Wartung und Abholung dazugehören. Ohne Pflegegrad kann ein gebrauchtes Bett eine Übergangslösung sein.

Achten Sie dann auf eine vollständige Gebrauchsanweisung, die Angabe der sicheren Arbeitslast und des maximalen Körpergewichts auf dem Bett, eine passende Matratze und funktionierende Seitenteile. Lassen Sie die elektrische Sicherheit von einem Fachbetrieb prüfen; beim Aufstellen über die Kasse ist diese Prüfung vorgeschrieben. Seien Sie vorsichtig bei Haustürangeboten, die ein "kostenloses" Bett versprechen; Hinweise gibt der Ratgeber Betrugsmasche Pflegehilfsmittel.

Wann diese Regeln nicht greifen

Im Pflegeheim stellt die Einrichtung das Bett; Pflegehilfsmittel der Pflegekasse gibt es dort nicht. Privat Versicherte richten sich nach ihrem Vertrag. Lehnt die Kasse den Antrag ab, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung (z. B. Rechtsanwältin, Sozialverband). Mehr dazu unter Widerspruch.

Häufige Fragen

Was kostet ein Pflegebett mit Pflegegrad?
Als Leihgabe der Pflegekasse höchstens die Zuzahlung von 10 Euro, ab 01.01.2027 höchstens 15 Euro, in der Regel einmal für die gesamte Versorgung; einige Kassen verlangen bei Leihbetten nichts. Dazu kommen nur Mehrkosten für eine Ausstattung, die Sie sich zusätzlich wünschen.

Wie hoch ist die Zuzahlung für ein Pflegebett?
Ein Pflegebett zählt zu den Hilfsmitteln, die sowohl der Kranken- als auch der Pflegeversicherung zugeordnet sind. Deshalb gilt für die Zuzahlung die Regel der Krankenkasse, auch wenn Sie das Bett leihweise erhalten (§ 40 Abs. 5 Satz 7 SGB XI, § 33 Abs. 8 und § 61 SGB V): 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, nie mehr als das Bett kostet. Ab 01.01.2027 sind es mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro; das ist mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Bei einer Versorgungspauschale zahlen Sie in der Regel einmal für den gesamten Versorgungszeitraum. Einige Kassen verlangen bei Leihbetten keine Zuzahlung; fragen Sie Ihre Kasse. Sind Sie von Zuzahlungen befreit, zahlen Sie nichts (§ 62 SGB V).

Zahlt die Kasse ein selbst gekauftes Pflegebett zurück?
In der Regel nicht. Pflegehilfsmittel werden vor der Beschaffung beantragt und über Vertragspartner der Kasse geliefert.

Kann ich ein Pflegebett von der Steuer absetzen?
Ja, als außergewöhnliche Belastung, wenn Sie es selbst zahlen und vorher eine ärztliche Verordnung hatten. Angerechnet wird nur der Betrag über der zumutbaren Belastung.

Zusammenfassung

Mit Pflegegrad bekommen Sie ein Pflegebett meist als Leihgabe der Pflegekasse mit Matratze, Lieferung und Wartung; dafür gilt auch bei Leihe die Zuzahlung der Krankenkasse von höchstens 10 Euro, die einige Kassen bei Leihbetten nicht verlangen. Kosten entstehen nur für Wunschausstattung, die Sie vorher schriftlich bestätigen. Ohne Pflegegrad tragen Sie den Kaufpreis selbst, können ihn aber unter Umständen steuerlich geltend machen. Mehr zu Kassen und Zuzahlungen auf der Seite Hilfsmittel und im Bereich Pflegehilfsmittel.

Quellen

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