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Ratgeber Schwer­behinderung

Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis verlän­gern: wann und wie es geht

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Den Schwerbehindertenausweis verlängern Sie mit einem formlosen Antrag bei der Stelle, die ihn ausgestellt hat. Gebühren fallen dafür nicht an (§ 64 SGB X). Berlin empfiehlt den Antrag 4 bis 6 Wochen vor Ablauf, andere Länder nennen keine feste Frist. Der Grad der Behinderung bleibt bestehen, auch wenn die Karte abläuft (Stand 18.10.2026).

Steht auf der Vorderseite des Ausweises ein Datum, ist er befristet. Viele Familien merken das erst an der Kasse im Museum oder bei der Fahrkartenkontrolle. Diese Anleitung zeigt, wann Sie die Verlängerung beantragen, was Sie dafür brauchen und wann Sie einen unbefristeten Ausweis verlangen können. Den Gesamtüberblick gibt die Themenseite Schwerbehinderung.

Wie lange gilt ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis gilt in der Regel höchstens fünf Jahre ab dem Monat der Ausstellung (§ 6 Abs. 2 Schwerbehindertenausweisverordnung). Er kann unbefristet ausgestellt werden, wenn keine wesentliche Änderung der Gesundheit zu erwarten ist, die für die Feststellung maßgebend war.

PersonengruppeHöchste Gültigkeit des AusweisesRechtsgrundlage
Erwachsene, Regelfall5 Jahre ab Monat der Ausstellung§ 6 Abs. 2 Satz 1 SchwbAwV
keine wesentliche Änderung zu erwartenunbefristet möglich§ 6 Abs. 2 Satz 2 SchwbAwV
Kinder unter 10 Jahrenbis Ende des Monats, in dem das Kind 10 wird§ 6 Abs. 3 SchwbAwV
Kinder von 10 bis 15 Jahrenbis Ende des Monats, in dem es 20 wird§ 6 Abs. 4 SchwbAwV
befristeter Aufenthaltstitelhöchstens bis zum Ende des Aufenthaltstitels§ 6 Abs. 5 SchwbAwV

Quelle: § 6 Schwerbehindertenausweisverordnung. Stand: 18.10.2026.

Das Datum, bis zu dem der Ausweis gilt, steht auf der Vorderseite (§ 6 Abs. 7). Die Befristung betrifft die Karte. Die Feststellung des GdB im Bescheid ist davon getrennt und gilt weiter, bis das Amt sie ändert.

Wann sollten Sie die Verlängerung beantragen?

Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig vor dem Ablaufdatum. Das Land Berlin nennt einen Zeitraum von 4 bis 6 Wochen vorher und gibt an, dass die Zustellung per Post 4 bis 6 Wochen nach Eingang des Lichtbilds dauert. Die Verfahrensbeschreibung für Baden-Württemberg verlangt den Antrag "rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit", ohne feste Frist.

Wer viel unterwegs ist oder die Wertmarke nutzt, plant besser mehr Vorlauf ein. Eine bundesweite Frist für die Verlängerung gibt es nicht. Eine Höchstzahl an Verlängerungen sieht die Schwerbehindertenausweisverordnung nicht vor; der frühere § 6 Abs. 6 ist weggefallen.

Wie läuft die Verlängerung ab?

Die Verlängerung ist ein kurzer Antrag, kein neues Feststellungsverfahren. Berlin weist ausdrücklich darauf hin, dass kein neuer Feststellungsantrag nötig ist. So gehen Sie vor:

  1. Zuständige Stelle finden: Es ist dieselbe Stelle wie beim Erstantrag, etwa das Landratsamt in Baden-Württemberg, das LAGeSo in Berlin oder in Nordrhein-Westfalen Kreis oder kreisfreie Stadt. Sind Sie umgezogen, ist die Stelle am neuen Wohnort zuständig.
  2. Antrag stellen: Formlos per Brief, E-Mail mit Unterschrift oder über das Online-Angebot Ihres Landes. Geben Sie Name, Geburtsdatum, Anschrift und das Aktenzeichen an, das auf dem Bescheid steht.
  3. Lichtbild beilegen: Für den neuen Ausweis brauchen Sie ab dem 10. Lebensjahr ein aktuelles Foto. In Berlin muss es nicht biometrisch sein und kann online, per E-Mail oder per Post eingereicht werden.
  4. Vollmacht bei Vertretung: Stellen Angehörige den Antrag, legen sie eine Vollmacht und eine Kopie ihres Ausweises bei.
  5. Neuen Ausweis erhalten: Wer schon die Karte im Scheckkartenformat hat, bekommt eine neue Karte mit neuem Ablaufdatum.

Gebühren fallen nicht an (§ 64 SGB X); auch Baden-Württemberg und Berlin nennen keine. Die Wertmarke für den Nahverkehr gehört zum Ausweis; prüfen Sie, ob Sie sie für den neuen Ausweis neu beantragen müssen.

Musterschreiben: Antrag auf Verlängerung

Ersetzen Sie die Angaben in Klammern. Das Schreiben funktioniert auch als E-Mail, wenn Ihre Stelle E-Mail-Anträge annimmt.

[Vorname Name], [Anschrift], [Geburtsdatum]

An: [zuständige Versorgungsbehörde]

Aktenzeichen: [Aktenzeichen aus dem Bescheid]

Antrag auf Verlängerung meines Schwerbehindertenausweises

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Schwerbehindertenausweis ist gültig bis [Monat/Jahr]. Ich beantrage die Verlängerung und die Ausstellung eines neuen Ausweises. Ein aktuelles Lichtbild lege ich bei.

[Falls zutreffend:] Meine Gesundheitsstörungen bestehen dauerhaft, eine wesentliche Besserung ist nicht zu erwarten. Ich bitte deshalb um eine unbefristete Ausstellung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Schwerbehindertenausweisverordnung.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Prüft das Amt bei der Verlängerung den GdB neu?

Die Verlängerung selbst ist keine neue Begutachtung. Unabhängig davon darf das Amt jederzeit prüfen, ob sich die gesundheitlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben, und den Bescheid dann für die Zukunft ändern (§ 48 SGB X). Das kommt zum Beispiel in Betracht, wenn eine Heilungsbewährung nach einer Krebserkrankung abgelaufen ist, also der Zeitraum, in dem der GdB pauschal höher bewertet wird.

Kommt ein solcher Bescheid, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch gegen den Schwerbehindertenausweis (§ 84 SGG). Sinkt der GdB unter 50, gelten die Schutzrechte noch bis zum Ende des dritten Kalendermonats, nachdem der Bescheid unanfechtbar geworden ist (§ 199 Abs. 1 SGB IX). Pflegekompass führt keine Rechtsdienstleistung durch. Wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung (z. B. Rechtsanwältin, Sozialverband). Mehr auf der Seite Widerspruch, den Ablauf beim Amt beschreibt der Ratgeber Widerspruch beim Versorgungsamt.

Hat sich Ihre Gesundheit verschlechtert, ist die Verlängerung nicht der richtige Weg. Dann stellen Sie einen Antrag auf Neufeststellung, wie im Ratgeber Schwerbehinderung beantragen beschrieben. Bedenken Sie, dass das Amt dann alle Beeinträchtigungen neu bewertet.

Was gilt, wenn der Ausweis schon abgelaufen ist?

Mit Ablauf der Karte verlieren Sie nicht Ihre Schwerbehinderung. Die besonderen Regeln für schwerbehinderte Menschen enden erst, wenn die Voraussetzungen wegfallen, bei Herabsetzung des GdB mit der Schonfrist nach § 199 Abs. 1 SGB IX. Der Ausweis dient aber als Nachweis (§ 152 Abs. 5 SGB IX), und viele Vorteile setzen einen gültigen Ausweis voraus.

Das bedeutet im Alltag:

  • Nahverkehr: Die Freifahrt gilt nur mit gültigem Ausweis und gültiger Wertmarke (§ 228 Abs. 1 SGB IX).
  • Freiwillige Ermäßigungen: Museen, Bäder oder Veranstalter verlangen meist einen gültigen Ausweis.
  • Arbeitgeber: Zusatzurlaub und Kündigungsschutz hängen an der Schwerbehinderung, nicht an der Karte. Für den Kündigungsschutz muss die Schwerbehinderung bei der Kündigung aber nachgewiesen sein (§ 173 Abs. 3 SGB IX); halten Sie deshalb den Feststellungsbescheid bereit.
  • Steuer: Neue Feststellungen berücksichtigt das Finanzamt seit 2026 nur nach elektronischer Übermittlung (§ 65 Abs. 3a EStDV); vor 2026 ausgestellte Ausweise und noch gültige Bescheide werden weiter berücksichtigt, solange sich die Feststellung nicht ändert (§ 84 Abs. 3h Satz 3 EStDV). Beantragen Sie bei der Verlängerung am besten gleich die Übermittlung; mehr im Ratgeber Schwerbehindertenausweis: Änderungen 2026.

Beantragen Sie die Verlängerung deshalb sofort, auch wenn das Datum schon vorbei ist.

Wann gelten diese Regeln nicht?

  • Unbefristeter Ausweis: Er muss nicht verlängert werden. Ändern sich Name oder Anschrift, beantragen Sie einen berichtigten Ausweis.
  • Änderung von GdB oder Merkzeichen: Dann wird der Ausweis berichtigt, sobald die Neufeststellung unanfechtbar ist (§ 152 Abs. 5 Satz 5 SGB IX). Das ist keine Verlängerung.
  • Verlust: Bei Verlust stellt die zuständige Stelle auf Antrag einen Ersatzausweis aus; das ist ebenfalls ein eigener Antrag.
  • Kinder: Mit dem 10. oder 20. Geburtstag endet die Gültigkeit nach § 6 Abs. 3 und 4; der neue Ausweis braucht dann meist ein Lichtbild.

Häufige Fragen

Kostet die Verlängerung etwas?
Nein. Das Verfahren bei der Behörde ist kostenfrei (§ 64 SGB X); Baden-Württemberg und Berlin nennen keine Gebühren. Ein Lichtbild bezahlen Sie selbst, in Berlin kann es im Kundencenter kostenlos aufgenommen werden.

Kann ich den Ausweis online verlängern?
Je nach Land ja. Berlin nimmt das Lichtbild über ein Online-Formular an. Schauen Sie auf die Website Ihrer zuständigen Stelle.

Muss ich neue Arztberichte einreichen?
Für die reine Verlängerung nicht. Beantragen Sie einen unbefristeten Ausweis, können aktuelle Befunde zeigen, dass keine Besserung zu erwarten ist.

Wie oft kann ich den Ausweis verlängern?
Eine Höchstzahl sieht die Verordnung nicht vor; Sie erhalten jeweils einen neuen Ausweis mit neuem Ablaufdatum.

Gilt mein abgelaufener Ausweis noch eine Übergangszeit?
Eine allgemeine Übergangsfrist für abgelaufene Ausweise kennen wir nicht. Einzelne Verkehrsunternehmen oder Veranstalter können kulant sein; darauf verlassen sollten Sie sich nicht.

Zusammenfassung

Der Schwerbehindertenausweis gilt meist höchstens fünf Jahre. Die Verlängerung beantragen Sie formlos und gebührenfrei bei der zuständigen Stelle, mit Lichtbild und rechtzeitig vor dem Ablaufdatum. Eine neue Begutachtung ist dafür nicht vorgesehen, das Amt kann den GdB aber bei wesentlicher Änderung überprüfen. Ist keine Besserung zu erwarten, können Sie einen unbefristeten Ausweis beantragen.

Wie der Erstantrag läuft, steht im Ratgeber Schwerbehinderung beantragen, alle Merkzeichen zeigt die Merkzeichen-Liste. Den Gesamtüberblick gibt die Themenseite Schwerbehinderung.

Quellen

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