Was wird hier verglichen?
Diese Seite vergleicht sechs der größten gesetzlichen Pflegekassen Deutschlands. Die Pflegegeld-Auszahlung selbst ist in § 37 SGB XI geregelt und erfolgt monatlich — der genaue Auszahlungstag, die Antragswege und die Bearbeitungsdauer variieren aber je nach Kasse.
Auszahlungstermine nach offiziellen Kassenangaben — Bearbeitungszeiten sind Richtwerte, keine Kassengarantie
Stand: 24. Mai 2026 — Auszahlungstage laut Kassen-Webseiten und GKV-Spitzenverband. Die Bearbeitungs- und Erstattungszeiten beruhen auf Versicherten-Rückmeldungen und können regional stark schwanken.
Kurzantwort:Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI wird monatlich im Voraus ausgezahlt — der genaue Tag hängt von der Pflegekasse ab. Die meisten Kassen (AOK, DAK, IKK classic, TK, KKH, Knappschaft) lösen die Zahlung am letzten Bankarbeitstag des Vormonats aus, sodass das Geld zum Monatsanfang auf dem Konto ist. Die Barmer überweist in der Regel am ersten Bankarbeitstag des Monats. Über den Antrag muss die Kasse innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Online-Antrag ist bei AOK, Barmer, DAK und TK möglich.
- Gesetzliche Frist:25 Arbeitstage nach § 18 SGB XI, sonst 70 € pro Woche Verzugspauschale.
- Auszahlung: immer im Voraus, monatlich — meist am letzten Bankarbeitstag des Vormonats.
- Online-Antrag: AOK, Barmer, DAK, TK; per Post bei IKK classic, Knappschaft.
- App-Status: „Meine AOK“, Meine Barmer, Meine DAK, TK-App und Meine KKH vorhanden.
Die große Kassen-Tabelle: Auszahlungstag und Antragswege
Der Auszahlungstag stammt aus den offiziellen Kassen-Angaben (siehe die verlinkten Detailseiten je Kasse). Die Spalte „Erste Auszahlung nach Antrag“ ist ein Richtwert aus Versicherten-Rückmeldungen und keine offizielle Kassengarantie — die tatsächliche Dauer hängt von Region und Auslastung des Medizinischen Dienstes ab.
| Pflegekasse | Auszahlungstag im Monat | Erste Auszahlung nach Antrag (Richtwert) | Online-Antrag | Service-Hotline | App |
|---|---|---|---|---|---|
| AOK (regional unterschiedlich) | Letzter Werktag des Vormonats bis 3. Werktag | 4 bis 6 Wochen | Ja (AOK-Regionalkassen) | Regionale AOK-Servicenummer | „Meine AOK“ (iOS, Android) |
| Barmer | Erster Bankarbeitstag des Monats | 4 bis 6 Wochen | Ja (Online-Geschäftsstelle) | 0800 333 0 05 | Meine Barmer |
| DAK-Gesundheit | Letzter Bankarbeitstag des Vormonats | 4 bis 8 Wochen | Ja (Meine DAK Online) | 040 325 325 555 | Meine DAK |
| IKK classic | Letzter Bankarbeitstag des Vormonats | 4 bis 6 Wochen | eingeschränkt (Formular-Download) | Regionale Service-Hotline | Meine IKK classic |
| Techniker Krankenkasse | Letzter Bankarbeitstag des Vormonats | 2 bis 4 Wochen | Ja (TK-App) | 0800 285 85 85 | TK-App |
| KKH | Letzter Bankarbeitstag des Vormonats | 4 bis 6 Wochen | Ja | 0800 5548640 | Meine KKH |
| Knappschaft | Letzter Bankarbeitstag des Vormonats | 6 bis 10 Wochen | Ja (Online-Servicebereich) | Service-Hotline laut Website | Online-Servicebereich |
| weitere BKK und EK | variabel, meist letzter Werktag des Vormonats | 4 bis 8 Wochen | uneinheitlich | individuell je Kasse | überwiegend vorhanden |
Hinweis: Die AOK ist keine bundesweite Pflegekasse, sondern in elf Regionalkassen organisiert (z. B. AOK Bayern, AOK Plus, AOK Rheinland/Hamburg). Der Auszahlungsrhythmus ist bundesweit ähnlich, der genaue Werktag kann regional aber abweichen — Details auf der jeweiligen AOK-Seite.
Ihre Kasse im Detail: alle Auszahlungstermine 2026
Für jede große Pflegekasse gibt es eine eigene Seite mit dem konkreten Auszahlungsrhythmus, Sonderfällen und der Regelung bei Feiertagen:
- AOK Auszahlungstermine 2026 →
- AOK Bayern Auszahlungstermine 2026 →
- Barmer Auszahlungstermine 2026 →
- DAK Auszahlungstermine 2026 →
- TK Auszahlungstermine 2026 →
- IKK classic Auszahlungstermine 2026 →
- KKH Auszahlungstermine 2026 →
- Knappschaft Auszahlungstermine 2026 →
Grundlagen: Pflegegeld-Auszahlung: Ablauf und Fristen · Pflegegeld 2026: Höhe und Tabelle
Wann zahlt die Kasse das Pflegegeld?
Das Pflegegeld wird grundsätzlich monatlich im Voraus überwiesen. Die meisten Pflegekassen lösen die Zahlung am letzten Bankarbeitstag des Vormonats aus, damit das Geld pünktlich zum Monatsanfang verfügbar ist. Das genaue Datum steht im Bewilligungsbescheid.
- DAK, IKK classic, TK, KKH, Knappschaft: Vorauszahlung am letzten Bankarbeitstag des Vormonats. Das Pflegegeld für Juni geht also bereits Ende Mai aufs Konto — der Eingang kann je nach Bank ein bis zwei Tage dauern.
- AOK: je nach Regionalkasse am letzten Bankarbeitstag des Vormonats oder in den ersten drei Werktagen des Monats. Bei Wochenenden oder Feiertagen verschiebt sich die Zahlung auf den nächsten Werktag.
- Barmer: Auszahlung in der Regel am ersten Bankarbeitstag des Monats — der Betrag ist meist bis zum zweiten oder dritten Werktag gutgeschrieben.
Tipp: Den genauen Auszahlungstag Ihrer Kasse finden Sie im Bewilligungsbescheid oder im Kundenportal. Bei Unklarheit reicht ein kurzer Anruf bei der Service-Hotline — die Kassen geben den Auszahlungsrhythmus gern Auskunft.
Wie lange dauert es, bis das Pflegegeld erstmals kommt?
Vom Antrag bis zur ersten Auszahlung vergehen in der Regel vier bis sechs Wochen. Der Ablauf ist bei allen Kassen ähnlich:
- Antrag stellen — online, per Post oder telefonisch. Der Antrag muss formell bei der Pflegekasse eingegangen sein, damit die Frist startet.
- MDK-Begutachtung — der Medizinische Dienst vereinbart einen Hausbesuch (rund zwei bis drei Wochen nach Antrag).
- Gutachten an die Kasse — der MDK schickt das Gutachten innerhalb weniger Tage an die Pflegekasse.
- Bescheid— die Pflegekasse entscheidet innerhalb von 25 Arbeitstagen ab Antrag (§ 18 SGB XI).
- Erste Auszahlung — meist im Folgemonat nach dem Bescheid, rückwirkend ab Antragsdatum.
Wer die Frist überschreitet, schuldet dem Antragsteller eine Verzugspauschale von 70 € pro angefangener Woche — das gilt nur, wenn die Kasse die Verzögerung zu verantworten hat (nicht etwa bei verspätetem MDK-Termin).
Online-Antrag oder Papier? Was geht schneller?
Die großen Kassen AOK, Barmer, DAK und TK bieten einen vollständigen Online-Antrag. Die TK hat dabei einen der ausgereiftesten digitalen Prozesse: Über die TK-App können Sie den Antrag stellen, Dokumente hochladen und den Bearbeitungsstand verfolgen.
Bei IKK classic und Knappschaft ist der Online-Antrag eingeschränkt — meist müssen Formulare heruntergeladen, ausgefüllt und per Post oder E-Mail eingereicht werden. Das kostet im Schnitt eine bis zwei Wochen mehr Bearbeitungszeit.
Wichtig: Auch bei einem Online-Antrag schickt der Medizinische Dienst eine klassische Post-Einladung zum Hausbesuch — der digitale Antrag beschleunigt nur die kassenseitige Bearbeitung, nicht die Begutachtung selbst.
Wie schnell zahlt die Kasse Verhinderungspflege aus?
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI wird auf Antrag und gegen Vorlage der Belege erstattet. Die Dauer bis zur Erstattung liegt in der Praxis je nach Kasse und Vollständigkeit der Unterlagen bei etwa ein bis vier Wochen. Diese Spanne beruht auf Versicherten-Rückmeldungen, es gibt dafür keine gesetzliche Frist wie beim Erstantrag.
- Vollständige, prüffähige Rechnungen mit Datum, Stundenzahl und Leistungsbeschreibung beschleunigen die Erstattung spürbar.
- Bei Verhinderungspflege durch nahe Angehörige genügt häufig ein formloser Antrag mit Angabe der Tage.
- Rückfragen der Kasse (z. B. fehlende Belege) sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
Voraussetzung ist ein bewilligter Pflegegrad ab Stufe 2. Bei externen Pflegekräften wird eine ordentliche Rechnung mit Stundenangabe erwartet.
Was passiert beim Kassenwechsel?
Wer die gesetzliche Krankenkasse wechselt, wechselt automatisch auch die Pflegekasse — die Pflegekasse ist rechtlich Teil der Krankenkasse. Der Pflegegrad bleibt erhalten und wird von der neuen Kasse übernommen.
- Übergang: Pflegegeld läuft nahtlos weiter — die alte Kasse zahlt bis zum Wechselmonat, die neue ab Folgemonat.
- Auszahlungstermin: ändert sich automatisch auf den Rhythmus der neuen Kasse.
- Keine Neubegutachtung: Der MDK begutachtet Sie nicht erneut. Der bestehende Pflegegrad ist bundesweit gültig.
Häufige Fragen zur Pflegegeld-Auszahlung
Was tun, wenn das Pflegegeld nicht überwiesen wurde?
Erste Anlaufstelle ist die Pflegekasse — meist klärt sich das Problem in einem Telefonat. Mögliche Gründe: geänderte Kontonummer, fehlende Unterlagen, automatische Sperre nach einem Heim- oder Klinikaufenthalt. Eine schriftliche Erinnerung mit Frist sollte nur bei wiederholter Verzögerung erfolgen.
Wird das Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt weitergezahlt?
Ja. Seit dem 1. Juli 2025 wird das Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt für bis zu acht Wochen weitergezahlt (vorher vier Wochen). Voraussetzung: die häusliche Pflege wird nach dem Aufenthalt fortgesetzt.
Welche Bankverbindung gilt für die Auszahlung?
Die im Antrag angegebene IBAN. Eine Änderung kann jederzeit schriftlich oder über das Kundenportal mitgeteilt werden — sie wirkt frühestens im Folgemonat.
Was passiert, wenn der Pflegebedürftige stirbt?
Das Pflegegeld wird bis zum Sterbemonat ausgezahlt — taggenau. Nach § 37 Abs 2 SGB XI wird der volle Monatsbetrag fällig, wenn der Tod nach dem 15. des Monats eintritt; bei Tod vor dem 15. wird anteilig gerechnet. Die Auszahlung geht an die Erben.
Muss ich die Auszahlung versteuern?
Nein. Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist beim Pflegebedürftigen steuerfrei. Auch beim Angehörigen, der das Geld weitergibt, fällt keine Einkommensteuer an, wenn die Pflege „aus sittlicher Verpflichtung“ geleistet wird (z. B. Ehegatte, Kinder, Eltern).
Was ist mit Verhinderungspflege und Auszahlung?
Verhinderungspflege wird nicht monatlich gezahlt, sondern auf Antrag und gegen Rechnung. Sie wird aus dem Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr erstattet, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege (§§ 39 und 42 SGB XI). Erstattungsdauer typischerweise 1 bis 4 Wochen je nach Kasse.
Zusammenfassung
Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI wird monatlich im Voraus überwiesen — den genauen Tag entscheidet die Pflegekasse. Die meisten Kassen (DAK, IKK classic, TK, KKH, Knappschaft und regional die AOK) zahlen am letzten Bankarbeitstag des Vormonats, die Barmer am ersten Bankarbeitstag des Monats. Die Bearbeitungszeit nach Antrag liegt als Richtwert bei rund zwei bis zehn Wochen; gesetzlich muss die Kasse binnen 25 Arbeitstagen entscheiden.
Wer es eilig hat, profitiert vom Online-Antrag bei AOK, Barmer, DAK oder TK. Bei IKK classic und Knappschaft läuft der Weg noch über Post oder E-Mail. Verhinderungspflege wird kassenabhängig in einer bis vier Wochen erstattet. Beim Wechsel der Krankenkasse läuft das Pflegegeld nahtlos weiter — eine neue Begutachtung ist nicht nötig.
Quellen und Hinweise
- § 37 SGB XI — Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 39 SGB XI — Verhinderungspflege
- § 18 SGB XI — Verfahren der Begutachtung
- § 42 SGB XI — Kurzzeitpflege
- GKV-Spitzenverband — Pflegeleistungen
- BMG — Pflegeleistungen
- Webseiten von AOK, Barmer, DAK, IKK classic, TK und Knappschaft (abgerufen Mai 2026)
Stand: Mai 2026, fachlich geprüft. Bearbeitungszeiten sind Schätzwerte aus Versicherten-Rückmeldungen und können regional schwanken. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Sozialberatung.

