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Kurzantwort: Die DAK-Gesundheit zahlt das Pflegegeld monatlich im Voraus. Es ist in der Regel am Ersten des Monats auf Ihrem Konto gutgeschrieben. So steht es auf dak.de, Stand 20.06.2025. Bleibt das Geld aus, führt eine 5-Schritte-Eskalation zur Klärung.
- Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 1 SGB XI regelt Anspruch und Höhe. Die Zahlung im Voraus ist gemeinsame Praxis der Pflegekassen.
- Gutschrift: in der Regel am Ersten des Monats, sofern der DAK alle nötigen Angaben vorliegen.
- DAK = eine bundesweite Kasse, die Regel gilt für alle Versicherten gleich.
- Bei Verzögerung: App-Postfach prüfen → Hotline 040 325 325 555 → schriftlich mit Frist → Beschwerdestelle → BAS/Untätigkeitsklage.
Der Kalender zeigt den 2. des Monats, und auf dem Konto fehlt die Pflegegeld-Gutschrift. Für pflegende Angehörige ist dieser Moment echter Druck: Das Pflegegeld ist kein Bonus, sondern die Grundlage für Inkontinenzprodukte, Fahrdienste, die stundenweise Unterstützung durch Nachbarn oder Freunde. Jeder fehlende Tag zieht Planungslücken nach sich.
Die gute Nachricht: Die DAK-Gesundheit ist eine bundesweite Kasse. Es gibt keine 11 selbstständigen Ableger wie bei der AOK, sondern eine Kasse mit einer Regel. Dieser Ratgeber zeigt die DAK-Zahltage 2026 nach dak.de, erklärt die digitalen DAK-Kanäle und liefert den richtigen Eskalationspfad, wenn das Geld ausbleibt.
Wann zahlt die DAK das Pflegegeld aus?
Die DAK schreibt auf ihrer Website: „Das Pflegegeld zahlen wir monatlich im Voraus.“ Es ist danach in der Regel am Ersten des Monats auf Ihrem Konto gutgeschrieben, sofern alle nötigen Angaben vorliegen. Die Seite hat den Stand 20.06.2025. Was gilt, wenn der Erste auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, sagt die DAK nicht.
Einen festen Zahltag nennt das Gesetz nicht. § 37 Abs. 1 SGB XI regelt nur den Anspruch und die Höhe. Dass die Pflegekassen monatlich im Voraus zahlen, ist ihre gemeinsame Praxis. So steht es im Gemeinsamen Rundschreiben ihrer Spitzenverbände vom 02.04.2026, gestützt auf ein Urteil des Bundessozialgerichts von 1994.
Die DAK ist eine bundesweite Kasse. Ihre Regel gilt für alle DAK-Versicherten gleich. Den allgemeinen Ablauf der Pflegegeld-Auszahlung erklärt unser Ratgeber zur Pflegegeld-Auszahlung.
12 DAK-Auszahlungstermine 2026, die Tabelle
Die Tabelle zeigt für 2026, auf welchen Tag der 1. fällt. Sechsmal ist der 1. kein Bankarbeitstag: im Januar, Februar, März, Mai, August und November. Dort steht „offen“ mit dem Bankarbeitstag davor und danach. Welcher Tag dann gilt, sagt die DAK nicht.
| Pflegegeld für | Der 1. fällt auf | Gutschrift nach DAK-Angabe (in der Regel) |
|---|---|---|
| Januar 2026 | Donnerstag, Neujahr | offen: Mi 31.12.2025 oder Fr 02.01.2026 |
| Februar 2026 | Sonntag | offen: Fr 30.01. oder Mo 02.02. |
| März 2026 | Sonntag | offen: Fr 27.02. oder Mo 02.03. |
| April 2026 | Mittwoch | Mi 01.04. |
| Mai 2026 | Freitag, Tag der Arbeit | offen: Do 30.04. oder Mo 04.05. |
| Juni 2026 | Montag | Mo 01.06. |
| Juli 2026 | Mittwoch | Mi 01.07. |
| August 2026 | Samstag | offen: Fr 31.07. oder Mo 03.08. |
| September 2026 | Dienstag | Di 01.09. |
| Oktober 2026 | Donnerstag | Do 01.10. |
| November 2026 | Sonntag | offen: Fr 30.10. oder Mo 02.11. |
| Dezember 2026 | Dienstag | Di 01.12. |
Quelle: DAK, Wann erhalte ich das Pflegegeld?, Stand 20.06.2025, abgerufen am 26.09.2026. Wochentage und bundesweite Feiertage 2026 haben wir selbst ausgezählt.
Wann das Geld auf Ihrem Konto landet
Die DAK nennt den Tag der Gutschrift, nicht den Tag der Überweisung. Für die Laufzeit gilt das Gesetz: Ist die Überweisung unterwegs, muss das Geld spätestens am folgenden Geschäftstag bei Ihrer Bank sein (§ 675s Abs. 1 BGB). Ihre Bank muss es dann ohne Verzögerung gutschreiben (§ 675t Abs. 1 BGB).
- Der Erste ist ein Bankarbeitstag: Das Geld ist in der Regel an diesem Tag da. So ist es 2026 in sechs Monaten.
- Der Erste fällt auf Wochenende oder Feiertag: Rechnen Sie mit dem Bankarbeitstag davor oder danach. Fehlt das Geld am Tag danach, fragen Sie bei der DAK nach.
Wenn Sie wissen, wie die Auszahlungsbeträge für Ihren Pflegegrad aussehen, finden Sie die aktuellen Werte in unserem Ratgeber Pflegegeld 2026.
Verzögerung, was tun? 5-Schritte-Eskalation
Wenn das Pflegegeld einen Bankarbeitstag nach dem Ersten noch nicht auf dem Konto steht, gehen Sie Schritt für Schritt vor. Jeder Schritt dient gleichzeitig als Dokumentation für den nächsten.
- Online-Postfach der Meine DAK App prüfen. Öffnen Sie die App und schauen Sie ins Postfach sowie in den Bereich „Meine Leistungen“. Häufig liegt hier eine offene Rückfrage der DAK-Pflegekasse: fehlender Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI, eine unklare IBAN oder eine laufende Überprüfung der Pflegesituation. Diese Rückfragen blockieren die Zahlung, und werden oft nicht aktiv kommuniziert.
- DAK-Hotline 040 325 325 555 anrufen. Halten Sie Versichertennummer und Pflegegrad bereit. Bitten Sie explizit um einen Vorgangsvermerk mit Datum und Aktenzeichen, dieser ist die Grundlage für Schritt 3. Notieren Sie den Namen des Sachbearbeiters.
- Schriftliche Frist von 14 Tagen setzen. Schicken Sie der DAK-Pflegekasse ein kurzes Einschreiben: Versichertennummer, Pflegegrad, betroffener Monat, Fristsetzung 14 Tage ab Zugang. Nutzen Sie als Nachweis Einschreiben mit Rückschein. Die Frist erzeugt Handlungsdruck und schafft eine dokumentierte Grundlage.
- Beschwerdestelle der DAK einschalten. Die DAK-Gesundheit hat eine interne Beschwerdestelle. Eine formelle Beschwerde erhöht den Druck, erzeugt eine zusätzliche Eskalationsstufe im System und führt oft dazu, dass ein erfahrener Mitarbeiter den Fall neu prüft. Nutzen Sie den Beschwerdeweg über die App oder per Brief.
- Aufsichtsbehörde BAS oder Untätigkeitsklage nach § 88 SGG. Reagiert die DAK sechs Monate nach Antragstellung oder drei Monate nach Widerspruch nicht, können Sie beim Sozialgericht eine Untätigkeitsklage erheben. Für Versicherte fallen keine Gerichtskosten an, es gibt keinen Anwaltszwang. Alternativ können Sie sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wenden, das die DAK beaufsichtigt. Pflegestützpunkte und Verbände wie VdK oder SoVD helfen bei der Formulierung.
Hinweis von Tobias: Dokumentieren Sie jeden Schritt mit Datum, Uhrzeit und Namen. Wer in Schritt 2 bereits ein Vorgangsaktenzeichen hat, bringt in Schritt 3 einen belastbaren Sachverhalt mit, und in der Praxis klärt sich die Situation fast immer spätestens bei der schriftlichen Fristsetzung.
Meine DAK App und e-Bescheide
Die DAK-Gesundheit bietet eine vollständige digitale Infrastruktur für Pflegegeld-Empfänger. Wer die richtigen Kanäle kennt, ist schneller informiert, und reagiert bei Rückfragen der Pflegekasse, bevor die Zahlung blockiert wird.
Meine DAK App als Schaltzentrale
In der App finden Sie unter „Meine Leistungen“ alle Vorgänge rund um das Pflegegeld: aktueller Pflegegrad, letzte Zahlungen, fällige Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI und offene Rückfragen der Pflegekasse. Push-Nachrichten informieren Sie, sobald ein neuer Bescheid im Postfach liegt, oft bevor ein Papier-Bescheid überhaupt verschickt wird.
e-Bescheide und Zustellfiktion
Wenn Sie der digitalen Zustellung in der App zugestimmt haben, werden Pflegekassen-Bescheide elektronisch zugestellt. Nach § 37 Abs. 2a SGB X gilt ein e-Bescheid am vierten Tag nach Absendung der Benachrichtigung als bekannt gegeben, auch wenn Sie die App erst später öffnen. Ab diesem Tag läuft die einmonatige Widerspruchsfrist. Aktivieren Sie Push-Benachrichtigungen, damit Fristen nicht unbemerkt starten.
Online-Geschäftsstelle als Desktop-Alternative
Wer lieber am Rechner arbeitet, nutzt die DAK-Online- Geschäftsstelle im Browser. Dort sind Zahlungsnachweise und Bescheide dauerhaft abrufbar und als PDF exportierbar, nützlich für die eigene Pflegedokumentation oder wenn Steuerberater Nachweise brauchen.
Bankverbindung schnell aktualisieren
Eine falsche IBAN ist die häufigste Ursache für ausbleibendes Pflegegeld. Über die App oder die Online-Geschäftsstelle können Sie die Bankverbindung direkt aktualisieren. Ändern Sie die IBAN mindestens 2 Wochen vor dem Monatswechsel, sonst gilt die neue IBAN erst für den Folgemonat.
Erstauszahlung: wann kommt das Geld?
Wer den Pflegegrad neu beantragt hat, wartet auf die erste DAK-Pflegegeld-Zahlung. Das ist eine besondere Situation: Die Pflegekasse muss erst den MD-Bescheid verarbeiten, das Pflegegeld rückwirkend berechnen und die Bankverbindung verifizieren.
In der Praxis dauert die erste Auszahlung nach Bewilligung bei der DAK typischerweise 4 bis 8 Wochen. Diese Zahlung enthält alle rückwirkenden Beträge ab dem Antragsmonat, nicht erst ab dem Bewilligungsmonat. Der Anspruch entsteht mit dem Datum der Antragstellung, nicht mit dem Datum des Bescheids.
Wenn der Zeitraum zwischen Antrag und erster Zahlung länger als 8 Wochen dauert, lohnt ein Anruf bei der DAK-Hotline. Mehr zu den Rückwirkungs-Regeln erklärt unser Ratgeber zum rückwirkenden Pflegegeld.
Wenn die DAK gar nicht zahlt
Ein ausgebliebenes Pflegegeld ist fast immer eine Verzögerung, selten eine bewusste Zahlungsverweigerung. Dennoch gibt es Situationen, in denen die Zahlung dauerhaft ausbleibt:
- Offener Beratungsbesuch: Nach § 37 Abs. 3 SGB XI müssen Pflegegeldempfänger regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. Fehlt der Nachweis, kann die DAK die Zahlung zunächst einbehalten. Holen Sie den Besuch nach und senden Sie den Nachweis umgehend.
- Laufende Pflegegrad-Überprüfung: Wenn der Medizinische Dienst eine Überprüfung beantragt hat, kann die Zahlung vorübergehend eingestellt werden. Die DAK muss Sie darüber schriftlich informieren.
- Falsche oder fehlende IBAN: Die häufigste technische Ursache. Prüfen Sie zuerst die in der App hinterlegte IBAN und korrigieren Sie sie bei Bedarf.
- Kürzung durch Kombinationsleistung: Wer zusätzlich Pflegesachleistungen in Anspruch nimmt, erhält nur anteiliges Pflegegeld. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Pflegegeld-Kürzung.
Wenn die DAK die Zahlung ohne schriftliche Begründung dauerhaft einstellt, haben Sie das Recht auf einen förmlichen Bescheid und Widerspruch. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Ein e-Bescheid gilt nach § 37 Abs. 2a SGB X am vierten Tag nach Absendung der Benachrichtigung als bekannt gegeben.
Häufige Fragen
Wann zahlt die DAK das Pflegegeld konkret aus?
Die DAK zahlt das Pflegegeld monatlich im Voraus. Es ist in der Regel am Ersten des Monats auf Ihrem Konto gutgeschrieben. So steht es auf dak.de, Stand 20.06.2025. Voraussetzung ist, dass der DAK alle nötigen Angaben vorliegen. Was bei einem Ersten am Wochenende oder Feiertag gilt, sagt die DAK nicht.
Gibt es regionale Unterschiede bei der DAK?
Nein. Die DAK-Gesundheit ist eine bundesweit einheitliche Kasse, anders als die AOK mit ihren 11 regionalen Ablegern. Die Buchungspraxis gilt für alle DAK-Versicherten gleich, unabhängig vom Bundesland.
Wie ändere ich meine Bankverbindung bei der DAK?
Am schnellsten über die Meine DAK App oder die Online-Geschäftsstelle. Schriftlich per Formular mit Unterschrift ist ebenfalls möglich. Planen Sie die Änderung mindestens zwei Wochen vor dem Monatswechsel, damit sie noch für die aktuelle Auszahlung greift.
Was passiert bei einem Kassenwechsel zur DAK?
Die abgebende Kasse zahlt den laufenden Monat zu Ende. Ab dem Folgemonat übernimmt die DAK-Pflegekasse die Auszahlung. Die erste Zahlung der DAK kann sich um wenige Tage verschieben, weil die Aktenführung übertragen wird, der Anspruch bleibt lückenlos bestehen.
Bekomme ich Zinsen, wenn die DAK zu spät zahlt?
Einen generellen Zinsanspruch gibt es nicht. Theoretisch sieht § 44 SGB I eine Verzinsung vor, wenn die Pflegekasse bestimmte Fristen reißt. Praktisch greift das bei kurz verzögerten Monatszahlungen fast nie, relevant wird es eher bei rückwirkend bewilligten Leistungen über mehrere Monate.
Zusammenfassung
Das DAK-Pflegegeld wird monatlich im Voraus gezahlt. Es ist in der Regel am Ersten des Monats auf Ihrem Konto gutgeschrieben, so steht es auf dak.de. § 37 Abs. 1 SGB XI regelt nur Anspruch und Höhe. Wer die Meine DAK App nutzt, sieht Rückfragen und e-Bescheide frühzeitig und vermeidet die häufigsten Verzögerungsursachen.
Bleibt das Geld trotzdem aus: App-Postfach prüfen, Hotline anrufen, schriftlich Frist setzen, Beschwerdestelle einschalten, und im Extremfall Untätigkeitsklage nach § 88 SGG. Alle Beträge pro Pflegegrad finden Sie in unserem Ratgeber Pflegegeld 2026 und in der Pflegegeld-Tabelle.
Quellen und Hinweise
- § 37 SGB XI, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (Anspruch, Höhe, Beratungsbesuch)
- DAK-Gesundheit, Wann erhalte ich das Pflegegeld?, Stand 20.06.2025, abgerufen am 26.09.2026
- GKV-Spitzenverband und Verbände der Pflegekassen, Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI, Stand 02.04.2026, zu § 37 Ziffer 2.1: Zahlung monatlich im Voraus in Anlehnung an BSG, Urteil vom 25.10.1994, 3/1 RK 51/93
- § 675s Abs. 1 und § 675t Abs. 1 BGB: Laufzeit und Gutschrift einer Überweisung
- § 37 Abs. 2a SGB X, Zustellfiktion bei elektronischen Bescheiden
- § 44 SGB I, Verzinsung von Sozialleistungen
- § 88 SGG, Untätigkeitsklage beim Sozialgericht
- DAK-Gesundheit, Pflegeleistungen im Überblick
- § 37 SGB XI, Gesetzestext
Zahltag und Rechtsgrundlagen wurden am 26. September 2026 geprüft. Die Tage folgen der Angabe auf dak.de, Stand 20.06.2025. Sie sind Richtwerte und keine verbindliche Zusage der DAK-Gesundheit. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.




