Bei einer Depression richtet sich der Grad der Behinderung (GdB) nach den Folgen im Alltag. Leichtere Störungen werden mit 0 bis 20 bewertet, ausgeprägtere mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit mit 30 bis 40. Ab 50 setzt die Verordnung schwere Störungen mit mindestens mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten voraus (VersMedV Teil B Nr. 3.7, Stand 18.10.2026).
Eine Depression ist von außen oft nicht zu sehen, sie kann den Alltag aber stark einschränken. Ob sie für einen Schwerbehindertenausweis reicht, hängt nicht von der Diagnose ab, sondern davon, wie dauerhaft und wie stark sie Beruf, Familie und Kontakte beeinträchtigt. Den Überblick über Antrag, Ausweis und Vorteile gibt die Themenseite Schwerbehinderung; weitere Erkrankungen finden Sie unter Krankheitsbilder.
Wenn Sie oder ein Angehöriger an Suizid denken, holen Sie sofort Hilfe: Die TelefonSeelsorge ist laut eigener Angabe Tag und Nacht gebührenfrei unter 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 erreichbar (Stand 18.10.2026), im Notfall der Notruf 112. Weitere Anlaufstellen nennt der Ratgeber Krisendienste bei Depression.
Welcher GdB gilt bei Depression?
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze ordnen depressive Störungen meist in Nr. 3.7 ein, zusammen mit anderen Neurosen, Persönlichkeitsstörungen und Traumafolgen. Die Tabelle gibt die Stufen sinngemäß wieder.
| Ausprägung, sinngemäß | GdB |
|---|---|
| leichtere psychovegetative oder psychische Störungen | 0 bis 20 |
| stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit, zum Beispiel ausgeprägtere depressive Störungen | 30 bis 40 |
| schwere Störungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten | 50 bis 70 |
| schwere Störungen mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten | 80 bis 100 |
Quelle: Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage zu § 2, Teil B Nr. 3.7, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026. Stand: 18.10.2026.
Für wiederkehrende Krankheitsphasen einer sogenannten affektiven Psychose, etwa bei einer bipolaren Störung, gilt Nr. 3.6: Bei ein bis zwei Phasen im Jahr von mehrwöchiger Dauer sind es 30 bis 50, bei häufigeren Phasen 60 bis 100. Welche Ziffer bei Ihnen passt, entscheidet der versorgungsärztliche Dienst anhand der Diagnose und der Befunde.
Was bedeuten die Begriffe der Verordnung?
Zwei Begriffe entscheiden über die Stufe. Die Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit beschreibt, ob jemand Freude empfinden, Interessen nachgehen und den eigenen Alltag aktiv gestalten kann. Ist sie wesentlich eingeschränkt, sieht die Verordnung 30 bis 40 vor.
Die sozialen Anpassungsschwierigkeiten beschreiben, vereinfacht gesagt, wie stark die Erkrankung das Zurechtkommen in Beruf, Familie und Freundeskreis erschwert. Für die Werte ab 50 müssen sie mindestens mittelgradig sein. Für Erwachsene definiert Nr. 3.7 die Grade nicht näher; das Amt stützt sich auf Befunde und Ihre Beschreibung.
Damit eine Behinderung vorliegt, muss die Beeinträchtigung voraussichtlich länger als sechs Monate dauern (Teil A Nr. 1.2). Wechselt die Erkrankung zwischen besseren und schlechteren Zeiten, setzt das Amt den Wert fest, der den Verlauf am ehesten abbildet (Teil A Nr. 1.7).
Welche Unterlagen helfen beim Antrag?
Bei psychischen Erkrankungen ist das Amt besonders auf aussagekräftige Berichte angewiesen. Hilfreich sind:
- Berichte der Psychiaterin, des Psychiaters oder der Psychotherapeutin mit Diagnose, Verlauf und Behandlung
- Entlassungsberichte aus Klinik, Tagesklinik oder Reha
- Medikationsplan und, wenn vorhanden, Angaben zu Behandlungsversuchen
- Angaben zu Arbeitsunfähigkeitszeiten, Wiedereingliederung oder Rente wegen Erwerbsminderung
- eine eigene Beschreibung oder die eines Angehörigen: Was geht im Alltag nicht mehr, wie oft verlassen Sie die Wohnung, wie haben sich Arbeit und Kontakte verändert?
Je konkreter die Folgen beschrieben sind, desto besser lässt sich die Stufe begründen. Diagnosen allein reichen dafür nicht. Wie der Antrag abläuft, erklärt der Ratgeber Schwerbehinderung beantragen.
Ein Beispiel: Zwei Verläufe
Die folgenden Konstellationen sind angenommene Beispiele. Sie zeigen, wie die Stufen von Nr. 3.7 greifen, und ersetzen keine Begutachtung.
Eine Frau mit wiederkehrender Depression arbeitet in Teilzeit weiter, hat sich aber aus Vereinen und Freundeskreis weitgehend zurückgezogen und kann sich kaum noch an etwas freuen. Ihre Psychotherapeutin beschreibt eine deutliche Einschränkung über mehr als ein Jahr. Das entspricht der Beschreibung "wesentliche Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit", also 30 bis 40.
Ein Mann ist nach mehreren Klinikaufenthalten seit zwei Jahren arbeitsunfähig, lebt sehr zurückgezogen und braucht für Termine und Behördenwege Unterstützung seiner Tochter. Hier kommen schwere Störungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten in Betracht, also 50 bis 70. Wie das Amt entscheidet, hängt von den Befunden ab.
Wie wirkt eine Depression neben anderen Erkrankungen?
Tritt eine Depression zu einer körperlichen Erkrankung hinzu, prüft das Amt zuerst, ob sie eine übliche Begleiterscheinung ist. Übliche psychische Begleiterscheinungen sind im GdB der körperlichen Erkrankung schon enthalten. Sind sie erheblich stärker, als zu erwarten wäre, und erfüllen sie die Kriterien einer eigenen Diagnose, bewertet das Amt die Depression gesondert (Teil A Nr. 1.3.1).
Die Einzelwerte werden dann nicht addiert. Das Amt geht vom höchsten Wert aus und prüft, ob der weitere das Gesamtbild um mindestens 10 erhöht (Teil A Nr. 3.2). Eine Depression betrifft oft andere Lebensbereiche als etwa eine Gelenkerkrankung; das kann für eine Erhöhung sprechen (Teil A Nr. 3.3.2). Mehr zur Bildung des Gesamt-GdB im Ratgeber GdB berechnen, Werte anderer Erkrankungen in der Tabelle der GdB-Werte nach Erkrankungen.
Wann gelten diese Werte nicht?
Nicht jede depressive Phase führt zu einem GdB. In diesen Fällen greifen die Werte nicht oder anders:
- Kurze Episoden: Klingt eine Depression innerhalb von sechs Monaten ab, liegt keine Behinderung im Sinne der Verordnung vor.
- Nach einer lang dauernden psychotischen Episode: Hier sieht Nr. 3.6 eine Heilungsbewährung von zwei Jahren mit einem GdB von 30 oder 50 vor. Sie entfällt, wenn eine einpolige depressive Phase die erste Krankheitsphase war oder erst mehr als zehn Jahre nach der vorigen auftrat.
- Depression als Begleiterscheinung: Dann ist sie im GdB der Grunderkrankung enthalten, siehe oben.
- Pflegegrad: GdB und Pflegegrad sind getrennte Verfahren. Ob eine Depression einen Pflegegrad begründet, erklärt der Ratgeber Depression und Pflegegrad; bei älteren Menschen der Ratgeber Altersdepression und Pflegegrad.
Was tun, wenn der GdB zu niedrig ist?
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch gegen den Grad der Behinderung einlegen (§ 84 SGG). Prüfen Sie, ob alle Berichte berücksichtigt wurden und ob die Folgen für Beruf, Familie und Kontakte beschrieben sind. Fehlt ein aktueller Facharztbericht, bitten Sie Ihre Behandler um eine Stellungnahme, die die Begriffe der Verordnung aufgreift.
Pflegekompass führt keine Rechtsdienstleistung durch. Wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung (z. B. Rechtsanwältin, Sozialverband). Mehr auf der Seite Widerspruch.
Häufige Fragen
Bekomme ich mit Depression einen Schwerbehindertenausweis?
Nur bei einem Gesamt-GdB von mindestens 50. Allein wegen einer Depression setzt das nach Nr. 3.7 eine schwere Störung mit mindestens mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten voraus.
Welcher GdB gilt bei einer mittelgradigen Depression?
Die Verordnung knüpft nicht an den medizinischen Schweregrad an, sondern an die Folgen. Bei wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit sind 30 bis 40 vorgesehen.
Erfährt mein Arbeitgeber von der Diagnose?
Aus dem Ausweis nicht: Dort stehen der GdB und gegebenenfalls Merkzeichen, keine Diagnosen (§ 1 Schwerbehindertenausweisverordnung). Ob Sie den Arbeitgeber über die Schwerbehinderung informieren, entscheiden Sie selbst.
Kann der GdB bei Besserung sinken?
Ja. Bessert sich die Erkrankung dauerhaft und ändert sich der GdB um wenigstens 10, kann das Amt neu feststellen (Teil A Nr. 7).
Zusammenfassung
Bei Depression bestimmen die Folgen im Alltag den GdB: 0 bis 20 bei leichteren Störungen, 30 bis 40 bei wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit, 50 und mehr erst bei schweren Störungen mit mindestens mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten. Die Beeinträchtigung muss länger als sechs Monate dauern. Aussagekräftige Facharztberichte sind für den Antrag entscheidend. Mehr auf der Themenseite Schwerbehinderung und unter Krankheitsbilder.
Quellen
- Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage zu § 2, Teil B Nr. 3.6 und 3.7, Teil A Nr. 1.3, 1.7 und 3, abgerufen am 18.10.2026
- TelefonSeelsorge Deutschland: Startseite (Rufnummern, Erreichbarkeit, kostenfrei), abgerufen am 18.10.2026
- § 152 SGB IX, Feststellung der Behinderung, abgerufen am 18.10.2026
- § 2 SGB IX, Begriffsbestimmungen, abgerufen am 18.10.2026
- § 84 SGG, Widerspruchsfrist, abgerufen am 18.10.2026






