Zum Hauptinhalt springen
Ratgeber Pflegebox

Bettschutz­einlagen: Einmal oder waschbar, und wer sie bezahlt

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Bettschutzeinlagen zahlt mit Pflegegrad die Pflegekasse. Einmal-Einlagen laufen über die Pauschale von bis zu 42 Euro im Monat, waschbare sind ein eigenes Pflegehilfsmittel mit 10 Prozent Zuzahlung, höchstens 25 Euro je Stück. Nach dem Regierungsentwurf soll die 42-Euro-Pauschale ab 01.01.2027 entfallen, waschbare Einlagen bleiben Leistung (Stand: 18.10.2026).

Bettschutzeinlagen werden oft mit Inkontinenzmaterial der Krankenkasse verwechselt. Für sie ist aber die Pflegekasse zuständig, und es gelten andere Regeln. Wie beides zusammenhängt, zeigt die Themenseite Inkontinenz.

Wer zahlt Bettschutzeinlagen?

Die Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad vorliegt, ab Pflegegrad 1. Bettschutzeinlagen sind Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI: Sie erleichtern die Pflege und schützen das Bett. Vorlagen, Pants und Windelhosen am Körper sind dagegen Hilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V und brauchen keinen Pflegegrad.

Einmal-BettschutzeinlageWaschbare Bettschutzeinlage
EinordnungPflegehilfsmittel zum Verbrauch, Produktgruppe 54technisches Pflegehilfsmittel, Produktgruppe 51 (Produktart 51.40.01.4)
Leistung heutezusammen mit anderen Verbrauchsartikeln bis 42 € im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI)einzeln auf Antrag, zusätzlich zu den 42 €
Zuzahlung heutekeine10 %, höchstens 25 € je Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 3 Satz 4 SGB XI)
Nach dem Entwurf ab 01.01.2027keine eigene Leistung mehr (§ 40 Abs. 1 Satz 5, Abs. 2 gestrichen SGB XI-E), laut Begründung aus dem Pflegegeld zu bezahlenbleibt Pflegehilfsmittel der Pflegekasse (§ 40 Abs. 1 und 3 SGB XI-E)

Quelle: § 40 SGB XI (Abruf 18.10.2026), Regierungsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz vom 30.09.2026 (BR-Drs. 587/26(neu)), Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands. Stand: 18.10.2026.

Ohne Pflegegrad zahlen Sie Bettschutzeinlagen in der Regel selbst. Das Hilfsmittelverzeichnis führt Bettschutzeinlagen zwar auch als Hilfsmittel der Krankenkasse (Krankenunterlagen, Produktuntergruppe 19.40.05); ob die Krankenkasse sie im Einzelfall mit ärztlicher Verordnung zahlt, entscheidet sie selbst. Wer häufig Hilfe bei der Inkontinenz braucht, sollte prüfen, ob ein Antrag auf einen Pflegegrad sinnvoll ist; mehr im Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Wie beantragen Sie waschbare Bettschutzeinlagen?

Mit einem formlosen oder kasseneigenen Antrag bei der Pflegekasse, oft über einen Lieferanten, der Vertragspartner ist. Ein ärztliches Rezept ist für Pflegehilfsmittel nicht vorgeschrieben. Eine Empfehlung einer Pflegefachperson, etwa vom Pflegedienst beim Beratungsbesuch, stärkt den Antrag: Die Notwendigkeit wird dann unter den Voraussetzungen der Richtlinien vermutet (§ 40 Abs. 6 SGB XI). Die Empfehlung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Wochen sein.

  1. Klären Sie den Bedarf: wie viele Einlagen, damit immer eine im Einsatz ist, während andere gewaschen werden.
  2. Lassen Sie sich vom Pflegedienst eine Empfehlung geben, wenn ohnehin ein Besuch ansteht.
  3. Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse oder lassen Sie ihn vom Lieferanten einreichen.
  4. Nach Bewilligung liefert der Vertragspartner und zieht die Zuzahlung ein.

Die Pflegekasse kann die Notwendigkeit in geeigneten Fällen unter Beteiligung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes prüfen lassen (§ 40 Abs. 1 Satz 2 SGB XI). Wählen Sie eine Ausstattung über das Notwendige hinaus, tragen Sie die Mehrkosten selbst (§ 40 Abs. 1 Satz 3 SGB XI).

Was kostet eine waschbare Bettschutzeinlage?

Ab 18 Jahren 10 Prozent des Preises je Einlage, höchstens 25 Euro je Stück. Den Preis legen die Verträge der Pflegekassen fest; der Lieferant nennt ihn Ihnen vorher.

Rechenbeispiel: Bis zu einem Preis von 250 Euro je Einlage zahlen Sie 10 Prozent; erst darüber greift die Obergrenze von 25 Euro. Bei zwei Einlagen fällt die Zuzahlung zweimal an, weil sie je Pflegehilfsmittel gilt.

Die Pflegekasse kann in Härtefällen ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien. Wer die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V erreicht hat, also 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei schwerwiegend chronisch Kranken 1 Prozent, ist für den darüber liegenden Betrag befreit (§ 40 Abs. 3 Satz 5 und 6 SGB XI).

Was gilt für Einmal-Bettschutzeinlagen bis Ende 2026?

Sie sind Teil der monatlichen Pauschale von bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Darunter fallen auch Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen und Masken. Eine Zuzahlung fällt nicht an. Die Leistung kann auch als Kostenerstattung erbracht werden, wenn Sie selbst kaufen und die Belege einreichen.

Mehr zu Inhalt und Abrechnung im Ratgeber Pflegehilfsmittel 42 Euro und zur Produktgruppe 54.

Was sich ab 2027 ändern soll

Bis 31.12.2026 gilt die Pauschale von bis zu 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Nach dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026, noch nicht beschlossen, sollen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ab 01.01.2027 keine eigene Leistung mehr sein: Ein neuer Satz in § 40 Abs. 1 SGB XI-E soll sie vom Anspruch ausnehmen, Abs. 2 mit den 42 Euro soll gestrichen werden. Laut Begründung sollen Einmal-Bettschutzeinlagen dann aus dem Pflegegeld bezahlt werden, das weiter Pflegegeld heißt und im Umfang eines Entlastungsbudgets steigen soll (§ 37 Abs. 1 SGB XI-E).

Wie Haushalte, die nur Pflegesachleistung beziehen, Verbrauchsartikel bezahlen, regelt der Entwurf nicht eindeutig. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und damit nach dem Entwurf keinen Ersatz.

Waschbare Bettschutzeinlagen bleiben nach dem Entwurf ein technisches Pflegehilfsmittel; Antrag und Zuzahlung von höchstens 25 Euro je Stück bleiben. Wenn Sie viele Einmal-Einlagen brauchen, können Sie mit der Pflegekasse klären, ob waschbare Einlagen Ihren Bedarf decken. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen; der Bundestag soll nach dem AOK-Fachportal am 11.12.2026 abstimmen, der Bundesrat am 18.12.2026 abschließend beraten (geplant). Den Stand finden Sie unter Pflegereform 2027.

Sind waschbare Einlagen hygienisch?

Nach heutigem Wissen ja, wenn sie richtig gewaschen werden. Die Leitlinie zur Harninkontinenz bei geriatrischen Patienten schreibt, dass eine Übertragung von Keimen zwischen verschiedenen Benutzern bei einem wirksamen Waschvorgang mit ausreichender Erhitzung ausgeschlossen scheint. Gut angelegte Vergleichsstudien zu Betteinlagen fehlen laut Leitlinie; eine eigene Empfehlung spricht sie deshalb nicht aus. Halten Sie sich an Waschtemperatur und Trocknungsangaben des Herstellers.

Wann gelten diese Regeln nicht?

  • Ohne Pflegegrad: Kein Anspruch nach § 40 SGB XI; Sie zahlen in der Regel selbst.
  • Im Pflegeheim: Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI gibt es nur bei häuslicher Pflege. Bei vollstationärer Pflege stellt die Einrichtung den üblichen Pflegebedarf.
  • Bei körpernahen Produkten: Vorlagen, Pants und Windelhosen zahlt die Krankenkasse mit Verordnung, nicht die Pflegekasse; siehe Pflegekasse und Krankenkasse.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse Bettschutzeinlagen?
In der Regel nein. Zuständig ist die Pflegekasse, und dafür ist ein Pflegegrad nötig. Ausnahmen mit ärztlicher Verordnung sind möglich, weil das Hilfsmittelverzeichnis Bettschutzeinlagen auch bei den Krankenpflegeartikeln führt.

Fallen waschbare Bettschutzeinlagen unter die 42 Euro?
Nein. Sie sind ein eigenes Pflegehilfsmittel und werden zusätzlich bewilligt, mit 10 Prozent Zuzahlung, höchstens 25 Euro je Stück.

Gibt es ab 2027 noch Bettschutzeinlagen von der Pflegekasse?
Nach dem Entwurf ja für waschbare Einlagen. Einmal-Einlagen sollen laut Begründung aus dem Pflegegeld bezahlt werden, das im Umfang eines Entlastungsbudgets steigen soll.

Brauche ich ein Rezept?
Nein. Sie stellen einen Antrag bei der Pflegekasse; eine Empfehlung einer Pflegefachperson kann ihn stützen.

Zusammenfassung

Bettschutzeinlagen sind Pflegehilfsmittel der Pflegekasse und setzen einen Pflegegrad voraus. Einmal-Einlagen laufen bis Ende 2026 über die Pauschale von bis zu 42 Euro im Monat, waschbare werden einzeln beantragt, mit höchstens 25 Euro Zuzahlung je Stück. Nach dem Regierungsentwurf soll die Pauschale ab 2027 entfallen, waschbare Einlagen bleiben Leistung. Körpernahe Inkontinenzprodukte zahlt weiterhin die Krankenkasse.

Weiter zur Themenseite Inkontinenz, zu den Pflegehilfsmitteln und zu Auswahl und Einsatz im Ratgeber Inkontinenzunterlagen.

Quellen

Beitrag teilen
Persönliche Beratung

Sie schildern die Lage, wir sortieren mit Ihnen die nächsten Schritte und vermitteln geprüfte Partner.

Situation schildern

Fragen am Telefon

0345 5646 3043

Jede Woche das Wichtigste für Ihren Pflege­alltag

Neue Ratgeber und Änderungen bei den Leistungen. Ohne Werbung von Dritten, jederzeit abbestellbar.

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.