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News­letter-Ausgabe

Zwei Monate später: Was aus der Pflege­reform wurde

Minis­ter­wechsel, verstri­chene Kabi­netts­ter­mine und die vier geplanten Kürzungen im Überblick
Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 15.09.2026, Lesezeit 5 Minuten

Zwei Monate später: Was aus der Pflegereform wurde

Liebe Leserin, lieber Leser, im Juli haben wir die geplante Pflegereform für Sie erklärt. Seitdem hat sich politisch viel getan, am Gesetz selbst aber wenig. Beschlossen ist nichts, die heutigen Regeln gelten für Sie unverändert weiter.

Diese Ausgabe:

Pflegereform: Was seit unserem Artikel passiert ist
Die Verbände: Wer was fordert
Kostenfreie Pflegeberatung und Hotline
Hausnotruf: mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse die Grundgebühr
Kurz und wichtig: Was heute weiter gilt


Thema der Woche

Pflegereform: Was seit unserem Artikel passiert ist

Am 29. Juli wechselte Nina Warken vom Gesundheitsministerium ins Bundeskanzleramt. Neuer Bundesgesundheitsminister wurde Carsten Linnemann, zuvor CDU-Generalsekretär. Für die Pflegereform ist das bereits der zweite Ministerwechsel dieser Legislaturperiode.

Zwei Kabinettstermine sind bereits verstrichen: der 2. Juli und der 2. September. Im Gespräch sind jetzt der 16., 23. oder 30. September. Welcher Termin es wird, war zum Redaktionsschluss noch offen.

Am 11. September nannte Minister Linnemann vor dem Bundestag die Finanzlage katastrophal. Er kündigte eine Strukturkommission an, ihre Ergebnisse sollen aber erst 2027 vorliegen. Laut GKV-Spitzenverband, dem Verband der Kassen, fehlen 2026 rund 4,4 Milliarden Euro und 2027 rund 10 Milliarden. Der Entwurf mit den geplanten Kürzungen soll trotzdem noch dieses Jahr durchs Kabinett.

Zur Erinnerung: Das steht im Entwurf

Verhinderungspflege: soll von bis zu 3.539 Euro im Jahr auf ein Überbrückungsbudget von 1.855 Euro (Pflegegrad 2/3) oder 2.285 Euro (Pflegegrad 4/5) sinken.

Entlastungsbetrag: soll für Pflegegrad 1 ersatzlos entfallen, aktuell sind es 131 Euro im Monat.

Rentenbeiträge für pflegende Angehörige: sollen auf 70 Prozent der bisherigen Höhe sinken.

42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel: soll als eigene Leistung entfallen und in ein neues Entlastungsbudget aufgehen.

Wichtig: All das ist ein Entwurf, kein Gesetz. Den ausführlichen Hintergrund lesen Sie in unserem Artikel von Juli →


Die Verbände

Die Verbände: Wer was fordert

Seit dem ersten Entwurf des Ministeriums im Juni haben sich fast alle Verbände zu Wort gemeldet.

VdK: fordert den Umbau zur solidarischen Pflegevollversicherung und kommunale Pflegeverantwortung.

SoVD: lehnt Kürzungen bei Rentenbeiträgen und Entlastungsbetrag ab, fordert solidarische Finanzierung.

Diakonie: fordert eine echte Reform mit zukunftssicherer Finanzierung statt weiterer Sparmaßnahmen.

Caritas: warnt, dass die geplante Einschränkung der Tarif-Refinanzierung die Versorgungssicherheit gefährdet.

Paritätischer: fordert einen Systemwechsel zur solidarischen Vollversicherung.

AWO: fordert eine ehrliche Bundesfinanzierung statt Kürzungen zulasten Pflegebedürftiger.

Deutscher Pflegerat: lehnt pauschale Kürzungen zulasten der Pflege ab.

DBfK: fordert Strukturreform statt Sparlogik und warnt vor Schwächung früher Pflegegrade.

bpa: lehnt eine Wettbewerbsverzerrung bei der Gehaltsrefinanzierung ab und will die Verhinderungspflege erhalten.

ver.di: fordert, die Tariflohnpflicht beizubehalten, statt sie bis 2030 auszusetzen.

Deutsche Alzheimer Gesellschaft: fordert mehr Unterstützung für Demenz-Angehörige, keine Kürzungen bei beginnender Demenz.

Landkreistag: fordert, Kosten nicht auf die kommunalen Haushalte abzuwälzen, und einen wirksamen Eigenanteil-Deckel.

Die Ministerpräsidenten Kretschmer (Sachsen), Schulze (Sachsen-Anhalt) und Voigt (Thüringen): drohen mit Ablehnung im Bundesrat, fordern mehr Unterstützung für die häusliche Pflege.

Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler: begrüßt den teilweisen Rentenpunkte-Erhalt, fordert zusätzlich Strukturreform und Bundeszuschuss für Corona-Kosten.

Besonders deutlich wird SoVD-Präsidentin Michaela Engelmeier: „Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige wären ein fatales Signal.“

Die Hürden für die Regierung

Die Finanzierungslücke in der Pflegeversicherung.

Widerstand einzelner Länder im Bundesrat.

Proteste und Demonstrationen der Verbände.

Ein bereits zweimal verschobener Kabinettstermin.

Parallele Großbaustellen: das Rentenpaket und der Bundeshaushalt 2027.

Die neue Strukturkommission, die zusätzlich politische Kapazität bindet.

Unsere Einschätzung

Wir halten es für unrealistisch, dass sich sehr viel ändert, gerade weil der Gesundheitsminister noch einmal gewechselt hat. Der Gegenwind aus Ländern und Verbänden ist groß. Niemand weiß, ob die Regierung neben Rentenpaket und Haushalt die Kapazität dafür hat. Für Sie gelten weiter die heutigen Regeln. Ungenutzte Ansprüche verfallen aber.


Für Betroffene und Angehörige

Kostenfreie Pflegeberatung

Die kostenfreie Pflegeberatung von Pflegekompass richtet sich an alle, die Pflege betrifft: an Menschen, die selbst Unterstützung brauchen, an ihre Angehörigen, und an alle, bei denen sich Hilfebedarf abzeichnet.

Einen Termin buchen Sie jederzeit online, das Gespräch findet ebenfalls online statt, mit einer ausgebildeten Pflegeberaterin.

Typische Themen: Pflegegrad beantragen oder höherstufen, Pflegegeld, Verhinderungspflege, der Entlastungsbetrag oder Pflegehilfsmittel. Der Termin ist unverbindlich.


Schnelle Hilfe am Telefon

Die Pflege-Hotline

Für schnelle Fragen zwischendurch gibt es die kostenfreie Pflege-Hotline von Pflegekompass. Am anderen Ende sitzt geschultes Personal, erreichbar an Werktagen. Ist gerade niemand frei, können Sie einen Rückruf hinterlassen, wir melden uns dann bei Ihnen.

0345 5646 3043


Wie sich der Pflegekompass finanziert

Unterstützen Sie den Pflegekompass

Beratung und Hotline sind für Sie kostenfrei. Finanziert wird das über die Zusammenarbeit mit externen Versorgungspartnern: Wenn Sie über Pflegekompass einen kostenfreien Hausnotruf oder eine Pflegebox bestellen, erhält Pflegekompass eine kleine Rückvergütung. Das kostet Sie nichts, es ist aber Ihre Entscheidung, das Portal so zu unterstützen.

Hausnotruf

Ein Knopf am Handgelenk oder um den Hals holt rund um die Uhr Hilfe. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Grundgebühr vollständig, wenn Sie überwiegend allein leben.

Hausnotruf kostenfrei beantragen →

Pflegebox

Sie enthält Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutz. Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat, ungenutzt verfällt der Betrag monatlich.

Pflegebox kostenfrei bestellen →

Haben Sie Fragen zu den Angeboten? Antworten Sie einfach auf diese E-Mail, wir lesen alle E-Mails persönlich.

Transparenz: Pflegekompass finanziert Beratung und Hotline über Rückvergütungen von Versorgungspartnern. Ob Sie ein Angebot nutzen, bleibt immer Ihre Entscheidung.


Kurz und wichtig

Was heute weiter gilt

Unabhängig vom Entwurf gilt heute weiterhin:

Verhinderungspflege: bis zu 3.539 Euro im Jahr.

Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat, auch für Pflegegrad 1.

42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel: unverändert ab Pflegegrad 1.

Beitragssatz 2026: unverändert bei 3,6 Prozent.

Das gilt, solange nichts beschlossen ist.


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Wir behalten die Reform für Sie im Blick und melden uns, sobald sich etwas Konkretes ändert.

Bis zur nächsten Ausgabe,
Tobias von Pflegekompass

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Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz kommen monatlich zu Ihnen nach Hause. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 Euro im Monat, Sie zahlen nichts dazu.