Ausgabe #17 · 2. Juli 2026
Wann waren Sie das letzte Mal im Urlaub?
Der Sommer ist da, die Kinder und Enkel fahren weg — und Sie? Wer einen Angehörigen pflegt, kennt das Gefühl: An Urlaub ist nicht zu denken, denn wer würde in der Zeit einspringen? Genau dafür gibt es eine Leistung, die viele nicht auf dem Schirm haben: die Verhinderungspflege.
Bis zu 3.539 € im Jahr zahlt die Pflegekasse für eine Vertretung — damit Sie einmal durchatmen können. Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert und wie Sie es auch kurzfristig noch für diesen Sommer nutzen.
🌴 Thema der Woche
Ihr gutes Recht auf eine Auszeit
Wer pflegt, braucht selbst Erholung — sonst hält es niemand lange durch. Die Verhinderungspflege ist dafür gemacht.
Die Idee ist einfach: Wenn Sie als pflegende Person einmal ausfallen — wegen Urlaub, Krankheit oder einfach zum Kräftesammeln —, übernimmt eine Vertretung die Pflege. Und die Pflegekasse zahlt.
Die Vertretung muss kein Pflegedienst sein. Auch Nachbarn, Freunde oder Angehörige dürfen einspringen. Nur bei nahen Angehörigen ist der Betrag begrenzt — dazu gleich mehr.
📝 So geht es praktisch
In vier Schritten zur bezahlten Vertretung
Ein wichtiger Sonderfall: Übernimmt eine nahe angehörige Person die Vertretung, erstattet die Kasse höchstens das Doppelte des monatlichen Pflegegeldes. Zusätzlich lassen sich aber nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall abrechnen. Bei einem fremden Dienst gilt diese Grenze nicht — hier steht das volle Budget zur Verfügung.
Unser Ratgeber erklärt Antrag, Budget und Abrechnung Schritt für Schritt — mit Musterformulierungen für die Kasse.
📦 Pflegehilfsmittel · In eigener Sache
Auch für die Vertretung: die Pflegebox
Wenn eine Vertretung übernimmt, ist es doppelt praktisch, wenn Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz griffbereit sind. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat zu — komplett von der Pflegekasse bezahlt, kein Eigenanteil.
Einmal in drei Minuten zusammengestellt, kommt die Box danach jeden Monat automatisch nach Hause.
🌡️ Kurz & wichtig
Hitzewelle im Anmarsch — und ein Update zur Reform
Für das erste Juli-Wochenende sind verbreitet über 30 Grad angekündigt. Für ältere Menschen sind Hitzetage gefährlich — das Durstgefühl lässt im Alter nach. Das Wichtigste in Kürze:
Reform-Update: Das Kabinett hat noch immer nicht über das Pflegeneuordnungsgesetz entschieden — die Beratung steht weiter für Juli aus. Es bleibt also dabei: Noch ist keine der geplanten Kürzungen beschlossen. Sobald sich etwas bewegt, ordnen wir es hier für Sie ein.
❓ Leserfrage der Woche
„Bekomme ich mein Pflegegeld weiter, wenn eine Vertretung übernimmt?“
Eine Frage, die uns diese Woche besonders oft erreicht — und die perfekt zum Thema passt.
Die kurze Antwort: Ja, Ihr Pflegegeld läuft weiter. In welcher Höhe, hängt nur davon ab, wie lange die Vertretung pro Tag im Einsatz ist.
Unterm Strich müssen Sie also fast nie auf Ihr Pflegegeld verzichten, wenn Sie sich eine Auszeit gönnen. Haben Sie auch eine Frage? Stellen Sie sie in unserem Forum — die häufigsten greifen wir hier auf.
📖 Aus dem Forum
Passend zum Thema: Verhinderungspflege
Beantwortet von unseren Fachprüfern und der Community.
Kann meine Tochter die Verhinderungspflege übernehmen?
Was bei nahen Angehörigen als Vertretung gilt — und was die Kasse dann zahlt. Zur Diskussion →
Muss die pflegende Person woanders wohnen, um Verhinderungspflege zu bekommen?
Ein hartnäckiger Irrtum — und was wirklich zählt. Zur Diskussion →
Wer für andere sorgt, darf auch für sich sorgen.
Bis nächsten Donnerstag,
Tobias von Pflegekompass
P.S. Sie müssen nicht gleich zwei Wochen verreisen. Manchmal reicht ein freier Nachmittag pro Woche, um wieder Kraft zu schöpfen — auch das deckt die stundenweise Verhinderungspflege ab. Fangen Sie klein an, aber fangen Sie an.
