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News­letter-Ausgabe

Wann waren Sie das letzte Mal im Urlaub? Entlas­tung bei der Pflege­kasse bean­tragen

Pflege­kompass Ausgabe #17
Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 02.07.2026, Lesezeit 4 Minuten

Wann waren Sie das letzte Mal im Urlaub?

Der Sommer ist da, die Kinder und Enkel fahren weg, und Sie? Wer einen Angehörigen pflegt, kennt das Gefühl: An Urlaub ist nicht zu denken, denn wer würde in der Zeit einspringen? Genau dafür gibt es eine Leistung, die viele nicht auf dem Schirm haben: die Verhinderungspflege.

Bis zu 3.539 € im Jahr zahlt die Pflegekasse für eine Vertretung, damit Sie einmal durchatmen können. Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert und wie Sie es auch kurzfristig noch für diesen Sommer nutzen.

Diese Ausgabe:

Verhinderungspflege: bis zu 3.539 € für Ihre Auszeit
So beantragen Sie sie, auch kurzfristig
Pflegebox: der Anspruch ohne Frist
Kurz & wichtig: Hitze & ein Reform-Update


Thema der Woche

Ihr gutes Recht auf eine Auszeit

Wer pflegt, braucht selbst Erholung, sonst hält es niemand lange durch. Die Verhinderungspflege ist dafür gemacht.

Die Idee ist einfach: Wenn Sie als pflegende Person einmal ausfallen, wegen Urlaub, Krankheit oder einfach zum Kräftesammeln, , übernimmt eine Vertretung die Pflege. Und die Pflegekasse zahlt.

Wer Anspruch hat. Jeder ab Pflegegrad 2, der zu Hause von einer Privatperson gepflegt wird.

Wie viel Geld. Bis zu 3.539 € pro Jahr, ein gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Wie lange. Tageweise bis zu sechs Wochen im Jahr, oder flexibel stundenweise, das zählt nicht auf die Wochen an.

Neu seit 2025. Die frühere Wartezeit von sechs Monaten ist entfallen: Sie können die Leistung sofort nutzen.

Die Vertretung muss kein Pflegedienst sein. Auch Nachbarn, Freunde oder Angehörige dürfen einspringen. Nur bei nahen Angehörigen ist der Betrag begrenzt, dazu gleich mehr.


So geht es praktisch

In vier Schritten zur bezahlten Vertretung

1. Bei der Pflegekasse melden. Ein Anruf oder eine formlose Nachricht genügt. Sie können auch rückwirkend im laufenden Jahr abrechnen.

2. Vertretung festlegen. Pflegedienst, Nachbarin oder Tochter: Sie entscheiden, wer übernimmt.

3. Belege sammeln. Rechnung des Dienstes oder Quittung über gezahltes Geld an die Ersatzperson, plus Fahrt- oder Verdienstausfallkosten.

4. Einreichen. Belege an die Kasse schicken, das Geld kommt aufs Konto.

Ein wichtiger Sonderfall: Übernimmt eine nahe angehörige Person die Vertretung, erstattet die Kasse höchstens das Doppelte des monatlichen Pflegegeldes. Zusätzlich lassen sich aber nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall abrechnen. Bei einem fremden Dienst gilt diese Grenze nicht, hier steht das volle Budget zur Verfügung.

Unser Ratgeber erklärt Antrag, Budget und Abrechnung Schritt für Schritt, mit Musterformulierungen für die Kasse.


Pflegehilfsmittel, In eigener Sache

Auch für die Vertretung: die Pflegebox

Wenn eine Vertretung übernimmt, ist es doppelt praktisch, wenn Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz griffbereit sind. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat zu, komplett von der Pflegekasse bezahlt, kein Eigenanteil.

Einmal in drei Minuten zusammengestellt, kommt die Box danach jeden Monat automatisch nach Hause.


Kurz & wichtig

Hitzewelle im Anmarsch, und ein Update zur Reform

Für das erste Juli-Wochenende sind verbreitet über 30 Grad angekündigt. Für ältere Menschen sind Hitzetage gefährlich, das Durstgefühl lässt im Alter nach. Das Wichtigste in Kürze:

Trinken, auch ohne Durst: feste Zeiten helfen, das Glas nicht zu vergessen
Kühl halten: früh lüften, tagsüber abdunkeln
Täglich nachfragen: ein Anruf am Nachmittag genügt oft, um Warnzeichen früh zu bemerken

Reform-Update: Das Kabinett hat noch immer nicht über das Pflegeneuordnungsgesetz entschieden, die Beratung steht weiter für Juli aus. Es bleibt also dabei: Noch ist keine der geplanten Kürzungen beschlossen. Sobald sich etwas bewegt, ordnen wir es hier für Sie ein.


Leserfrage der Woche

„Bekomme ich mein Pflegegeld weiter, wenn eine Vertretung übernimmt?“

Eine Frage, die uns diese Woche besonders oft erreicht, und die perfekt zum Thema passt.

Die kurze Antwort: Ja, Ihr Pflegegeld läuft weiter. In welcher Höhe, hängt nur davon ab, wie lange die Vertretung pro Tag im Einsatz ist.

Stundenweise (unter 8 Stunden am Tag): Ihr Pflegegeld bleibt in voller Höhe erhalten, der freie Nachmittag kostet Sie also gar nichts.

Tageweise (ab 8 Stunden am Tag): Für die Dauer der Vertretung wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, am ersten und am letzten Tag sogar in voller Höhe.

Unterm Strich müssen Sie also fast nie auf Ihr Pflegegeld verzichten, wenn Sie sich eine Auszeit gönnen. Haben Sie auch eine Frage? Stellen Sie sie in unserem Forum: die häufigsten greifen wir hier auf.


Aus dem Forum

Passend zum Thema: Verhinderungspflege

Beantwortet von unseren Fachprüfern und der Community.

Kann meine Tochter die Verhinderungspflege übernehmen?
Was bei nahen Angehörigen als Vertretung gilt, und was die Kasse dann zahlt.  Zur Diskussion →

Muss die pflegende Person woanders wohnen, um Verhinderungspflege zu bekommen?
Ein hartnäckiger Irrtum, und was wirklich zählt.  Zur Diskussion →


Wer für andere sorgt, darf auch für sich sorgen.

Bis nächsten Donnerstag,
Tobias von Pflegekompass

P.S.  Sie müssen nicht gleich zwei Wochen verreisen. Manchmal reicht ein freier Nachmittag pro Woche, um wieder Kraft zu schöpfen, auch das deckt die stundenweise Verhinderungspflege ab. Fangen Sie klein an, aber fangen Sie an.

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