Ausgabe #16 · 25. Juni 2026
Die Pflegereform ist aufgeschoben — vorerst
Letzte Woche hatten wir versprochen, die Kabinettssitzung vom 24. Juni für Sie zu verfolgen. Hier ist das Ergebnis: Das Sparpaket zur Pflege — das Pflegeneuordnungsgesetz — stand gar nicht erst auf der Tagesordnung. Die Beratung im Kabinett ist auf Juli verschoben.
Für Sie heißt das: erst einmal aufatmen. Aber „aufgeschoben“ ist nicht „aufgehoben“ — und genau in diesem Zwischenraum liegt eine Chance, die man nicht verpassen sollte.
🏛️ Thema der Woche
Was die Verschiebung für Sie bedeutet
Die wichtigste Nachricht zuerst: An den heutigen Leistungen ändert sich kurzfristig nichts.
Ursprünglich sollte das Kabinett schon Mitte Mai entscheiden, dann Anfang Juni. Jetzt ist die Beratung in den Juli gerutscht — im Gespräch sind mehrere Termine zwischen dem 1. und 29. Juli. Eine Verabschiedung noch vor der parlamentarischen Sommerpause gilt damit als ausgeschlossen. Bis das Gesetz tatsächlich greift, dürfte es Anfang 2027 werden.
Trotzdem die ehrliche Einordnung: Die geplanten Kürzungen — halbierter Entlastungsbetrag, strengere Begutachtung, spätere Heimzuschläge — sind nicht vom Tisch. Sie sind nur vertagt. Wer ohnehin über einen Antrag nachdenkt, hat jetzt einen Vorteil, den es im Herbst so vielleicht nicht mehr gibt.
⏳ Das offene Zeitfenster
Warum ein Pflegegrad-Antrag jetzt klüger ist als im Herbst
Im Entwurf steckt ein Punkt, der oft übersehen wird: Die Einstufung in die Pflegegrade soll künftig strenger werden — es würden also weniger Menschen einen Pflegegrad bekommen. Wer aber bereits eingestuft ist, soll Bestandsschutz genießen.
Solange das Gesetz nicht in Kraft ist, läuft jede Begutachtung nach den heutigen Maßstäben. Das ist das Zeitfenster: Wer jetzt einen berechtigten Antrag stellt, wird noch nach den milderen Regeln beurteilt — und ist anschließend geschützt.
Wichtig: Stellen Sie einen Antrag nur, wenn echter Hilfebedarf besteht. Es geht nicht ums Taktieren, sondern darum, einen berechtigten Anspruch nicht aus Zögern verstreichen zu lassen.
Unser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch Antrag, Begutachtung und Widerspruch — verständlich und ohne Behördendeutsch.
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Der Anspruch ohne Frist und ohne Reform-Risiko
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📈 Kurz & wichtig
Letzte Erinnerung: nur noch fünf Tage für Ihr Guthaben
Wir hatten es letzte Woche ausführlich erklärt — hier noch einmal die Kurzfassung, weil die Frist jetzt drängt: Nicht genutztes Guthaben aus dem Entlastungsbetrag 2025 (bis zu 1.572 €) verfällt am 30. Juni unwiderruflich.
Gerade weil bei der großen Reform gespart werden soll, zählt jeder Euro, der Ihnen heute zusteht. Lassen Sie ihn nicht verfallen.
📖 Aus dem Forum
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Beantwortet von unseren Fachprüfern und der Community.
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Eine Verschiebung ist kein Freibrief — aber ein guter Moment zum Handeln.
Bis nächsten Donnerstag,
Tobias von Pflegekompass
P.S. Sobald ein Kabinettstermin im Juli feststeht, lesen wir den dann gültigen Entwurf erneut für Sie — Wort für Wort. Bis dahin gilt: Was Ihnen heute zusteht, sollten Sie sich heute sichern. Die Frist am 30. Juni macht da keine Ausnahme.
