Ausgabe #19 · 23. Juli 2026
Die Stunden nach dem Sturz — und der Knopf, der sie verhindert
Es ist einer der häufigsten Anrufe bei unserer Beratung: Ein Elternteil ist gestürzt — und lag Stunden allein, bis zufällig jemand vorbeikam. Nicht der Sturz selbst ist meist das Schlimmste. Sondern die Zeit danach, in der niemand da ist.
Genau dafür gibt es eine erstaunlich einfache Lösung, die viele nicht kennen: den Hausnotruf. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse ihn in vielen Fällen komplett — vor allem, wenn man allein lebt. Diese Woche erklären wir, wie er funktioniert — und wie Sie ihn in fünf Minuten beantragen.
🆘 Thema der Woche
Das unterschätzte Risiko: allein zu Hause
Die eigenen vier Wände fühlen sich sicher an. Die Unfallstatistik sagt etwas anderes.
Die Zahlen sind deutlich: Etwa jeder dritte Mensch über 65 stürzt mindestens einmal im Jahr — bei den über 80-Jährigen ist es jeder zweite. Mehr als 400.000 ältere Menschen müssen jährlich nach einem Sturz im Krankenhaus behandelt werden. Und die meisten dieser Stürze passieren nicht auf der Straße, sondern zu Hause.
Genau diese Lücke schließt der Hausnotruf: ein Knopf, der immer am Körper ist — am Handgelenk oder als Kette — und der auf Druck sofort eine Notrufzentrale erreicht. Rund um die Uhr, auch nachts, auch unter der Dusche.
🔘 So funktioniert es
Mit Pflegegrad: 0 € Eigenanteil
Der Hausnotruf ist ein anerkanntes Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI). Das heißt: Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse die monatliche Grundgebühr vollständig — vorausgesetzt, die Person lebt überwiegend allein oder Mitbewohner könnten im Notfall keine Hilfe rufen.
Über Pflegekompass können Sie den Hausnotruf direkt bei unserem Versorgungspartner Lifeo beantragen — Vertragspartner aller Pflegekassen. Das Gerät funkt über Mobilfunk (kein Festnetz nötig), der Sender ist wasserfest, und es gibt keine Vertragsbindung.
Transparenz: Wenn Sie den Hausnotruf über Pflegekompass beantragen, erhalten wir von unserem Partner eine Vergütung. An Ihrem Eigenanteil ändert das nichts — er bleibt bei 0 €. Sie helfen damit, dass der Pflegekompass für alle Leser kostenlos bleiben kann.
Fünf Minuten heute können die Stunden verhindern, über die wir oben geschrieben haben.
Sie möchten erst mehr wissen? Alle Details zum Hausnotruf →
❓ Leserfrage der Woche
„Meine Mutter hat noch keinen Pflegegrad — bekommt sie den Hausnotruf trotzdem?“
Die häufigste Frage, die uns zum Hausnotruf erreicht.
Ja — nur zahlt dann die Pflegekasse nicht mit. Ohne Pflegegrad ist der Hausnotruf möglich, aber selbst zu bezahlen.
Unser Rat in diesem Fall: erst den Pflegegrad beantragen, dann den Hausnotruf — beides zusammen kostet ein paar Wochen Geduld, spart aber dauerhaft die monatliche Gebühr. Haben Sie auch eine Frage? Stellen Sie sie in unserem Forum — die häufigsten greifen wir hier auf.
📈 Kurz & wichtig
Pflegereform: weiter kein Beschluss
Kurzes Update zum Pflegeneuordnungsgesetz, dessen Streichliste wir letzte Woche aufgeschlüsselt haben: Bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe lag weiterhin kein Kabinettsbeschluss vor. Als nächster möglicher Termin gilt der 29. Juli.
Für Sie heißt das unverändert: Es gelten die heutigen Regeln — und wer Ansprüche hat, sollte sie jetzt nutzen. Sobald das Kabinett entscheidet, lesen wir den Beschluss für Sie.
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Bis nächsten Donnerstag,
Tobias von Pflegekompass
P.S. Für alle, die diesen Newsletter für Mutter oder Vater mitlesen: Der Antrag lässt sich stellvertretend ausfüllen — fünf Minuten, hier entlang. Vielleicht ist das die beruhigendste Sache, die Sie diese Woche erledigen.
