Die Streichliste: Was der Entwurf Familien nehmen würde
Seit sechs Wochen liegt der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes auf dem Tisch. Beschlossen ist er noch immer nicht, gestern stand er zum wiederholten Male nicht auf der Tagesordnung des Kabinetts. Was inzwischen aber sehr klar ist: welche Leistungen der Entwurf zusammenstreichen würde.
Vier davon betreffen ausgerechnet die häusliche Pflege, also genau die Familien, die die Arbeit ohnehin selbst stemmen. Wir haben die Streichliste für Sie sortiert und erklärt, was das im Alltag bedeuten würde.
Diese Ausgabe:
Die vier geplanten Kürzungen im Überblick
Warum sich alles verzögert, und was das für Sie heißt
Leserfrage: Muss ich dieses Jahr noch handeln?
Aus dem Forum: Ihre Fragen zur Reform
Thema der Woche
Vier Leistungen, vier geplante Kürzungen
Wichtig vorweg: Alles hier ist ein Entwurf, kein geltendes Recht. Aber die Richtung ist unmissverständlich.
Der Anlass ist eine Zahl: Für 2027 erwartet die Pflegeversicherung ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro. Gespart werden soll ab dem 1. Januar 2027, unter anderem hier:
1. Verhinderungspflege. Sie soll nicht mehr als eigenständige Leistung bestehen bleiben. Statt des gemeinsamen Jahresbetrags von 3.539 € ist ein „Überbrückungsbudget“ von 1.855 € (Pflegegrad 2 und 3) bzw. 2.285 € (Pflegegrad 4 und 5) vorgesehen, und Privatpersonen sollen als Vertretung nicht mehr gefördert werden.
2. Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1. Die 131 € im Monat: 1.572 € im Jahr, sollen ersatzlos entfallen. Ein Anspruch auf das geplante Sozialraumbudget ist für Pflegegrad 1 nicht vorgesehen.
3. Die 42-€-Pauschale für Pflegehilfsmittel. Sie soll als eigenständige Leistung verschwinden und im geplanten Entlastungsbudget aufgehen: Pflegegrad 1 fiele dabei ganz heraus.
4. Rentenbeiträge für Pflegende. Was die Pflegekasse für pflegende Angehörige in die Rentenkasse einzahlt, soll auf 70 Prozent sinken.
Was alle vier Punkte verbindet: Treffen würde es die häusliche Pflege. Also die Familien, die ihre Angehörigen zu Hause versorgen und dem System damit die teuren Heimplätze ersparen. Alle vier Punkte im Detail →
Der Stand der Dinge
Fünfmal verschoben, und was das für Sie bedeutet
Die Kabinettsbefassung ist inzwischen fünfmal verschoben worden, zuletzt stand der Entwurf auch am 15. Juli nicht auf der Tagesordnung. Als nächste mögliche Termine gelten der 22. und der 29. Juli, fest steht davon nichts. Die erste Lesung im Bundestag wird frühestens im Herbst erwartet.
Was das konkret heißt:
Für 2026 ändert sich nichts, es gelten unverändert die heutigen Regeln, keine der Kürzungen ist beschlossen, frühestens ab 1. Januar 2027 könnte etwas greifen, niemand muss aus Sorge vorschnell handeln
Der Grund für die Verzögerung ist die massive Kritik, von Kommunen, Sozial- und Pflegeverbänden bis in die Koalition hinein. Nachbesserungen werden von vielen Seiten gefordert. Ob und wie weit sie kommen, ist offen: Der Sparzwang bleibt, und damit auch die Richtung.
Unser Rat bleibt derselbe wie in den Vorwochen: Machen Sie Ansprüche geltend, solange die heutigen Regeln gelten. Wer eingestuft ist und seine Leistungen nutzt, steht besser da als jemand, der wartet, bis neue Regeln greifen.
Wir haben den Entwurf ausführlich aufgeschlüsselt: was gestrichen werden soll, wen es treffen würde, und welche Ansprüche Sie jetzt noch nach heutigen Regeln sichern können.
Leserfrage der Woche
„Wenn die Kürzungen erst 2027 kommen sollen, muss ich dieses Jahr überhaupt etwas tun?“
Eine Frage, die uns seit dem Entwurf besonders oft erreicht.
Die Antwort hat zwei Seiten, und die zweite hat mit der Reform gar nichts zu tun.
Wegen der Reform: Nein, kein Grund zur Hektik. 2026 gelten die heutigen Regeln, und beschlossen ist ohnehin nichts.
Unabhängig davon: Ja. Das gemeinsame Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die 3.539 €, verfällt zum 31. Dezember. Es wird nicht ins nächste Jahr übertragen. Wer es nicht nutzt, verliert es also ganz ohne Reform.
Kurz gesagt: Handeln Sie nicht aus Angst vor 2027, sondern weil Ihnen das Geld für 2026 schon heute zusteht. Haben Sie auch eine Frage? Stellen Sie sie in unserem Forum: die häufigsten greifen wir hier auf.
Aus dem Forum
Passend zum Thema: Ihre Fragen zur Reform
Beantwortet von unseren Fachprüfern und der Community.
Geplante Pflegereform, was bedeutet sie konkret für pflegende Angehörige?
Die Punkte des Entwurfs, übersetzt in den Pflegealltag. Zur Diskussion →
Warum wird über noch nicht beschlossene Pflegereformen berichtet?
Eine berechtigte Frage, und unsere ehrliche Antwort darauf. Zur Diskussion →
Ein Entwurf ist noch kein Gesetz, aber er zeigt, wohin die Reise gehen soll.
Bis nächsten Donnerstag,
Tobias von Pflegekompass
P.S. Falls Sie nur eines aus dieser Ausgabe mitnehmen: Nicht die Reform ist Ihr Problem, sondern ungenutzte Ansprüche. Was Ihnen 2026 zusteht, holen Sie sich am besten in diesem Jahr: hier steht, worum es geht.




