Ausgabe #15 · 18. Juni 2026
Bis zu 1.572 € verfallen in zwölf Tagen
Während in Berlin über Kürzungen gestritten wird, lassen Hunderttausende Familien jedes Jahr Geld liegen, das ihnen längst zusteht. Der Grund ist fast immer derselbe: eine Frist, die kaum jemand kennt. Am 30. Juni verfällt nicht genutztes Guthaben aus dem Entlastungsbetrag 2025 — bis zu 1.572 € pro Person.
Die gute Nachricht: Zwölf Tage reichen, um das Geld noch zu retten. Wir zeigen Ihnen, wem es zusteht, wofür Sie es ausgeben dürfen und welche vier Schritte jetzt zählen.
💶 Thema der Woche
Das Geld, das jeden Sommer verfällt
Der Entlastungsbetrag ist eine der am wenigsten genutzten Leistungen der Pflegekasse — dabei steht er fast jedem zu.
Jeder Mensch mit Pflegegrad — schon ab Pflegegrad 1 — hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, also bis zu 1.572 € im Jahr. Das Besondere daran ist die Übertragungsregel.
Konkret heißt das: Ihr nicht genutztes Guthaben aus dem ganzen Jahr 2025 ist noch bis zum 30. Juni 2026 abrufbar. Danach ist es weg. Genau das passiert jedes Jahr im großen Stil — Schätzungen zufolge bleiben bundesweit Hunderte Millionen Euro ungenutzt, weil die Frist schlicht unbekannt ist.
Der häufigste Irrtum: Viele glauben, das Geld werde wie Pflegegeld einfach überwiesen. Wird es nicht. Sie müssen eine anerkannte Leistung in Anspruch nehmen und die Rechnung bei der Kasse einreichen. Wie das in der Praxis geht, lesen Sie gleich.
✅ So holen Sie es sich
Wofür das Geld zählt — und vier Schritte bis zum 30. Juni
Der Entlastungsbetrag ist für Hilfen im Alltag gedacht — nicht für Pflege im engeren Sinn. Anerkannt sind vor allem:
In vier Schritten:
Eine häufige Verwechslung noch zum Schluss: Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) ist nicht dasselbe wie das Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Beide haben eigene Regeln und Fristen — wer sie verwechselt, lässt schnell Geld liegen.
Unser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wofür der Entlastungsbetrag zählt und wie Sie ihn vor der Frist einsetzen.
📦 Pflegehilfsmittel · In eigener Sache
Der Anspruch, der nie verfällt
Anders als beim Entlastungsbetrag müssen Sie bei der Pflegebox keine Frist im Kopf behalten. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat zu — Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz, Einmalwaschlappen. Komplett von der Pflegekasse bezahlt, kein Eigenanteil.
Einmal in drei Minuten zusammengestellt, kommt die Box danach jeden Monat automatisch. Bequemer geht ein Anspruch nicht.
📈 Kurz & wichtig
Ab 1. Juli wird Pflege teurer — obwohl die Leistungen eingefroren sind
Zum 1. Juli steigt der Pflege-Mindestlohn — ein wichtiger Schritt für die Beschäftigten. Die Kehrseite: Die höheren Löhne fließen in die Tagessätze ein und landen am Ende beim Eigenanteil.
Der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Heimjahr liegt schon jetzt bei rund 3.245 € im Monat. Umso wichtiger, jede Leistung zu nutzen, die Ihnen heute zusteht.
Übrigens: Nächste Woche, am 24. Juni, soll sich das Kabinett mit dem Entwurf zur Pflegereform befassen — jenem Sparpaket, das wir in der letzten Ausgabe auseinandergenommen haben. Wir verfolgen die Sitzung und melden uns, falls sich an den geplanten Kürzungen etwas bewegt.
📖 Aus dem Forum
Passend zum Thema: Entlastungsbetrag & Hilfen im Alltag
Beantwortet von unseren Fachprüfern und der Community.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag der Pflegekasse 2026?
131 € im Monat — aber bei der Übertragung ins Folgejahr lauern Stolperfallen. Zur Diskussion →
Welche finanziellen Hilfen gibt es für pflegende Angehörige im Alltag?
Von Haushaltshilfe bis Betreuung — was die Community wirklich nutzt. Zur Diskussion →
Manches Geld muss man nur abrufen, bevor es jemand anders behält.
Bis nächsten Donnerstag,
Tobias von Pflegekompass
P.S. Wenn Sie nur eine Sache aus dieser Ausgabe mitnehmen: Rufen Sie diese Woche bei Ihrer Pflegekasse an und fragen Sie nach dem Restguthaben für 2025. Der Anruf dauert fünf Minuten — und kann bis zu 1.572 € retten, die sonst am 1. Juli verfallen.
