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Thema Verhinderungspflege

Verhin­de­rungs­pflege: Hilfe, wenn Sie ausfallen.

Wenn Sie als Hauptpflegeperson ausfallen, zahlt die Pflegekasse eine Ersatzpflege. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich 3.539 Euro im Jahr, stunden- oder tageweise nutzbar.

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Häufige Fragen

Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI sichert die Pflege zu Hause, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist, durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. Eine Ersatzpflegeperson übernimmt die Betreuung. Ab dem 1. Juli 2025 steht dafür ein gemeinsames Budget mit der Kurzzeitpflege von 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Wie hoch ist das Budget für Verhinderungspflege 2026?
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Das Budget kann flexibel zwischen beiden Leistungsarten aufgeteilt werden. Es gilt ab Pflegegrad 2.
Was bedeutet die 8-Stunden-Regelung bei der Verhinderungspflege?
Dauert die Ersatzpflege an einem Tag weniger als 8 Stunden, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld in voller Höhe weiter. An Tagen mit 8 Stunden oder mehr zahlt sie es zur Hälfte weiter, für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr (§ 37 Abs. 2 SGB XI).
Gibt es noch ein Vorpflegejahr für Verhinderungspflege?
Nein. Früher musste die Hauptpflegeperson vor dem Antrag mindestens 6 Monate gepflegt haben. Diese Vorpflegezeit ist zum 1. Juli 2025 entfallen. Verhinderungspflege können Sie jetzt direkt nach der Anerkennung des Pflegegrades beantragen.
Wer kann als Ersatzpflegeperson einspringen?
Angehörige, Freunde, Nachbarn oder ein Pflegedienst. Pflegen nahe Angehörige bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad oder Menschen aus demselben Haushalt, ohne das beruflich zu tun, zahlt die Pflegekasse im Kalenderjahr höchstens das Pflegegeld für zwei Monate (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Nachgewiesene Kosten, etwa für Fahrten oder Verdienstausfall, kann sie zusätzlich übernehmen.
Wie wird Verhinderungspflege beantragt?
Den Antrag stellen Sie schriftlich bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Dazu gehören das Antragsformular, der Grund der Verhinderung, Angaben zur Ersatzpflegeperson und, falls vorhanden, Rechnungen oder andere Nachweise über die Kosten. Manche Pflegekassen bieten dafür auch ein Formular im Internet an.
Kann ich das Budget auch rückwirkend nutzen?
Ja. Sie können Verhinderungspflege auch im Nachhinein abrechnen, wenn die Voraussetzungen vorlagen. Seit 2026 reichen Sie die Nachweise bis zum Ende des Jahres ein, das auf die Ersatzpflege folgt (§ 39 Abs. 1 SGB XI).
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Verhinderungspflege findet zu Hause statt, eine Ersatzperson kommt in die häusliche Umgebung oder die pflegebedürftige Person wird bei der Ersatzperson betreut. Kurzzeitpflege erfolgt in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim). Seit 2025 teilen sich beide Leistungen ein gemeinsames Budget von 3.539 Euro.

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