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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Zahlt die Pflegekasse eine Haushaltsagentur bzw. Betreuungsagentur?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 21. Juli 2026 um 04:15

Dürfen Haushaltsargentur Dürfen weiter bezahlt werden von der Pflegekasse ?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Das kommt darauf an, welche Leistung die Agentur konkret erbringt und ob sie als Anbieter zugelassen ist. Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse nicht "die Agentur" als solche, sondern immer nur bestimmte Leistungen aus festen Töpfen. Für eine Haushaltshilfe oder Betreuungsagentur kommen praktisch drei Quellen in Frage: - Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 €/Monat ab Pflegegrad 1. Damit können Betreuungs- und Haushaltsleistungen bezahlt werden — aber nur, wenn die Agentur nach Landesrecht als Anbieter anerkannt ist. In jedem Bundesland gibt es dazu eine eigene Anerkennungsverordnung. Ohne diese Anerkennung erstattet die Kasse den Rechnungsbetrag nicht. - Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI (ab Pflegegrad 2): Hier zahlt die Kasse direkt an einen zugelassenen Pflegedienst. Reine Haushaltsagenturen ohne Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse fallen nicht darunter. Der Dienst muss einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI haben. - Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI: Wenn die Agentur stundenweise als Ersatz für die pflegende Person einspringt, kann das aus dem VP-Budget (3.539 €/Jahr gemeinsam mit Kurzzeitpflege) abgerechnet werden. Auch hier muss die Kraft nicht zwingend ein anerkannter Dienst sein, aber Rechnung, Nachweis und ordnungsgemäße Anmeldung müssen stimmen. Was in der Praxis oft schiefgeht: Familien buchen eine "24-Stunden-Betreuung" oder eine Haushaltsagentur, gehen davon aus, dass die Pflegekasse zahlt, und bekommen dann eine Ablehnung — weil die Agentur weder Pflegedienst nach § 72 SGB XI noch nach Landesrecht anerkannter Anbieter ist. Sinnvoll ist deshalb, vor Vertragsschluss zwei Punkte schriftlich zu klären: 1. Ist die Agentur nach der Anerkennungsverordnung deines Bundeslandes anerkannt (für § 45b)? 2. Hat sie einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI (für § 36)? Wenn beides "Nein" ist, zahlst du privat — dann kann höchstens noch Verhinderungspflege greifen, falls die Voraussetzungen passen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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