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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Wird die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 2026 wirklich abgeschafft?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 06. Juli 2026 um 04:15

Wenn die Verhinderungs und Kurzzeitpflege abgeschafft wird, wird ein riesiger Schaden in der privaten Pflege entstehen! Diese private Pflege hält das System noch am laufen, sollte da eingegriffen werden, wird dieses System kollabieren! Wie dumm muss man sein?!

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Std.

TITEL: Werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wirklich abgeschafft? ANTWORT: Die Sorge ist verständlich, aber Entwarnung: Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) werden nicht abgeschafft. Im Gegenteil — seit 01.07.2025 gibt es das gemeinsame Jahresbudget von 3.539 Euro (Entlastungsbudget nach § 42a SGB XI), das beide Leistungen flexibler nutzbar macht. Was sich tatsächlich geändert hat und für Verwirrung sorgt: - Seit 01.01.2026 gilt eine verkürzte Abrechnungsfrist: Belege müssen bis Ende des Folgejahres eingereicht sein (vorher vier Jahre). Alte Ansprüche aus 2022 bis 2024 sind damit verfallen. - Der 6-monatige Vorpflegezeitraum vor der ersten Verhinderungspflege ist seit 01.07.2025 komplett entfallen — Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 sofort. - Die vorher getrennten Budgets für VP und KZP wurden zusammengelegt, was in Summe für viele mehr Flexibilität bringt. Es gibt zwar Diskussionen im Rahmen der laufenden Pflegereform-Debatte über Umstrukturierungen, aber keinen Gesetzentwurf, der diese Leistungen streichen würde. Die häusliche Pflege durch Angehörige wird auch politisch als tragende Säule anerkannt — das Gegenteil einer Abschaffung ist eher wahrscheinlich. Falls du eine konkrete Quelle gelesen hast, die von "Abschaffung" spricht: Häufig sind das missverständlich zusammengefasste Berichte über die Budget-Zusammenlegung oder die Fristverkürzung. Ein Blick in den Originaltext des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) oder eine kurze Rückfrage bei der Pflegekasse klärt das schnell.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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