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Pflegekompass
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Wie widerspreche ich einem MDK-Gutachten bei ME/CFS mit null Punkten?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 22. Juli 2026 um 04:15

Was macht man, wenn der Gutachter die zugrundeliegende Krankheit ME/CFS überhaupt nicht kennt? Und wenn die Begutachtung auf Initiative der Uniklinik stattgefunden hat, man also zuvor gar keinen Fragebogen erhalten und somit weder diesen noch weitere Unterlagen einreichen konnte? Bei ME/CFS kann ich mich nur an einzelnen Tagen selbst versorgen (um es sehr verkürzt auszudrücken), und durch diese Aktivitäten kommt es jeweils zu einer Zustandsverschlechterung (PEM, Crash). Und an der überwiegenden Mehrzahl der Tage kann ich die infrage kommenden Dinge aber NICHT! Dennoch hat die Gutachterin NULL Punkte für Hilfebedarf vergeben, so, als ob ich immer alles kann!

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Das, was du beschreibst, ist bei ME/CFS leider Standard: Die Gutachter kennen die Erkrankung nicht, sehen dich an einem "besseren" Moment und bewerten diese Momentaufnahme, ohne die Belastungsintoleranz (PEM) zu berücksichtigen. Genau das ist aber der zentrale Bewertungsfehler — und angreifbar. Erster Schritt: Widerspruch einlegen. Ein Satz genügt: "Ich lege gegen den Bescheid vom XX.XX.XXXX Widerspruch ein. Begründung folgt." Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids (§ 84 SGG). Damit sicherst du dir Zeit für die inhaltliche Begründung. Zweiter Schritt: Akteneinsicht anfordern. Du hast Anspruch auf das vollständige MDK-Gutachten (§ 25 SGB X). Ohne den genauen Wortlaut kannst du nicht gezielt widersprechen. Fordere das Gutachten schriftlich bei der Pflegekasse an. Dritter Schritt: Die Begründung. Genau hier setzt du an der Krankheitsspezifik an: - Du fügst eine ärztliche Stellungnahme deines behandelnden ME/CFS-Spezialisten (Charité Fatigue Centrum, MRI München, spezialisierte Ambulanzen) bei, die PEM und die Fluktuation der Belastbarkeit erklärt. - Du legst ein Pflegetagebuch über mindestens 2–4 Wochen an, in dem du für jeden Tag dokumentierst, was du selbst konntest und was nicht — und was auf welche Aktivität hin an Crash folgte. - Du gehst Modul für Modul (§ 14 SGB XI) durch: Mobilität, Selbstversorgung, Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen, Alltagsgestaltung. Für jedes Modul beschreibst du, wie die Situation an einem typischen (also schlechten) Tag aussieht — nicht am Ausnahmetag. Bei ME/CFS greift ausdrücklich die Regelung, dass für die Bewertung die überwiegende Situation maßgeblich ist, nicht die beste Tagesform. Das kannst du im Widerspruch so benennen. Zusatzhinweis zum Verfahren: Dass du keinen Selbstauskunftsbogen bekommen hast und die Begutachtung ohne dein Zutun initiiert wurde, ist ein Verfahrensmangel, den du im Widerspruch benennen solltest. Verlange ausdrücklich eine erneute Begutachtung, idealerweise durch einen Gutachter mit ME/CFS-Erfahrung — die Deutsche Gesellschaft für ME/CFS führt entsprechende Listen. Wenn im Widerspruchsverfahren wieder abgelehnt wird, ist die Klage beim Sozialgericht kostenfrei (§ 87 SGG, Frist ein Monat nach Widerspruchsbescheid). Gerade bei ME/CFS lohnt sich dieser Weg häufig. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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