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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Wie viel Ersparnisse darf man im Pflegeheim behalten?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 23. Juni 2026 um 04:15

Wie viel kann man an Ersparnissen haben, wenn man in einem Pflegeheim lebt? Sie haben keinen Anspruch auf Unterstützung bei den Pflegekosten durch Ihre Gemeinde, wenn: Sie über Ersparnisse im Wert von mehr als 23.250 £ verfügen – dies wird als obere Kapitalgrenze (Upper Capital Limit, UCL) bezeichnet. Sie Eigentümer einer Immobilie sind (dies gilt nur, wenn Sie in ein Pflegeheim umziehen).

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Die Zahlen aus deiner Frage (23.250 £, Upper Capital Limit) stammen aus dem britischen Pflegesystem — in Deutschland gelten ganz andere Regeln. Hier zahlst du die Heimkosten zunächst selbst, soweit Rente, Leistungen der Pflegekasse und eigenes Vermögen reichen. Erst wenn das Geld nicht ausreicht, springt das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII ein. Davor wird das Vermögen geprüft. Schonvermögen — was du behalten darfst: - 10.000 € pro Person (§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII in Verbindung mit der Durchführungsverordnung, Wert seit 01.01.2023) - bei Ehepaaren also 20.000 € insgesamt - dazu angemessener Hausrat, persönliche Gegenstände, eine angemessene Bestattungsvorsorge Alles darüber muss erst eingesetzt werden, bevor das Sozialamt zahlt. Sonderfall Immobilie: Eine selbstgenutzte, angemessene Immobilie ist normalerweise Schonvermögen — solange sie tatsächlich bewohnt wird. Beim dauerhaften Umzug ins Heim entfällt diese Eigenschaft, dann kann das Sozialamt im Grundsatz auf die Verwertung dringen. Wohnt der Ehepartner weiter dort, bleibt das Haus in der Regel geschützt. Angehörige: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) werden Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 € zum Elternunterhalt herangezogen (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Darunter prüft das Sozialamt die Kinder gar nicht erst. Die genaue Vermögensprüfung macht das Sozialamt im Einzelfall. Vor dem Heimeintritt lohnt sich ein Beratungsgespräch, idealerweise bei einem Sozialverband (VdK, SoVD) oder bei einem auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt — gerade wenn Immobilie, Lebensversicherung oder Schenkungen der letzten 10 Jahre im Spiel sind. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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