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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim 2026?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 23. Juni 2026 um 04:15

Durchschnittlich beträgt die monatliche Eigenleistung in Hamburg (ohne Berücksichtigung von besonderen Versorgungsangeboten), die von jeder Bewohnerin/jedem Bewohner selbst zu tragen ist, etwa 3.639 Euro (Stand 01.03.2026).

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Der Eigenanteil im Pflegeheim setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen — und genau das macht die Zahlen oft unübersichtlich. In Hamburg liegt der durchschnittliche monatliche Eigenanteil zum Stichtag 01.03.2026 bei rund 3.639 €. Bundesweit bewegt sich der Schnitt je nach Bundesland zwischen etwa 2.700 € und 3.700 €. Diese Summe besteht aus vier Posten: - einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für die Pflege selbst — gleich hoch für alle Bewohner eines Heims, unabhängig vom Pflegegrad (Pflegegrad 2 bis 5) - Unterkunft und Verpflegung ("Hotelkosten") - Investitionskosten (Gebäude, Instandhaltung) - gegebenenfalls Ausbildungsumlage Pflegegrad 1 ist hier ein Sonderfall: Die Pflegekasse zahlt nur 131 € im Monat zum Heim dazu, der Rest ist privat zu tragen — stationäre Pflege lohnt sich in PG 1 wirtschaftlich praktisch nie. Entlastung durch den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI: Je länger jemand im Heim lebt, desto mehr übernimmt die Pflegekasse vom EEE: - im 1. Jahr: 15 % - im 2. Jahr: 30 % - im 3. Jahr: 50 % - ab dem 4. Jahr: 75 % Wichtig: Der Zuschlag wirkt nur auf den pflegebedingten EEE, nicht auf Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Diese Posten bleiben über die gesamte Heimzeit voll selbst zu tragen. Reicht Rente und Vermögen nicht aus, springt die Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII über das Sozialamt ein. Geprüft wird Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person; Kinder werden seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 € zum Elternunterhalt herangezogen. Konkrete Zahlen für ein bestimmtes Heim findest du in dessen Vergütungsvereinbarung — die muss das Heim auf Nachfrage offenlegen. Über den Pflegenavigator deiner Pflegekasse oder den BIVA-Heimvergleich lassen sich Häuser auch im Vorfeld preislich vergleichen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung zur Heimwahl oder zum Sozialhilfeantrag.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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