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Pflegekompass
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Wie hoch ist der monatliche Eigenanteil im Pflegeheim?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 23. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie hoch ist der monatliche Eigenanteil für ein Pflegeheim?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Durchschnittliche Eigenleistung in Hamburg Durchschnittlich beträgt die monatliche Eigenleistung in Hamburg (ohne Berücksichtigung von besonderen Versorgungsangeboten), die von jeder Bewohnerin/jedem Bewohner selbst zu tragen ist, etwa 3.639 Euro (Stand 01.03.2026).

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Der Eigenanteil im Pflegeheim setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen, die du in jedem Heimvertrag wiederfindest: - einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für die Pflege — der Teil, der je nach Heim variiert, aber innerhalb eines Heims für PG 2 bis 5 gleich hoch ist - Unterkunft (Zimmermiete) - Verpflegung - Investitionskosten (Gebäude, Instandhaltung) Der bundesweite Durchschnitt liegt 2026 bei rund 2.900 bis 3.100 € pro Monat, regional aber sehr unterschiedlich. In Hamburg ist der von dir genannte Wert von etwa 3.639 € realistisch — Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg liegen ähnlich hoch, in Sachsen-Anhalt oder Thüringen sind es eher 2.300 bis 2.500 €. Wichtig: Auf den pflegebedingten Anteil (EEE) gibt es seit 2022 gestaffelte Leistungszuschläge der Pflegekasse nach § 43c SGB XI, die mit der Aufenthaltsdauer steigen: - bis 12 Monate: 15 % Zuschuss - 13. bis 24. Monat: 30 % - 25. bis 36. Monat: 50 % - ab dem 37. Monat: 75 % Diese Zuschläge mindern den tatsächlich zu zahlenden Eigenanteil deutlich, je länger jemand im Heim lebt. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben aber davon unberührt — die zahlst du weiterhin voll. Wenn Rente und Vermögen nicht ausreichen, kommt Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII vom Sozialamt in Betracht. Der Antrag wird beim örtlichen Sozialamt gestellt; geprüft werden eigene Einkünfte, geschütztes Schonvermögen (10.000 € pro Person) und gegebenenfalls Elternunterhalt — letzterer erst ab einem Bruttojahreseinkommen der Kinder von über 100.000 €. Konkrete Heimpreise findest du im Pflegenavigator deiner Kasse oder im BIVA-Heimvergleich. Lass dir vor Vertragsunterschrift immer die detaillierte Kostenaufstellung mit allen vier Posten getrennt zeigen — pauschale Monatspreise verschleiern, wo gespart werden könnte. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Sozialberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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