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Wie oft kann man einen Pflegegrad beantragen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 08. Juli 2026 um 04:15

Wie oft kann man Pflegegrad beantragen?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 5 Std.

So oft du willst — es gibt keine gesetzliche Sperrfrist zwischen zwei Anträgen. Weder für den Erstantrag noch für einen Höherstufungsantrag schreibt das SGB XI eine Mindestwartezeit vor. In der Praxis unterscheidet man drei Situationen: - Erstantrag nach Ablehnung: Wenn dein Antrag abgelehnt wurde, hast du zwei Wege. Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids kannst du Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Nach Ablauf der Frist bleibt ein komplett neuer Antrag jederzeit möglich, wenn sich der Pflegebedarf verändert hat. - Höherstufung bei bestehendem Pflegegrad: Sobald sich die Pflegesituation verschlechtert — durch neue Diagnosen, kognitiven Abbau, Sturzhäufung, mehr Hilfebedarf beim Waschen oder Anziehen — kannst du einen Höherstufungsantrag stellen. Auch hier gibt es keine Frist, ab der du "warten" musst. - Wiederholte Anträge in kurzem Abstand: Rechtlich zulässig, aber inhaltlich nur sinnvoll, wenn sich seit der letzten Begutachtung tatsächlich etwas geändert hat. Ein identischer Antrag ohne neue Sachlage führt in aller Regel zum gleichen Ergebnis. Wichtig für die Zahlung: Der Tag der Antragstellung ist der Stichtag für die rückwirkende Leistung (§ 33 SGB XI). Wenn du also überlegst, ob "jetzt oder in drei Monaten" — stell den Antrag lieber früher, formlos per Telefon oder Brief bei der Pflegekasse reicht. Für die Begutachtung hat der Medizinische Dienst 25 Arbeitstage Zeit (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Wird die Frist überschritten, stehen dir 70 € pro angefangene Woche Verzögerung zu. Ein praktischer Hinweis: Bevor du einen zweiten Antrag stellst, führe ein Pflegetagebuch über zwei bis vier Wochen. Das dokumentiert die Veränderung nachvollziehbar und ist die beste Grundlage für die neue Begutachtung. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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