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Pflegekompass
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Wie oft kann ich eine Höherstufung des Pflegegrads beantragen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 13. Juli 2026 um 04:15

Wie oft kann man Pflegegraderhöhung beantragen?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Es gibt keine gesetzliche Wartefrist. Ein Antrag auf Höherstufung kann jederzeit gestellt werden, sobald sich der Pflegebedarf verschlechtert hat — auch wenige Wochen nach dem letzten Bescheid. In der Praxis lohnt sich ein neuer Antrag aber nur, wenn tatsächlich eine spürbare Veränderung eingetreten ist. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit einer neuen Begutachtung nach denselben sechs Modulen des § 14 SGB XI. Werden dieselben Fähigkeiten wie beim letzten Mal bewertet, kommt in der Regel auch dasselbe Ergebnis heraus. Typische Anlässe für eine Höherstufung: - Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung (z. B. Demenz schreitet fort, Mobilität nimmt ab) - Neue Diagnose (Schlaganfall, Sturz mit dauerhaften Folgen, Krebserkrankung) - Deutlich mehr Hilfebedarf im Alltag, den Angehörige oder Pflegedienst dokumentieren können Praktischer Ablauf: 1. Formlosen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse stellen (Telefon, Brief oder online reicht). 2. Der MD meldet sich für einen Begutachtungstermin, Frist wie beim Erstantrag 25 Arbeitstage (§ 18 Abs. 3 SGB XI). 3. Ein aktuelles Pflegetagebuch über 1 bis 2 Wochen und die neuesten Arztberichte zur Begutachtung bereitlegen. Zwei Punkte, die oft übersehen werden: Der bestehende Pflegegrad bleibt während des Verfahrens erhalten — verschlechtern kann sich also nichts, außer der MD stellt objektiv weniger Bedarf fest als beim letzten Mal, was bei fortschreitenden Erkrankungen praktisch nie passiert. Und: Wird der Antrag abgelehnt, gilt die einmonatige Widerspruchsfrist nach § 84 SGG. Wenn die letzte Begutachtung noch sehr frisch ist und sich nichts Wesentliches geändert hat, ist ein Widerspruch gegen den ursprünglichen Bescheid oft der bessere Weg als ein neuer Höherstufungsantrag — vorausgesetzt, die Widerspruchsfrist läuft noch. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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