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Pflegekompass
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Wie oft kann ich eine Höherstufung des Pflegegrades beantragen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 08. Juli 2026 um 04:15

Im Normalfall können Sie alle sechs Monate eine Höherstufung des Pflegegrades oder eine Überprüfung der Pflegesituation beantragen. In Sonderfällen, wie bei einer rapider Verschlechterung des Gesundheitszustands, kann der Antrag auf Pflegegrad-Höherstufung jedoch jederzeit gestellt werden.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 5 Std.

Es gibt keine gesetzliche Wartefrist. Du kannst eine Höherstufung jederzeit beantragen, sobald sich die Pflegesituation verschlechtert hat — auch schon zwei Wochen nach dem letzten Bescheid, wenn es medizinisch begründbar ist. Die oft genannten "sechs Monate" sind keine Vorschrift, sondern eine Faustregel aus der Praxis: Ein Höherstufungsantrag hat nur dann realistische Erfolgsaussichten, wenn seit der letzten Begutachtung tatsächlich eine spürbare Veränderung eingetreten ist. Nach wenigen Monaten ohne neue Diagnose oder erkennbaren Funktionsverlust wird der Medizinische Dienst kaum zu einem anderen Ergebnis kommen. Sinnvoll ist ein Antrag also, wenn du eines dieser Szenarien beschreiben kannst: - Neue Diagnose oder Krankenhausaufenthalt (Schlaganfall, Sturz mit Frakturen, fortschreitende Demenz, Krebsdiagnose) - Deutlich mehr Hilfebedarf im Alltag als bei der letzten Begutachtung (Waschen, Anziehen, Mobilität, Nahrungsaufnahme) - Neue psychische oder kognitive Auffälligkeiten (nächtliche Unruhe, Orientierungsverlust, aggressives Verhalten) Der Antrag ist formlos möglich — ein Anruf bei der Pflegekasse oder ein kurzer Brief reicht: "Ich beantrage die Höherstufung des Pflegegrades von Frau/Herrn XY, geboren am …, Versichertennummer …, wegen Verschlechterung des Gesundheitszustands." Ab Eingang bei der Kasse läuft die Frist von 25 Arbeitstagen für die Begutachtung (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Wird sie überschritten, stehen dir 70 € pro angefangener Woche Verzögerung zu. Praxis-Tipp: Bereite dich auf den MD-Termin mit einem Pflegetagebuch über zwei Wochen vor und lege aktuelle Arztbriefe bereit. So kann der Gutachter die Veränderung nachvollziehen, statt sie erst rekonstruieren zu müssen. Wichtig noch: Bei einer Höherstufung überprüft der MD den gesamten Pflegegrad neu. In seltenen Fällen kann das auch zu einer Herabstufung führen, wenn sich die Situation anders darstellt als beim ersten Gutachten. Solange die Verschlechterung aber medizinisch dokumentiert ist, ist das Risiko gering.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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