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Pflegekompass
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Wie lange dauert es nach der Begutachtung bis zum Pflegegrad-Bescheid?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 15. Juli 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie lange dauert Pflegegrad nach Begutachtung?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Nach der Pflegegrad Begutachtung bekommt man in der Regel innerhalb von 2 Wochen einen Bescheid der Pflegekasse. Die Rückmeldung beinhaltet das Ergebnis der Untersuchung und die Information, ob ein Pflegegrad vergeben wird und falls ja, welcher Pflegegrad das sein wird.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Std.

Die gesetzliche Frist ist klar geregelt: Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen ab Antragstellung entscheiden (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Diese Frist umfasst den gesamten Ablauf — von der Antragstellung über die MD-Begutachtung bis zum schriftlichen Bescheid. In der Praxis kommt der Bescheid nach dem Hausbesuch meist innerhalb von zwei bis vier Wochen. Der Ablauf ist typischerweise: - MD erstellt nach dem Termin das Gutachten (dauert oft 1–2 Wochen) - Gutachten geht an die Pflegekasse - Pflegekasse trifft die Entscheidung und versendet den Bescheid Der Bescheid enthält den zuerkannten Pflegegrad, das Datum des Wirksamwerdens und die Rechtsbehelfsbelehrung. Das Pflegegeld wird rückwirkend zum Monat der Antragstellung gezahlt — also nicht ab dem Bescheiddatum, sondern ab dem Tag, an dem du den Antrag ursprünglich gestellt hast (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Wenn die 25-Arbeitstage-Frist überschritten wird, hast du einen Anspruch auf 70 € pro angefangene Woche Verzögerung (§ 18 Abs. 3b SGB XI). Ausnahme: bei stationärer Versorgung im Krankenhaus oder Hospiz gelten kürzere Fristen. Solltest du nach mehreren Wochen ohne Rückmeldung im Ungewissen sein, ruf bei der Pflegekasse an und lass dir den aktuellen Bearbeitungsstand geben — die Sachbearbeiter dort können sehen, ob das Gutachten schon eingegangen ist. Bleibt die Kasse länger als drei Monate untätig, ist eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht möglich (§ 88 SGG), kostenfrei und ohne Anwaltszwang. Tipp: Bewahre den Umschlag des Bescheids auf oder notiere das Zugangsdatum. Dieses Datum ist entscheidend für die einmonatige Widerspruchsfrist (§ 84 SGG), falls der Pflegegrad zu niedrig ausfällt.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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