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Pflegekompass
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Welche Sozialleistungen stehen mir als Krebspatient zu?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 15. Juli 2026 um 04:15

Welche Gelder stehen mir als Krebspatient zu? Sozialleistungen umfassen Geld- und Sachleistungen wie Krankengeld, Pflegegeld oder Rehabilitationsmaßnahmen. Wenn Sie Krebs haben, sind vor allem die Kranken- und Pflegekassen, der Rentenversicherungsträger, das Sozialamt, das Versorgungsamt oder die Agentur für Arbeit Ihre Anlaufstellen, um Leistungen zu beantragen.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Std.

Als Krebspatient hast du Ansprüche gegen mehrere Träger gleichzeitig — je nach Krankheitsstadium und beruflicher Situation. Die wichtigsten im Überblick: Krankenkasse - Krankengeld nach § 44 SGB V: 70 % des Bruttoentgelts (max. 90 % netto), bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren pro Erkrankung. Beginnt nach Ende der 6-wöchigen Lohnfortzahlung. - Fahrtkosten zur ambulanten Chemo- oder Strahlentherapie (§ 60 SGB V) — mit Genehmigung erstattungsfähig. - Häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V), Haushaltshilfe (§ 38 SGB V) bei Kindern im Haushalt. Rentenversicherung - Onkologische Reha / Anschlussheilbehandlung (§ 15 SGB VI) — Antrag oft schon in der Klinik über den Sozialdienst. - Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI), wenn die Arbeitsfähigkeit dauerhaft unter 6 Stunden/Tag sinkt. Volle EM-Rente bei unter 3 Stunden. - Übergangsgeld während der Reha. Pflegekasse Sobald Alltagstätigkeiten dauerhaft schwerfallen (Waschen, Anziehen, Mobilität), lohnt ein Pflegegrad-Antrag nach § 33 SGB XI — formlos, per Anruf. Ab Pflegegrad 2 gibt es 347 € Pflegegeld/Monat, dazu Entlastungsbetrag (131 €), Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 €), Wohnumfeld-Zuschuss bis 4.180 €. Bereits Pflegegrad 1 bringt Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel. Versorgungsamt Schwerbehindertenausweis (§ 152 SGB IX): Bei Krebs wird meist für 5 Jahre ein GdB von 50 oder höher anerkannt („Heilungsbewährung"). Vorteile: steuerlicher Pauschbetrag, zusätzlicher Urlaub, besonderer Kündigungsschutz, ggf. Merkzeichen G/aG mit Nachteilsausgleichen. Sozialamt Falls das Krankengeld ausläuft und keine EM-Rente greift: Grundsicherung (§§ 41 ff. SGB XII) oder Hilfe zum Lebensunterhalt. Auch Wohngeld ist prüfenswert. Agentur für Arbeit Nach Ende des Krankengelds: Arbeitslosengeld I bei fortbestehender Arbeitsfähigkeit, sonst „Nahtlosigkeitsregelung" (§ 145 SGB III) — Zahlung läuft weiter, bis die Rentenfrage geklärt ist. Sonstiges - Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung: 1 % des Bruttoeinkommens (§ 62 SGB V) — bei Krebs oft schnell erreicht. - Härtefallfonds der Deutschen Krebshilfe für akute finanzielle Notlagen (bis 500 € einmalig, unabhängig von Sozialleistungen). Konkrete Anlaufstellen für die Antragskoordination: Sozialdienst der behandelnden Klinik, Krebsberatungsstelle (kostenlos, bundesweit), Pflegestützpunkt. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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