Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

Kann der Hausarzt einen Pflegegrad beantragen?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 15. Juli 2026 um 04:15

Kann der Hausarzt Pflegestufe beantragen? In der Regel stellt der Hausarzt bei der Pflegeversicherung den Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades. Dies geschieht in einer Untersuchung des Patienten durch einen Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Std.

Nein, der Hausarzt stellt den Antrag nicht. Den Antrag auf einen Pflegegrad muss der Pflegebedürftige selbst stellen — oder eine bevollmächtigte Person (Angehörige, Betreuer, Vorsorgebevollmächtigte). Der Antrag geht direkt an die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist (§ 33 SGB XI). Der Hausarzt spielt eine andere, aber wichtige Rolle: Er liefert die medizinische Grundlage. Ein aktueller Bericht mit Diagnosen, Medikamentenplan und Beschreibung der Einschränkungen im Alltag hilft dem Medizinischen Dienst (MD) bei der Begutachtung erheblich. Sprich deinen Hausarzt also an, aber erwarte nicht, dass er den Antrag selbst einreicht. So läuft das ab: 1. Formloser Antrag bei der Pflegekasse — ein Anruf, eine Mail oder ein Brief mit dem Satz "Ich beantrage die Feststellung eines Pflegegrades" reicht. Der Tag der Antragstellung ist der Stichtag für rückwirkende Zahlungen. 2. Die Pflegekasse schickt ein Antragsformular zum Ausfüllen. 3. Der MD (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) meldet sich für einen Begutachtungstermin — meist zu Hause. 4. Nach der Begutachtung ergeht der Bescheid. Frist der Pflegekasse: 25 Arbeitstage ab Antragseingang (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Bei Überschreitung stehen 70 € pro angefangener Woche Verzögerung zu. Ein Tipp für die Begutachtung: Führe zwei Wochen vorher ein Pflegetagebuch, in dem alle Hilfebedarfe an einem normalen Tag stehen — Körperpflege, Essen, Mobilität, Medikamente, nächtliche Unruhe. Der Gutachter fragt das Modul für Modul ab, und viele Familien unterschätzen im Termin, wie viel Unterstützung sie eigentlich täglich leisten. Wenn du unsicher bist, ob ein Pflegegrad realistisch ist, kannst du vorab die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in Anspruch nehmen — die schaut sich die Situation an und hilft auch bei der Antragstellung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.