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Pflegekompass
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Wie lange darf ich mit einem Pflegebedürftigen in den Urlaub fahren?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 21. Juni 2026 um 04:15

Wie lange darf man mit einer Pflegebedürftigen in den Urlaub?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 4 Std.

Es gibt keine gesetzliche Höchstdauer für gemeinsamen Urlaub mit einer pflegebedürftigen Person. Pflegegeld, Sachleistungen und Pflegegrad bleiben unverändert bestehen, solange der Wohnsitz in Deutschland erhalten bleibt und die häusliche Pflege weiterläuft. Praktisch entscheidend ist das Reiseziel: - Innerhalb Deutschlands: keinerlei Begrenzung, alle Leistungen laufen weiter. - EU/EWR-Ausland und Schweiz: Pflegegeld wird zeitlich unbegrenzt weitergezahlt (EuGH-Rechtsprechung). Pflegesachleistungen vor Ort sind allerdings nur eingeschränkt möglich. - Drittland außerhalb EU: Pflegegeld zahlt die Kasse bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr weiter (§ 34 Abs. 1 SGB XI). Bei längerem Auslandsaufenthalt ruht der Anspruch ab der 7. Woche bis zur Rückkehr. Wenn ein ambulanter Pflegedienst eingebunden ist, sollte die Reise mit ihm abgestimmt werden — Sachleistungen können während der Abwesenheit nicht abgerechnet werden. Wichtig für den Reiseschutz: Eine normale Auslandskrankenversicherung deckt vorbestehende Pflegebedürftigkeit oft nicht ab. Hier lohnt sich ein Tarif speziell für chronisch Kranke oder eine Vorab-Anfrage beim Versicherer. Wenn während des Urlaubs zusätzlich eine Betreuungsperson nötig ist (etwa zur Entlastung der Hauptpflegeperson vor Ort), kann das als Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI abgerechnet werden — auch im Ausland, sofern eine legitime Ersatzpflege nachweisbar ist. Bei längeren oder komplexen Auslandsaufenthalten am besten vorab mit der Pflegekasse klären, damit nichts ruht.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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