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Pflegekompass
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Welche Leistungen bekomme ich als pflegender Angehöriger?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 21. Juni 2026 um 04:15

Welche Gelder stehen pflegenden Angehörigen zu?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 4 Std.

TITEL: Welche Leistungen stehen pflegenden Angehörigen zu? ANTWORT: Pflegende Angehörige haben mehrere Ansprüche, die oft übersehen werden. Die wichtigsten Bausteine: Direkte Geldleistungen für die Pflege: - Pflegegeld bei häuslicher Pflege: 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4), 990 € (PG 5) — geht formal an die pflegebedürftige Person, wird in der Praxis meist weitergegeben - Entlastungsbetrag 131 €/Monat ab Pflegegrad 1, zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsdienste - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 €/Monat (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz) Auszeiten finanziert bekommen: - Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: gemeinsames Jahresbudget 3.539 €. Bei Vertretung durch nahe Angehörige greift das 1,5-fache des Pflegegeldes als Obergrenze (z. B. 898,50 € bei PG 3), plus Fahrtkosten und Verdienstausfall extra Eigene soziale Absicherung der pflegenden Person: - Rentenversicherungsbeiträge zahlt die Pflegekasse, wenn mindestens 10 Std./Woche an mindestens 2 Tagen gepflegt wird und keine Erwerbstätigkeit über 30 Std./Woche besteht - Unfallversicherungsschutz während der Pflegetätigkeit - Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei Pflegezeit oder Familienpflegezeit Arbeitsrechtliche Freistellungen: - Pflegeunterstützungsgeld: bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr und Angehörigem mit ca. 90 % Lohnersatz für akute Situationen - Pflegezeit bis 6 Monate (Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten) - Familienpflegezeit bis 24 Monate auf mindestens 15 Std./Woche reduziert (Betriebe mit mehr als 25 Beschäftigten) - Zinsloses BAFzA-Darlehen zur Überbrückung Wer noch nichts beantragt hat: zuerst Pflegegrad sichern (formloser Antrag bei der Pflegekasse), danach lassen sich die weiteren Leistungen aufbauend kombinieren. Für die individuelle Zusammenstellung lohnt sich die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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