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Pflegekompass
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Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim 2026?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 22. Juni 2026 um 04:15

Wie hoch ist der Eigenanteil bei einem Pflegeheim? Der durchschnittliche monatliche Eigenanteil für Pflegeheimplätze in Deutschland von 3.108 Euro gilt im 1. Jahr des Heimaufenthalts. Um die finanzielle Belastung in Pflegeheimen zu senken, zahlt die Pflegeversicherung zusätzlich zu den Regelleistungen einen Leistungszuschlag.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Tagen

Der Eigenanteil im Pflegeheim setzt sich aus mehreren Posten zusammen, und nur ein Teil davon hat überhaupt mit der Pflege zu tun. Im bundesweiten Durchschnitt lag der monatliche Eigenanteil zuletzt bei rund 3.100 Euro im ersten Jahr — regional gibt es deutliche Unterschiede, in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg auch mal 3.500 Euro und mehr. So setzt sich der Betrag zusammen: - Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für die Pflege — dieser Teil ist für alle Bewohner im gleichen Heim gleich, unabhängig vom Pflegegrad (2 bis 5) - Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten) - Investitionskosten (anteilige Gebäudekosten) - ggf. Ausbildungsumlage Pflegegrad 1 ist hier ein Sonderfall: Hier zahlt die Pflegekasse nur 131 Euro Zuschuss, der Rest ist privat zu tragen. Entlastung über den Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI): Seit 01.01.2024 staffelt sich der Zuschuss der Pflegekasse zum pflegebedingten Eigenanteil nach Aufenthaltsdauer: - bis 12 Monate: 15 % - 13. bis 24. Monat: 30 % - 25. bis 36. Monat: 50 % - ab dem 37. Monat: 75 % Wichtig: Der Zuschlag wirkt nur auf den EEE — nicht auf Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten. Diese Posten bleiben in voller Höhe. Deshalb sinkt der Gesamteigenanteil mit der Zeit zwar deutlich, wird aber nie null. Wenn das Einkommen und Vermögen nicht reicht, springt die Sozialhilfe ein (Hilfe zur Pflege, § 61 SGB XII). Antrag beim Sozialamt der Kommune, in der das Heim liegt. Schonvermögen seit 2023: 10.000 Euro pro Person. Erwachsene Kinder werden nur ab einem Brutto-Jahreseinkommen über 100.000 Euro zum Elternunterhalt herangezogen (Angehörigen-Entlastungsgesetz). Praktischer Hinweis: Lass dir vom Heim eine detaillierte Aufschlüsselung der vier Posten geben, bevor du unterschreibst. Die Spannen sind erheblich, gerade bei Unterkunft und Investitionskosten — und das sind genau die Teile, bei denen der Leistungszuschlag nichts abfedert. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung — der Pflegestützpunkt vor Ort hilft bei der konkreten Kalkulation.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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