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Pflegekompass
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Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 22. Juni 2026 um 04:15

Wie hoch ist der Eigenanteil eines Pflegeheims? Durchschnittlich beträgt die monatliche Eigenleistung in Hamburg (ohne Berücksichtigung von besonderen Versorgungsangeboten), die von jeder Bewohnerin/jedem Bewohner selbst zu tragen ist, etwa 3.639 Euro (Stand 01.03.2026).

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Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Tagen

Der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim liegt 2026 bundesweit bei rund 2.900 bis 3.100 € pro Monat im ersten Jahr — in Hamburg sind es laut aktuellen Erhebungen sogar etwa 3.639 € (Stand 01.03.2026). Die Spanne zwischen den Bundesländern ist groß: In Sachsen-Anhalt zahlt man teils unter 2.500 €, in NRW und Hamburg deutlich über 3.500 €. Wichtig ist, woraus sich dieser Betrag zusammensetzt. Der monatliche Eigenanteil besteht aus vier Posten: - einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für die Pflege selbst — diesen Teil zahlen alle Bewohner einer Einrichtung gleich hoch, egal ob Pflegegrad 2 oder 5 - Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten) - Investitionskosten (Gebäude, Instandhaltung) - Ausbildungsumlage Nur der EEE wird durch die Leistungszuschläge der Pflegekasse nach § 43c SGB XI gemindert — und zwar gestaffelt nach Verweildauer: - bis 12 Monate: 15 % Zuschlag - 13. bis 24. Monat: 30 % - 25. bis 36. Monat: 50 % - ab dem 37. Monat: 75 % Die Hotelkosten, Investitionskosten und Ausbildungsumlage bleiben dagegen voll am Bewohner hängen — die sinken nicht mit der Verweildauer. Reicht die Rente nicht aus, greift in dieser Reihenfolge: 1. eigenes Einkommen und Vermögen (Schonvermögen 10.000 €) 2. Unterhaltspflicht der Kinder erst ab 100.000 € Jahresbruttoeinkommen des Kindes (Angehörigen-Entlastungsgesetz, § 94 Abs. 1a SGB XII) 3. Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt (§ 61 SGB XII) Der Antrag auf Hilfe zur Pflege wird beim örtlichen Sozialamt gestellt, möglichst zeitgleich mit dem Heimeinzug — rückwirkend gibt es in der Regel nichts. Wenn du konkrete Zahlen für ein bestimmtes Heim brauchst: Jede Einrichtung muss den aktuellen Eigenanteil im Heimvertrag und auf Anfrage transparent ausweisen. Ein Vergleich vor Vertragsunterzeichnung lohnt sich immer. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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