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Pflegekompass
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Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 15. Juli 2026 um 04:15

Was muss ich tun, um einen Pflegegrad zu beantragen? Den Pflegegrad können Sie direkt bei der Pflegeversicherung beantragen. Das geht mit einem formlosen Schreiben oder telefonisch. Wichtig ist der Zeitpunkt der Antragstellung, da Leistungen ggf. rückwirkend gezahlt werden.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Std.

Der Antrag geht direkt an die Pflegekasse deines Angehörigen — die sitzt bei der jeweiligen Krankenkasse (§ 33 SGB XI). Ein formloser Antrag reicht: Anruf, kurzes Schreiben oder das Online-Formular der Kasse. Ein Satz wie "Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung" genügt. Entscheidend ist das Datum der Antragstellung. Ab diesem Tag laufen die Leistungen rückwirkend, sobald ein Pflegegrad bewilligt wird. Deshalb: lieber heute anrufen als nächste Woche schreiben. Bei Telefonanruf immer nach einer schriftlichen Bestätigung fragen oder Datum und Namen des Gesprächspartners notieren. Was danach passiert: 1. Die Pflegekasse schickt ein Formular mit weiteren Fragen (Wohnsituation, behandelnde Ärzte, ggf. Vollmacht). 2. Der Medizinische Dienst (MD) meldet sich für einen Begutachtungstermin — meist telefonisch, mit 1–2 Wochen Vorlauf. 3. Die Begutachtung findet zu Hause statt und dauert etwa 45–60 Minuten. Bewertet werden sechs Module (§ 14 SGB XI): Mobilität, Kognition, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit, Alltagsgestaltung. 4. Nach der Begutachtung hat die Pflegekasse insgesamt 25 Arbeitstage ab Antragstellung Zeit für den Bescheid (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Bei Überschreitung stehen 70 € pro angefangene Woche Verzögerung zu. Zur Vorbereitung auf den MD-Termin lohnt sich ein Pflegetagebuch über 1–2 Wochen: Was macht die Person selbst, wobei braucht sie Hilfe, wie oft, wie lange. Auch Arztbriefe, Medikamentenpläne und Diagnosen bereitlegen. Wenn möglich, sollte eine vertraute Person beim Termin dabei sein — das erfasst den Alltag realistischer, gerade bei Demenz oder guten Tagesformen. Wird der Antrag abgelehnt oder ein zu niedriger Pflegegrad vergeben, hast du einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit für Widerspruch (§ 84 SGG). Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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